Arbeitsplatzausstattung
Hallo, ich arbeite als Rettungssanitäter in einem Unternehmen mit einem rotem Kreuz als Logo. Ich werde häufig auf Baustellen als Betriebssanitäter eingesetzt. Die Dienstzeit ist von 7 bis 17 Uhr. die beruflich erfordeliche Ausstattung ist gewährleistet. Auf der letzten Betriebsversammlung habe ich den Geschäftsführer gefragt ob man nicht für die lange Arbeitszeit (man sizt überwiegend in einem Container) eine Kaffemaschine, einen Wasserkocher, eine Microwelle und einen ordentlichen Bürostuhl anschaffen könnte. Darauf bekam ich zur Antwort ich solle ihm die gesetzliche Vorlage zeigen in der steht das er diese Dinge anschaffen müsse? Gibt es dahingehend irgendwelche Bestimmungen?
Vielen Dank im voraus
Community-Antworten (3)
18.10.2010 um 09:44 Uhr
andiBR wühl Dich mal durch die Arbeitsstättenverordnung. Könnte sein, dass Du den Bürostuhl dort findest, die anderen Gegenstände wohl nicht.
18.10.2010 um 11:56 Uhr
Bürostuhl: ASR 25/1 Die anderen Dinge sollte es laut ASR 29/1 im Pausenraum geben, wenn es auf der baustelle keine Kantine gibt...
18.10.2010 um 12:20 Uhr
Hallo,
vielleicht hast du den GF auf der Betriebsversammlung auf dem falschen Fuß erwischt. Das ist kein Podium um individuelle Ansprüche aufzustellen. Da wird der Arbeitgeber schnell (auch in dem Ton) abblocken, um keine weiteren Begehrlichkeiten zu wecken. Du solltest ihm mal einen freundlichen Brief schreiben, in dem du deine Arbeitssituation schilderst mit einer kurzen Auflistung der Kosten, die zu erwarten sind. Ein Hinweis, dass der Stuhl dir "große Rückenprobleme" bereitet, sollte nicht fehlen, vielleicht denkt er ja wirtschaftlich. Wenn es nicht hilft: Deinem Betriebsrat bleibt es frei in kurzen Abständen während der Arbeitszeit eine Arbeitsplatzbegehung zu machen und immer wieder auf die "Verbesserungen" hinzuweisen. Dann kann sich der GF ausrechnen, was letztlich billiger ist...
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