W.A.F. LogoSeminare
Dieser Beitrag ist vor 16 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Bezahlung von "Zusatztätigkeiten" - interner Auditor, Brandchutzbeauftragter, Betriebssanitäter, Abfallbeauftragter etc

E
eralinchen
Jan 2018 bearbeitet

Eine vielleicht dumme Frage... Mitlerweile sind ja alle Arbeitsplätze dank ERA genau beschrieben und bewertet. Auch die Ermittlung der Leistungszulage wird strukturiert anhand tariflicher Bewertungsgrundlagen getätigt. Was mir aber fehlt, ist die Bewertung von diversen Nebentätigkeiten im Betrieb: interner Auditor Brandchutzbeauftragter Betriebssanitäter Abfallbeauftragter etc. Wie werden solche Tätigkeiten ent- bzw. belohnt? Muss man dass ehrenamtlich machen, oder wie ist das bei euch so geregelt??

4.59801

Community-Antworten (1)

K
Kriegsrat

02.02.2010 um 14:36 Uhr

gedanke 1:

da diese tätigkeiten während der bezahlten arbeitszeit erledigt werden, werden sie ja schon bezahlt

gedanke 2 :

wenn es keinen rechtsanspruch (gesetz,tarif etc.) auf zusätzliche bezahlung/belohnung gibt, käme wohl nur eine freiwillige prämie des AG in betracht, also verhandlungssache

Ihre Antwort