Zeiterfassung - Wie genau muß eine Zeiterfassung sein, und wie zeitnah ?
Wie genau muß eine Zeiterfassung sein, und wie zeitnah ?
Community-Antworten (1)
05.02.2010 um 02:29 Uhr
Die Frage ist nicht ganz verständlich. Es gibt meines Wissens keine Verpflichtung einer geeichten Zeiterfassung. Und was heißt zeitnah? Wenn du als Beispiel um 06:00 Uhr "Stempel" musst und die Zeiterfassung geht 5 Minuten nach so würdest Du nach der Uhr um 06:05 Uhr Stempeln. Somit bist Du laut Uhr zu spät gekommen. Aber alle anderen Mitarbeiter/innen auch. Dieser Umstand sollte dem Arbeitgeber wohl auffallen.
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