Annahmeverzug während der Weihnachtsfeiertage
Wir sind ein in der Papierindustrie tätiges Unternehmen. Die Produktion der beiden Papiermaschinen läuft im Vollkonti 365 Tage. Am 23.12.20 wurde durch den AG einseitig ein Ruhephase an einer der beiden Maschinen bestimmt. Diese galt ab dem 24.12. bis 28.12.20. Diese Entscheidung war maßgeblich durch die Corona Belastung getroffen worden. Wobei vereinzelte MA auch hätten Arbeiten kommen können aber direkt vom AG nicht zugelassen worden. Jetzt zu meiner Frage: Wer muss für die entgangene Arbeitszeit an den Feiertagen oder auch gesamt aufkommen? Speziell geht es hier aber um die Feiertage, da wir im April in einer Corona BV einen Stundenaufbau zugestimmt hatten um eventuellen Arbeitszeitdispositionen vorzubeugen. An der zweiten Maschine wurde wie auch sonst die Jahre komplett durch gearbeitet.
- Danke erst einmal für die 2 Antworten. Zu den Feiertagen an sich ist nur die Verschiebung der Zeiten erwähnt, also von 6 bis 6 usw. Zu den Stunden ist schon der Zugriff des AG in gewissen Situationen erlaubt, so auch in der Corona BV gedacht. Aber wenn er speziell nun über die Feiertage hinweg die Produktion komplett einstellt!! an einer Maschine ist es da nicht für die Feiertage bei einer Vollkonti Fahrweise eine LFZ für den Feiertag?? LFZ an Feiertagen und im Krankheitsfall istz doch gesetzlich so verankert?
Community-Antworten (3)
06.01.2021 um 15:19 Uhr
Da würde ich sagen, muss man mal ganz genau in die BV gucken, wie der Abbau der Stunden geregelt ist.
06.01.2021 um 15:51 Uhr
Und vielleicht auch die tarifliche Regelung für die Feiertage.
06.01.2021 um 18:08 Uhr
- Danke erst einmal für die 2 Antworten zum Annahmeverzug. Zu den Feiertagen an sich ist nur die Verschiebung der Zeiten erwähnt, also von 6 bis 6 usw. Zu den Stunden ist schon der Zugriff des AG in gewissen Situationen erlaubt, so auch in der Corona BV gedacht. Aber wenn er speziell nun über die Feiertage hinweg die Produktion komplett einstellt!! an einer Maschine ist es da nicht für die Feiertage bei einer Vollkonti Fahrweise eine LFZ für den Feiertag?? LFZ an Feiertagen und im Krankheitsfall ist doch gesetzlich so verankert?
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