Erstellt am 05.11.2008 um 19:18 Uhr von Mona-Lisa
@roland23,
wurde der Kollege gekündigt oder läuft seine Befristung aus?
Erstellt am 05.11.2008 um 19:24 Uhr von Bergmann
@ roland23,
klar kann er das !! Nur helfen wird ihn das nichts, denn die Kündigung ist vor seiner Kandidatur erfolgt !!
@ Mona-Lisa,
ist doch bei dieser Frage egal !!
Erstellt am 05.11.2008 um 19:30 Uhr von rainer w
Wobei wir wieder bei mäxchen´s tread NR: 25683 wären
Erstellt am 05.11.2008 um 19:34 Uhr von Bergmann
@ All,
brauch mal Hilfe !!
Ihre Suche nach "25683" erbrachte insgesamt 1 Treffer. Klicken Sie auf den Link und Sie gelangen direkt zu den gewünschten Informationen.
Wo ist der Link zum anklicken ??
Immer müssen die alt bewährtes ändern !!
Erstellt am 05.11.2008 um 19:37 Uhr von Mona-Lisa
@Bergmann,
also ich weiss ja nicht, was für eine vorsintflutliche Höllenmaschine du als PC benutzt, aber bei mir funktioniert die Suche nach dem Thread problemlos!
Übrigens, du bist ein Spielverderber!
Erstellt am 05.11.2008 um 19:57 Uhr von Bergmann
@ Mona-Lisa,
"Übrigens, du bist ein Spielverderber!" Du wolltest doch nur deine weibliche Neugier befriedigen !! Grins
Erstellt am 05.11.2008 um 20:28 Uhr von rainer w
@ Bergmann
Vorsicht wenn das louvre ausgang hat
Erstellt am 05.11.2008 um 20:31 Uhr von nicoline
@ Bergmann
geht mit ganz genau so und meine Höllenmaschine ist nicht mal 2 Jahre alt. Hast Du jetzt rausbekommen wie es geht, dann erzähl doch bitte mal, oder kann ein anderer Spezialist helfen????
Erstellt am 05.11.2008 um 20:34 Uhr von peanuts
"Kann sich ein Gekündigter Auszubildender noch zur JAV-Wahl aufstellen. Der Vertrag läuft an 31.01.2009 aus."
1. Muss ein Ausbildungsvertrag nicht gekündigt werden
2. Mit Bestehen der Prüfung ist der Ausbildungsvertrag erfüllt
3. Wird die Prüfung VOR dem 31.1.2009 bestanden, läuft der Vertrag zu diesem Zeitpunkt aus
4. Wählbar sind alle AN des Betriebs, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben
6.
Erstellt am 05.11.2008 um 20:41 Uhr von Bergmann
@ nicoline,
ich habs noch nicht unter Kontrolle bekommen !!
@ Admin,
deine Suchmaschine funktioniert nicht bei jedem !!
Erstellt am 06.11.2008 um 07:14 Uhr von pit47
Hallo zusammen,
hier die Kommentierung von Däubler,Kittner,Klebe zum § 78a Rn 16:
"Auch wenn der Auszubildende erst kurz vor Beendigung des Ausbildungsverhältnisses in die JAV oder ein anderes Betriebsverfassungsorgan gewählt wird, ist das Weiterbeschäftigungsverlangen nicht arglistig, und zwar auch dann nicht, wenn der AG dem Auszubildenden schon vor der Wahl mitgeteilt hat, daß er ihn nicht in ein Arbeitsverhältnis übernehmen will (LAG Baden-Württemberg 13. 10. 77, AP Nr. 4 zu § 78a BetrVG 1972). Das gilt selbst dann, wenn der AG behauptet, der Auszubildende habe sich nur deshalb zur Wahl gestellt, um den Schutz dieser Vorschrift zu erlangen (a. A. Reinecke, DB 81, 889, der in einem solchen Falle dem AG allerdings die Beweislast dafür auferlegen will, daß der Auszubildende sein Mandat ausschließlich zu seinem persönlichen Vorteil ausnutzen wollte)."
Der Azubi hat also eine Chance auf ein unbefristetes Arbeitsverhältnis.