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Systemaudit - Online + Filmen

T
Timmy#17
Jun 2021 bearbeitet

Guten Morgen, nächste Woche findet unser jährliches Systemaudit statt. Covid bedingt dieses Mal ist der Auditor nicht vor Ort, das Audit soll über Teams stattfinden. Zudem ist geplant, den Auditor alle notwendigen Unternehmensbereiche (Produktion, Büros,...) per Videofunktion von Handy/Notebook zu zeigen. Es ist nicht das Ziel einer Leistungsbewertung, dennoch gehe ich davon aus, das Mitarbeiter bzw. ihre Arbeit (zB. manuelle Montageprozesse) gezeigt werden. Ist das alles so Rechtens?

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Community-Antworten (2)

U
UdoWoe

08.06.2021 um 10:55 Uhr

Wie war das den früher? Waren da die MA auch anwesend und wurden durch den Auditor bei der Arbeit beobachtet? Ich kenne dies so, dass wenn ein MA nicht gefilmt werden möchte, dazu auch nicht genötigt bzw. gezwungen werden kann (Recht am eigenen Bild als Beispiel). Es sollte also der MA immer gefragt und am besten auch schriftlich festgehalten werden, wenn der MA sein Einverständnis zu Videoaufnahmen gibt. Wenn er nicht will, dann wird er nicht gefilmt.

K
kratzbürste

08.06.2021 um 14:01 Uhr

Auf jeden Fall ist der BR in der Mitbestimmung nach § 87 Abs.1 Nr. 6 BetrVG.

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