Erstellt am 05.02.2010 um 01:29 Uhr von kasamera
Die Frage ist nicht ganz verständlich.
Es gibt meines Wissens keine Verpflichtung einer geeichten Zeiterfassung.
Und was heißt zeitnah? Wenn du als Beispiel um 06:00 Uhr "Stempel" musst und die Zeiterfassung geht 5 Minuten nach so würdest Du nach der Uhr um 06:05 Uhr Stempeln.
Somit bist Du laut Uhr zu spät gekommen. Aber alle anderen Mitarbeiter/innen auch.
Dieser Umstand sollte dem Arbeitgeber wohl auffallen.