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Abmahnung, Berichtsheft.

J
Jugendvertreter
Jan 2018 bearbeitet

Hallo,

hätte zwei Angelegenheiten.

Einmal finde ich nichts wo steht dass ein Auszubildender sein Berichtsheft in der Arbeitszeit schreiben darf! Wo kann ich das finden?

Das zweite ist etwas komplizierter. Ein Auszubildender steht vor der ersten Abmahnung. Welche Gründe findet man gegen eine Abmahnung bzw. wann darf man eine Abmahnung geben. Muss sie schriftlich sein? Habe dazu noch viele Dinge die ich leider nicht finden kann. Vielleicht kann mir hier jemand sagen wo ich Themen zur Abmahnung finde.

Danke.

1.25702

Community-Antworten (2)

B
BRVLH

09.12.2010 um 11:09 Uhr

schau dich mal auf diesen Seiten um dort wird dir geholfen:

http://www.azubi-azubine.de/mein-recht-als-azubi/pflichten-des-azubis.html#Berichtsheft Schriftliche Ausbildungsnachweise

z.B.: "Was viele Azubis nicht wissen: Fast für alle Berufe schreibt die Ausbildungsordnung vor, dass der Azubi sein Berichtsheft während der Arbeitszeit an der Lehrstelle führen darf!"

wegen Abmahnung nimm diesen Link:

http://www.azubi-azubine.de/mein-recht-als-azubi/kuendigung-durch-den-ausbilder.html#Abmahnung und Arbeitsrecht

z.B.: "Die betriebliche Abmahnung kann mündlich oder schriftlich erfolgen."

M
Matze

09.12.2010 um 11:47 Uhr

Zum Thema "Abmahnung" fand ich folgende Seite hilfreich: www.sozialhilfe24.de/arbeitsrecht/kuendigung/abmahnung.html

Mit kollegialen Grüßen

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