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Dieser Beitrag ist vor 20 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Auszubildender als Betriebsratsmitglied - geht das?

P
Peter
Nov 2016 bearbeitet

Hallo zusammen, bei unserer Betriebsratswahl möchte sich ein Auszubildender aufstellen lassen. Er ist 18 Jahre alt und länger als 6 Monate im Betrieb. In seinem Ausbildungsvertrag steht, dass er nach der Ausbildung (31.08.2006) nicht weiter beschäftigt wird. Wie sieht es nun mit dem Kündigungsschutz aus, wenn er zum Betriebsratsmitglied gewählt wird.

  1. Muß er vom AG weiter beschäftigt werden.
  2. Kann er die Betriebsratsarbeiten weiter führen auch wenn er nicht mehr bei uns arbeitet. Kann ihm der AG den Zutritt zum Betrieb verbieten.

über Antworten wäre ich sehr dankbar.

Kann mir vielleicht noch jemand sagen, wo ich das genau nachlesen kann, damit ich eventuell meinen AG damit konfrontieren kann. Ich möcht nicht mit leeren Händen dastehen.

Mit kollegialen Grüßen Peter

4.00901

Community-Antworten (1)

Z
Z.Ickig

11.02.2006 um 15:52 Uhr

In aller Kürze:

Wie sieht es nun mit dem Kündigungsschutz aus, wenn er zum Betriebsratsmitglied gewählt wird. ==> Der Arbeitgeber darf ihm nicht kündigen. Wenn aber das zeitlich besfristete Ende einer Vertragslaufzeit erreicht wird und dieser Vertrag zu einem bestimmten Datum endet, dann liegt hierin keine Kündigung.

  1. Muß er vom AG weiter beschäftigt werden. ==> Nein. Es sei denn, ein anzuwendender Tarifvertrag würde hierzu ausdrücklich etwas anderes regeln.

  2. Kann er die Betriebsratsarbeiten weiter führen auch wenn er nicht mehr bei uns arbeitet. ==> Nein.

Kann ihm der AG den Zutritt zum Betrieb verbieten. ==> Ja.

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