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Spindkontrolle durch Auditor

B
blackstar
Nov 2016 bearbeitet

Hallo....ich hätte eine eher rechtliche Frage. Ich arbeite in einem Lebensmittelbetrieb und bei uns steht die Hygiene ganz oben. Deswegen gibt es in unserem Unternehmen einen Auditor der eben danach schaut und Rundgänge etc macht.

Bei so einem Rundgang hat er auch einen Spind eines MA's geöffnet und diesen begutachtet und fotografiert. Ich muss dazu sagen das kein Schloß an dem Spind war aber jedoch ein Namensschild angebracht war. Der BR hat den Auditor nach bekannt werden dieses Falles vorgeladen, hierbei hat dieser gesagt das er als Auditor dazu berächtigt wäre!!??

Stimmt das so??oder liegt hier ein Verstoß gegen die Privatsphäre vor??

Für eine Antwort würde ich mich freuen

LG

2.35004

Community-Antworten (4)

N
Nubbel

25.04.2013 um 14:07 Uhr

niemand hat den spind eines kollegen zu öffnen. es sollte allerdings ein schloss drauf sein.

fotos sind eine art der technischen arbeitnehmerüberwachung.

  1. den chef auffordern diese zu unterlassen und zur verhandlung einer bv auffordern
  2. beim auditor freundlich nachfragen wo die 1000€ aus dem spint geblieben sind;)
G
ganther

25.04.2013 um 15:18 Uhr

Nubbel

bist Du Dir bei der technischen Überwachung da sicher? Ich nicht....

N
Nubbel

25.04.2013 um 15:55 Uhr

wurde das bild gemalt oder mit einer digitalkamera gemacht? welchen unterschied gibt es zwischen video oder dem handauslöser?

G
gironimo

25.04.2013 um 17:31 Uhr

Auch Auditoren haben keine Narrenfreiheit. Sie können jedenfalls nicht die Mitbestimmungsrechte des BR außer Kraft setzen.Und welche Art von Kontrollen wer wann macht, ist aus meiner Sicht eine Frage der Ordnung im Betrieb.

Selbst wenn ein Gesetz ein gewisses Maß an Kontrollen erforderlich machen, kommt eben immer noch die innerbetrieblich zu klärende Frage, wie diese Verpflichtung umzusetzen ist.

Auch unabhängig von der Spintfrage solltet Ihr dem Auditorunwesen mehr auf dem Grund gehen und Euch über dessen Aktivitäten mit dem Arbeitgeber verständigen.

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