Erstellt am 07.01.2021 um 15:32 Uhr von rtjum
welche Ausnahme für den Schichtbetrieb meinst Du denn?
Nachtrag:
man sollte immer erst alles lesen bevor man eine Frage stellt...
richtige Frag ist also eher
Die Ausnahme ist ja nur aufgrund eines TV bzw einer BV möglich, gilt eines von beiden denn für euch?
Erstellt am 07.01.2021 um 15:34 Uhr von Dummerhund
https://www.rechtsdepesche.de/5-fakten-zur-pause-im-schichtdienst/
Die Mitbestimmung wird hier nicht außer Kraft gesetzt.
Erstellt am 07.01.2021 um 16:10 Uhr von martinawetzk
Hallo Dummerhund,
ja, ich hatte es auch so interpretiert. Die RA des AG versucht uns anderes zu erzählen. Natürlich wäre eine Vertretung des BR ebenfalls durch einen RA angebracht.
Jedoch macht uns sehr zu schaffen, dass die MA infolge geringer Stundenlöhne lieber eher keine Pause machen als auf 30 Min. mehr Bezahlung zu verzichten und ihre Pause in Anspruch zu nehmen. Ich weiß - auf solche Befindlichkeiten kann man nicht in der Weise Rücksicht nehmen, dass man sich nicht mehr ans Gesetz hält.
Erstellt am 07.01.2021 um 16:47 Uhr von Dummerhund
@martinawetzk
" auf solche Befindlichkeiten kann man nicht in der Weise Rücksicht nehmen, dass man sich nicht mehr ans Gesetz hält."
Auf solche Befindlichkeiten könnt ihr auch gar keine Rücksicht nehmen, da hier ein Verstoß gegen das Arbeitszeitgesetz vor liegt.
Ma können nicht auf der einen Seite erwarten das der Betriebsrat für sie da ist wenn es geht Verbesserungen laut Gesetz oder anderweitig zu erreichen und auf der anderen Seite gegen ein Gesetz zu verstoßen.
Macht dem AG unmissverständlich klar das er sich an das Arbeitszeitgesetzt zu halten hat.
Macht er dies nicht werdet ihr umgehend einen Beschluss nach §40 BetrVG fassen und einen Rechtsanwalt mit der Angelegenheit beauftragen. Ohne Wenn und Aber.
Was der RA eures AG da dem AG sagt ist für euch unrelevant.
Erstellt am 08.01.2021 um 04:10 Uhr von BRHamburg
Wenn ich es richtig verstanden habe geht es um Mitarbeiter an Brennöfen, die doch auch spezielle PSA tragen müssen. Da ist bei Kurz Pausen die Zeit um wenn diese abgelegt ist. Ihr solltet euch in jedem Fall von einem Fachanwalt beraten lassen. Auch ein Gespräch mit der Gewerkschaft kann nicht schaden. Die werden das Problem aus anderen Betrieben kennen und auch Lösungen.
Erstellt am 08.01.2021 um 08:15 Uhr von Kjarrigan
§ 87 (1) Nr 2
Der Betriebsrat hat, soweit eine gesetzliche oder tarifliche Regelung nicht besteht, in folgenden Angelegenheiten mitzubestimmen
Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit einschließlich der Pausen sowie Verteilung der Arbeitszeit auf die einzelnen Wochentage;
hat … mitzubestimmen - soweit eine gesetzliche oder TV Regelung nicht besteht
Mitzubestimmen heiß auch mitzugestalten.Wenn der BR anderer Meinung als der AG ist muss man halt solange verhandeln bis man sich einig ist ODER wenn die Verhandlungen scheitern, greift § 87 Nr2 BetrVG
Kommt eine Einigung über eine Angelegenheit nach Absatz 1 nicht zustande, so entscheidet die Einigungsstelle. 2Der Spruch der Einigungsstelle ersetzt die Einigung zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat.
Sucht euch einen RA und besprecht die Angelegenheit mit dem, bringt eure Vorschläge auf den Tisch - auch organisatorische (z.B. Springer - das gibt es doch auch in anderen Betrieben, wo z.B. die Bänder nicht stillstehen dürfen) oder ein anderes Schichtmodell 3* 8
Auch Arbeitschutzmäßig dürfte das Thema AZ noch interessant sein - ich kann doch nicht 12 Stunden durcharbeiten, bei starker körperlichen Anstrengung oder Erschwernissen (Hitze) und dann nur Kurz Pausen machen.
Erstellt am 08.01.2021 um 08:55 Uhr von rtjum
ich wiederhole meine Frage nochmal:
Gibt es denn einen, für euch gültigen, TV oder eine BV zu dem Thema und wie ist es dort geregelt?
Erstellt am 08.01.2021 um 11:26 Uhr von martinawetzk
Liebe Mitstreiter,
bitte seid nicht sauer, ich kann Euch erst am Montag wieder antworten.
Hatte gestern 2x schon Antworten verfaßt, leider konnte ich es technisch nicht umsetzen.
Heute zuviele Termin - also bitte nicht böse sein, ich habe alle Antworten gelesen und schätze Eure Unterstützung sehr.
Kurz an rtjum - ja TV und BV, aber nur die gesetzliche Variante (30 Min) darin enthalten für alle beschäftigten Mitarbeiter.
Ich wünsche Euch ein schönes WE und melde mich am Montag.
Beste Grüße - Martina
Erstellt am 08.01.2021 um 12:29 Uhr von Enigmathika
"und BV, aber nur die gesetzliche Variante (30 Min) darin enthalten für alle (sic!) beschäftigten Mitarbeiter."
Das ist doch schonmal gut. Darauf könnt Ihr Euch berufen, da darin ja dann wohl keine Ausnahme für die 12 Mitarbeiter am Brennofen formuliert ist.
Dass der AG nicht "nur für die Pause Leute anstellen" will, klingt erstmal nachvollziehbar, aber: 12 Leute, die jeweils 0,5 Stunden Pause machen müssen, ergeben 6 Arbeitsstunden pro Tag. Das ist schon eine Teilzeitstelle.
@Kjarrigan Ich glaube, von 12-Stunden-Schichten war nicht die Rede. Da müsste ja auch mehr als eine halbe Stunde Pause gemacht werden.
Gruß
Enigmathika
Erstellt am 08.01.2021 um 14:15 Uhr von rtjum
"Kurz an rtjum - ja TV und BV, aber nur die gesetzliche Variante (30 Min) darin enthalten für alle beschäftigten Mitarbeiter."
ja dann ist doch alles gut, dann braucht der AG euch
Erstellt am 11.01.2021 um 11:02 Uhr von martinawetzk
Guten Tag,
zunächst mal vielen Dank für Eure Hinweise. Nur informatorisch - Brennöfen ja, aber keine 12 Std. Schichten und auch keine "Hitzearbeitsplätze".
Wir sind, seitdem uns überhaupt bekannt wurde, dass der AG einfach so mal 30 Min. mehr bezahlt für jeden der meint, er könne aus iwelchen Günden keine Pause machen, darum bemüht, Lösungen zu finden, von Einstellungen, über flexiblen Einsatz anderer Mitarbeiter oder Vertretungen aus anderen Abteilungen. der AG sagt immer ja zu den Vorschlägen, setzt sie aber in keinster Weise um. (wenn das die MA nicht machen was ich sage, dann kann er das halt auch nicht ändern) Nun haben wir den Kanal voll und ich als BRV habe einfach mal so behauptet, dass das ganze Thema zwar mitbestimmungspflichtig ist, wir aber für eine Lösung gar nicht zuständig sind - soll heißen es ist seine Aufgabe das Gesetz durchzusetzen, wir gucken nur ob er es denn macht. Jetzt will er unbedingt die Kurzpausen (6x5 Min.) durchsetzen, die müsse er ja sowieso bezahlen und da können die Leute ja vor Ort bleiben und notfalls losrennen wenns nötig ist. :-) und dann würde er die regulären 30 Min. Pause bezahlen, weil er diese für die 12 MA nicht gewähren kann. Wir sind so überhaupt nicht der Ansicht, dass er den MA die 30 min. abkaufen kann, und wir meinen auch, dass die MA sich in Kurzpausen nicht dementsprechend erholen können und wollen nicht zustimmen.
Wir sind jetzt an dem Stand, dass wir einen eigenen RA einschalten wollen.
Ich wünsche Euch allen einen schönen Tag.
Erstellt am 11.01.2021 um 11:12 Uhr von Enigmathika
"Jetzt will er unbedingt die Kurzpausen (6x5 Min.) durchsetzen"
Keine Chance!
ArbZG §4 Satz 2: "Die Ruhepausen nach Satz 1 können in Zeitabschnitte von jeweils mindestens 15 Minuten aufgeteilt werden."
Erstellt am 11.01.2021 um 11:31 Uhr von martinawetzk
2x15 min. sind doch die Möglichkeit die Pause nach ArbZG §4 zu splitten.
6x5 min. sind bezahlte Arbeitspausen und die in ArbZG §7 (1) P2, die im Schichtdienst angeblich gehen sollen. wenn man darüber Einigkeit erzielt möglich, aber ohne MB doch gar nicht - oder ?
Erstellt am 11.01.2021 um 12:17 Uhr von Dummerhund
Die 6x5min kann er wohl zusätzlich gewähren wenn es ihm danach gelüstet. Die gesetzlichen Pausen jedoch müssen mindestens 15 min sein. Da würde ich mich auch auf nichts drauf einlassen.
Erstellt am 11.01.2021 um 12:48 Uhr von martinawetzk
@Dummerhund
das ist genau meine Meinung, so würde ich es sehen.
Aber da das ArbZG §7 ja eine Kurzpauseneregelung zulässig findet, haben wir ein Argumentationsproblem - deshalb unser Ausdruck vom "Abkaufen einer Pause" was aber
nicht erlaubt sein dürfte.
Erstellt am 11.01.2021 um 13:28 Uhr von fantil
In § 7 Abs. 1 Nr. 2 ArbZG steht etwas von angemessener Dauer.
Aus 1 x 30 min bzw. 2 x 15 min
6 x 5 min zu machen halte ich für nicht angemessen.
Erstellt am 11.01.2021 um 13:34 Uhr von Dummerhund
@martinawetzk
Falsche Denkweise. Nicht ihr müsst Argumentieren, sondern der AG. Ihr verweist auf § 4 und sagt das dies kurzpausen nicht dem Erholungszweck dienen und dem nicht zustimmt. Auch sagen das ihr ansonsten den Rechtsweg bestreitet.
Erstellt am 11.01.2021 um 15:14 Uhr von xyz68
Also ich finde nirgends, dass Arbeitsunterbrechungen unter 15 Minuten als Pausen im Sinne des Gesetzes gelten. Dass soll euch der Arbeitgeber mal zeigen.
Als Arbeitnehmer habe ich ein Recht auf diese Pausen, als Arbeitgeber muss ich es ermöglichen, dass die Pausen gemacht werden können und als Betriebsrat habe ich auf die Einhaltung der Gesetze zu achten.
Davon unabhängig darf der Arbeitgeber natürlich die Pausenzeit auch entlohnen, wenn er dies möchte. (hat unser Arbeitgeber auch eine Zeit lang gemacht da er im 3-Schicht-Betrieb die 40_Stunden-Woche sonst nicht gewährleisten konnte)
Die einzige mir bekannte Möglichkeit, die Pausen zu vermeiden ist eine Arbeitszeit von maximal 6 Stunden. Dann braucht laut Gesetz keine Pause gemacht werden.
Erstellt am 11.01.2021 um 15:51 Uhr von Dummerhund
Habe dann auch noch mal geschaut. In §7 Abs 2 ArbZG steht ja: abweichend von §4 Satz 2 die Gesamtdauer der Ruhepausen in Schichtbetrieben und Verkehrsbetrieben auf Kurzdauer von angemessener Dauer aufzuteilen.
Hier sehe ich das wenn der BR sich auf 15 min Pausen einlässt nach § 4 Satz 2 hat er dem Ansinnen des AG genüge getan. Mehr geht rechtlich nicht.
Erstellt am 11.01.2021 um 16:06 Uhr von martinawetzk
also, jetzt mal ganz anders: wenn ich Euch richtig verstehe meint ihr, dass die generellen Pausen von 1x30 oder 2x15min. gar nicht durch "andere/kürzere" Pausen ersetzt werden können ??? Genau das kann ich eben nicht wirklich so belegen. Ich finde gerade nicht wo, aber ich hatte gefunden, dass Kurzpausen durchaus auch mehrmals kürzere sein können, damit die MA bei anstrengenden Arbeiten öfter die Möglichkeit zum Erholen hätten.
Ich muss es suchen.............
Erstellt am 11.01.2021 um 18:04 Uhr von Dummerhund
Du musst nix suchen. Das ist Aufgabe des AG wenn er von euch was will. Und dann soll er euch das vorlegen und ihr lasst es von einem Anwalt prüfen. Gerade das müsst ihr machen da ihr so unsicher in der Angelegenheit seit. Mach bitte nicht den Fehler die Arbeit des AG zu machen, denn ihr vertretet die AN und nicht den AG.
Eine mögliche Begründung für euch zu normalen Pausen könnte die Energieeffizienz sein, denn mehrere Pausen könnte heißen die Öfen müssten öfters rauf und runter fahren um auf Betriebstemperatur zu kommen. Dies kann man aber aus der Ferne nicht genau beurteilen. Dann kommt noch Arbeitssicherheit hinzu. Kurze pausen könnten an den Öfen, gerade auch wegen erhöhte Wärme zu leichteren Ermüdungserscheinungen führen und Unkonzentriertheit.
Erstellt am 12.01.2021 um 07:23 Uhr von xyz68
Die Lösung sollte ein Herauslösen der Mitarbeiter für die Pausen sein. Pausen dienen der Erholung und der Erhaltung der Leistungsfähigkeit. Selbst wenn sie bezahlt werden, müssen sie gemacht werden. Das Gesetz sieht zwar eine Verkürzung der Ruhezeiten vor, da geht es aber immer um die Zeit zwischen den Schichten.
Und ja, mir ist bewusst, das Pausen häufig nicht eingehalten werden, aber als BR sind wir nun mal auch für die Einhaltung der Gesetze zuständig. Und nicht dafür den Arbeitgeber die Umgehung zu erlauben. Der Arbeitgeber muss für die Möglichkeit der Pausen sorgen und er ist auch verpflichtet die Pausenzeiten VORHER festzulegen. (natürlich zusammen mit dem BR)
Erstellt am 12.01.2021 um 07:25 Uhr von martinawetzk
Guten Morgen,
in Bezug auf die Öfen möchte ich folgendes sagen: ob Pause oder nicht, die Öfen haben eine nach Rezept festgelegte Brenntemperatur, die nicht verändert werden kann. Die Öfen fahren nie rauf oder runter, außer der AG möchte sie absichtlich runterfahren. Sie laufen sozusagen immer und produzieren fleißig. Dies benutzt der AG gerne in der Art, dass er meint, dass macht er doch nur um unsere Arbeitsplätze zu sichern :-) :-):-). und nun kommt der Betriebsrat und will das kaputt machen. Das Argument der Arbeitssicherheit könnte nützlich sein, richtig.
Das Argument nicht die Arbeit des AG zu machen ist absolut berechtigt und es fällt uns deshalb so schwer, weil wir tatsächlich in den vergangenen Jahren sehr oft seine Arbeit gemacht haben. Das hat er immer gut gefunden (wie auch nicht) und wir würden wahrscheinlich immer noch so weiter machen, wenn wir nicht leider feststellen müssten, und dies leider nicht zum 1. Mal, dass es immer ok ist, solange wie es dem AG auch gefällt. Aber was sage ich Euch das - logisch, etwas anderes kann man ja auch gar nicht erwarten - selbst Schuld sozusagen. Nun üben wir den Spiess umzudrehen, wir haben ihm bereits beigebracht, dass es "sein Problem" ist und nicht unseres - er hat schon komisch geguckt :-), aber wie ihr merkt, brauchen wir Unterstützung um standhaft auch so weiter zu machen.
Beste Grüße - Martina
Erstellt am 12.01.2021 um 07:41 Uhr von martinawetzk
eine kleine Ergänzung:
es ist nicht so gewesen, dass diese Variante auch mal die Arbeit des AG zu machen immer nur schlecht war - es gab und gibt durchaus wichtige Errungenschaften (wie z.B. unseren Haustarif), die dadurch mit ermöglicht wurden. Soll heißen, wir sind schon nicht ganz blöd, wie aus dem von mir bisher geschriebenen manchmal schlußfolgern könnte :-).
Manchmal wägt man halt ab, mit welchem Mittel man ans Ziel gelangen könnte, und wenn man die Arbeit des AG macht ohne die Gesetze zu missachten fanden wir das auch ok. Nun sehen wir deutlich - auch alte BR-Hasen müssen manchmal über ihre Schatten springen. Ich finde es super, dass es BR wie Euch gibt, die dabei helfen...........:-)