Gekündigter Auszubildender - noch zur JAV-Wahl aufstellen?
Kann sich ein Gekündigter Auszubildender noch zur JAV-Wahl aufstellen. Der Vertrag läuft an 31.01.2009 aus.
Community-Antworten (11)
05.11.2008 um 20:18 Uhr
@roland23, wurde der Kollege gekündigt oder läuft seine Befristung aus?
05.11.2008 um 20:24 Uhr
@ roland23,
klar kann er das !! Nur helfen wird ihn das nichts, denn die Kündigung ist vor seiner Kandidatur erfolgt !!
@ Mona-Lisa,
ist doch bei dieser Frage egal !!
05.11.2008 um 20:30 Uhr
Wobei wir wieder bei mäxchen´s tread NR: 25683 wären
05.11.2008 um 20:34 Uhr
@ All,
brauch mal Hilfe !!
Ihre Suche nach "25683" erbrachte insgesamt 1 Treffer. Klicken Sie auf den Link und Sie gelangen direkt zu den gewünschten Informationen.
Wo ist der Link zum anklicken ??
Immer müssen die alt bewährtes ändern !!
05.11.2008 um 20:37 Uhr
@Bergmann,
also ich weiss ja nicht, was für eine vorsintflutliche Höllenmaschine du als PC benutzt, aber bei mir funktioniert die Suche nach dem Thread problemlos!
Übrigens, du bist ein Spielverderber!
05.11.2008 um 20:57 Uhr
@ Mona-Lisa,
"Übrigens, du bist ein Spielverderber!" Du wolltest doch nur deine weibliche Neugier befriedigen !! Grins
05.11.2008 um 21:28 Uhr
@ Bergmann Vorsicht wenn das louvre ausgang hat
05.11.2008 um 21:31 Uhr
@ Bergmann geht mit ganz genau so und meine Höllenmaschine ist nicht mal 2 Jahre alt. Hast Du jetzt rausbekommen wie es geht, dann erzähl doch bitte mal, oder kann ein anderer Spezialist helfen????
05.11.2008 um 21:34 Uhr
"Kann sich ein Gekündigter Auszubildender noch zur JAV-Wahl aufstellen. Der Vertrag läuft an 31.01.2009 aus."
-
Muss ein Ausbildungsvertrag nicht gekündigt werden
-
Mit Bestehen der Prüfung ist der Ausbildungsvertrag erfüllt
-
Wird die Prüfung VOR dem 31.1.2009 bestanden, läuft der Vertrag zu diesem Zeitpunkt aus
-
Wählbar sind alle AN des Betriebs, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben
05.11.2008 um 21:41 Uhr
@ nicoline,
ich habs noch nicht unter Kontrolle bekommen !!
@ Admin,
deine Suchmaschine funktioniert nicht bei jedem !!
06.11.2008 um 08:14 Uhr
Hallo zusammen, hier die Kommentierung von Däubler,Kittner,Klebe zum § 78a Rn 16: "Auch wenn der Auszubildende erst kurz vor Beendigung des Ausbildungsverhältnisses in die JAV oder ein anderes Betriebsverfassungsorgan gewählt wird, ist das Weiterbeschäftigungsverlangen nicht arglistig, und zwar auch dann nicht, wenn der AG dem Auszubildenden schon vor der Wahl mitgeteilt hat, daß er ihn nicht in ein Arbeitsverhältnis übernehmen will (LAG Baden-Württemberg 13. 10. 77, AP Nr. 4 zu § 78a BetrVG 1972). Das gilt selbst dann, wenn der AG behauptet, der Auszubildende habe sich nur deshalb zur Wahl gestellt, um den Schutz dieser Vorschrift zu erlangen (a. A. Reinecke, DB 81, 889, der in einem solchen Falle dem AG allerdings die Beweislast dafür auferlegen will, daß der Auszubildende sein Mandat ausschließlich zu seinem persönlichen Vorteil ausnutzen wollte)." Der Azubi hat also eine Chance auf ein unbefristetes Arbeitsverhältnis.
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