Arbeitszeit Auszubildender
Hallo,
es geht um ein Auszubildenden.
Arbeitszeit beträgt nach JArbSchG 8,5std. Montag bis Donnerstag.
07:15 Uhr ist beginn
nach 4,5std. die die erste Pause 1std. lang.
Arbeitsende ist daher 16:45 Uhr.
Das eigentliche Problem ist das der Zug 16:40 Uhr und 17:40 Uhr fährt. Mitfahrgelegenheit ist alles nicht möglich. Führerschein noch nicht vorhanden.
Fußweg von Arbeit zum Bahnhof sind ca.15min
Gibt es dafür eine Lösung?
Vorheriges erscheinen am Morgen ist durch schlechte Zugverbindung auch nicht möglich.
Danke
MfG
Marco
Community-Antworten (10)
03.02.2010 um 17:18 Uhr
Wie alt ist dieser Azubi überhaupt?
03.02.2010 um 17:35 Uhr
Die gesetzliche Pausen stehen da Pflichtpausen nicht zur Disposition. Daher hilft nur späteren Zug nehmen.
03.02.2010 um 18:07 Uhr
erwin, ist die gesetzliche Pause 1 Stunde lang??????
03.02.2010 um 18:15 Uhr
nicoline, für Jugentliche ist bei einer Arbeitszeit von mehr als 6 Std., eine 60 minütige pause einzulegen.
03.02.2010 um 18:30 Uhr
es ist wirklich ein skandal, daß sich die öffentlichen verkehrsmittel nicht nach den persönlichen arbeits- oder ausbildungszeiten richten
allerdings besteht bei der pünktlichkeit der deutschen bahn durchaus die möglichkeit, manchmal diesen "früheren" zug doch noch zu erwischen
wenn dich dein chef nicht früher gehen lässt, weil er ein einsehen hat, wirst du wohl pech haben vielleicht könnt ihr euch einigen, daß du an manchen tagen länger bleibst, dafür an anderen tagen früher gehen kannst
03.02.2010 um 18:30 Uhr
nicoline
Jo, wie ridgeback ja auch schon hingewiesen hat. PS aber auch ich musste erst einmal ins JArbSchG schauen, was ich aber auch gemacht habe ;-)))
Daher darf ich Dir diese (??????) zurückgeben ;-))))
03.02.2010 um 18:44 Uhr
erwin darfst Du ;-))))) Man kann alt werden wie ein .............
03.02.2010 um 18:52 Uhr
nicoline
.... und lernt ständig neu dazu, gut dass es so ist und willkommen in der Runde derer die Widerspruch erhalten ;-)))))
03.02.2010 um 18:58 Uhr
willkommen in der Runde derer die Widerspruch erhalten ;-))))) ja nach Lage der Dinge, hab ich damit kein Problem und schon Berge davon bekommen;-)))))
04.02.2010 um 08:32 Uhr
Danke schon mal für die vielen Antworten....
Unser Auszubildender wird mitte des Monats 17 Jahre alt.
nach meinen Wissen muss nach 4,5std. die erste Pause von mindestens 15min eingelegt werden. wobei das auf die Arbeitszeit keinen Einfluss hatt weil bei mehr als 6 std. Arbeitszeit jeder Azubi mindestens 1std. Pause machen muss. Wie man diese Stunde sich aufteilt ist daher egal da Arbeitsbeginn 07:15 Uhr ist und daher er trotzdem nicht pünktlich rauskommt!
Denke es gibt keinen Ausweg. Vielleicht Freitag länger bleiben und dafür unter der Woche 15min früher gehen.
Verwandte Themen
Betriebsvereinbarung Arbeitszeit und Verfügungszeit
ÄlterHallo Liebes Forum haben ein kleines Problem unsere BV Arbeitszeit und Verfügungszeit wurde gekündigt letztes Jahr durch AG jetzt im Juni wurde uns eine neue BV vorgelegt die wie folgt lautet: Bitte u
Abmahnung, Berichtsheft.
ÄlterHallo, hätte zwei Angelegenheiten. Einmal finde ich nichts wo steht dass ein Auszubildender sein Berichtsheft in der Arbeitszeit schreiben darf! Wo kann ich das finden? Das zweite ist etwas
Tipps: Verhalten gegenüber "gestörtem" Prokuristen + Frage: kann man da als JAV was gegen tun?
ÄlterHallo erstmal zusammen und ein frohes neues Jahr :). Ich habe da ein Problem, das mir (vielleicht auch zu viele) Bauchschmerzen bereitet. Ich bin seit gut einem Jahr jetzt JAV in einem Handwerk
Stützunterschrift
ÄlterDarf ein Auszubildender (volljährig und länger als 6 Monate im Betrieb) einen Wahlvorschlag (beim einfachen, einstufigen Wahlverfahren) stützen? Ich bin der Meinung, dass auch ein Auszubildender al
Auszubildender als Betriebsratsmitglied - geht das?
ÄlterHallo zusammen, bei unserer Betriebsratswahl möchte sich ein Auszubildender aufstellen lassen. Er ist 18 Jahre alt und länger als 6 Monate im Betrieb. In seinem Ausbildungsvertrag steht, dass er nach