Hallo....ich hätte eine eher rechtliche Frage.
Ich arbeite in einem Lebensmittelbetrieb und bei uns steht die Hygiene ganz oben.
Deswegen gibt es in unserem Unternehmen einen Auditor der eben danach schaut und Rundgänge etc macht.

Bei so einem Rundgang hat er auch einen Spind eines MA's geöffnet und diesen begutachtet und fotografiert.
Ich muss dazu sagen das kein Schloß an dem Spind war aber jedoch ein Namensschild angebracht war.
Der BR hat den Auditor nach bekannt werden dieses Falles vorgeladen, hierbei hat dieser gesagt das er als Auditor dazu berächtigt wäre!!??

Stimmt das so??oder liegt hier ein Verstoß gegen die Privatsphäre vor??

Für eine Antwort würde ich mich freuen

LG