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Firmenfahrzeug und Kurzarbeit

A
achimm
Nov 2016 bearbeitet

Hallo Zusammen,

demnächst steht bei uns im Unternehmen Kurzarbeit an. Es werden Mitarbeiter zu 100% in die Kurzarbeit geschickt. Da einige AN einen Firmenfahrzeug mit der 1% Versteuerung fahren, würde mich interessieren, ob der AN das Fahrzeug für die Kurzarbeit abgeben kann. Die Fahrzeuge werden in der Regel überwiegend nur privat genutzt.

Wie sieht es mit der rechtlichen Lage aus?

Danke und Gruss

3.97602

Community-Antworten (2)

M
Mainpower

04.02.2010 um 09:47 Uhr

Hallo, das ist doch bestimmt im Arbeitsvertrag geregelt dass der MA ein Firmenfahrzeug erhält. Das währe ja dann eine änderung des Arbeitsvertrags, ich glaube nicht dass die MA das wollen.

E
Erwin

04.02.2010 um 11:17 Uhr

achimm

Das Firmenfahrzeug zur Privatnutzung ist Lohnbestandteil und wird daher auch be der Berechung des KUG mit betrachtet. Bei AN welche wegen AU aber aus der Lohfortzahlung herausfallen kann der AG aber die Herausgabe verlangen, da kein Lohn = kein Auto da ja Lohnbestandteil

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