Kurzarbeit versus teure Firmenfahrzeuge
Wir haben schon im März Kurzarbeit beantragt, seit Mai sind wir in Kurzarbeit, immer zwischen 50 und 70 %, weil wir wohl nicht genügend Gewinn machen. Das Kurzarbeitergeld und die gesparten Sozialabgaben haben so ca. 100.000 € ausgemacht. Jetzt soll die Arbeitszeit weiter runtergesetzt werden und die Kurzarbeit verlängert werden, wofür dann eine neue Betriebsvereinbarung geschlossen werden müsste, da die alte bzgl. Kurzarbeit jetzt ein Jahr alt ist. Der Chef lässt gerne die Drohung von Arbeitslosigkeit aufkommen, wenn der BR gegen Kurzarbeit argumentiert, gleichzeitig hat er sich gerade eine Firmenauto im Wert von € 95.000 auf Leasing Basis bestellt und unser Prokurist fährt auch ein dickes BMW SUV. Kann als BR damit argumentieren, dass wir das inakzeptabel finden? Irgendwie finanzieren sich die Autos durch die Kurzarbeit, oder? Und kann ich als BR aufgrund dessen meine Zustimmung verweigern?
Community-Antworten (7)
06.01.2021 um 17:48 Uhr
Die Notwendigkeit von Kurzarbeit muss nachgewiesen werden. Dabei geht es um "nicht vorhandene Arbeit" und nicht um "Geld sparen".
Und ja, wenn der BR sieht, das die Voraussetzungen nicht vorliegen, kann er auch die Zustimmung verweigern.
06.01.2021 um 18:49 Uhr
Es geht um die Auftragslage und nicht darum ob der Chef nen Porsche fährt!
06.01.2021 um 20:05 Uhr
Sicher ist das nicht taktvoll. Aber Leasing ist nicht kaufen und für viele Chefs in Deutschland sind 95000 Euro für ein Auto noch nicht viel. Man kann es beim Chef mal anmerken. Aber wie hier schon gesagt, es geht um das vorhandene Arbeitsvolumen und nicht wie viel Geld in der Kasse ist. Und wenn die Kasse voll ist, dann sollte der BR mit dem Chef über eine Aufstockung vom KuG verhandeln
06.01.2021 um 21:00 Uhr
Ich gehe auch mal davon aus das der AG das Auto schon vor Monaten vorbestellt hatte.
07.01.2021 um 11:04 Uhr
Basis für die Kurzarbeit ist eine schlechte Auftragslage, nicht "zu wenig Gewinn". Das Auto dürfte vor Monaten schon bestellt worden sein.
Läuft eure Kurzarbeits-BV denn tatsächlich ab?
07.01.2021 um 14:32 Uhr
Um es noch etwas konkreter zu machen: Basis für Kurzarbeit ist der Wegfall von Arbeit. Den muss das Unternehmen konkret nachweisen. Die allgemeine Auftragslage ist da nur ein möglicher Indikator. Als BR würde ich genauere Informationen verlangen.
08.01.2021 um 00:29 Uhr
Hallöchen, ich sehe es genauso. Informationen zur Auftragslage ( Volumen) fordern um zu prüfen ob eine erneute Absenkung der AZ nötig. Nicht einschüchtern lassen. Und in der neuen BV eine Aufstockung für Mitarbeiter verhandeln. Das wird sie freuen in der furchtbaren Zeit.
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