Ungerechtigkeiten bei der Mitarbeiterauswahl bei Kurzarbeit - Was kann der Betriebsrat dagegen tun?
Hallo! Ein Mitarbeiter gewann dank des Einspruch des betriebsrates seine Kündigungsschutzklage und musste wiedereingestellt werden. nun ist in unserem Betrieb seit einem Monat Kurzarbeit angesagt, die flexibel gehandhabt wird. Dieser Mitarbeiter wird nun in ganz besonders benachteiligt bei der Auswahl der in Kurzarbeit nach Hause geschickten Arbeiter. Dies nun macht den Abschein einer zielgerichteten Strafsanktion. Was kann der Betriebsrat dagegen tun?
Community-Antworten (7)
01.02.2010 um 17:57 Uhr
danikarus
Wa shbat ihr denn in der BV zum Thema Kutarbeit alles verinbart, oder wohl besser gefragt nicht vereinbart???
lest einmal die Beiträge hier: http://www.google.de/search?hl=de&source=hp&q=bv+kurzarbeit&meta=&aq=0&oq=bv+kurz
01.02.2010 um 18:00 Uhr
was steht zur Auswahl der MA für die KuA in eurer BV?
01.02.2010 um 18:21 Uhr
in der BV steht dazu : -alle arbeiter sind gleichermaßen(bis auf wenige ausnahmen) von der kurzarbeit betroffen -die kurzarbeit wird je nach auftragslage neu anberaumt, hier entscheiden die abteilungsleiter -arbeiter mit vergleichbaren tätigkeitsfeldern müssen entsprechend abwechselnd oder gleichermaßen berücksichtigt werden,soll heißen:z.B. bei drei hilfsarbeitern kann nicht nur ständig einer in kurzarbeit geschickt werden und die anderen 2 werden von der kurzarbeit ausgenommen. aber eben dies passiert in diesem fall!
01.02.2010 um 18:41 Uhr
danika rus also ist doch die frage :
was kann/muß ein BR unternehmen, wenn der AG sich nicht an eine betriebsvereinbarung hält.........
fällt dir dazu was ein ?
01.02.2010 um 22:12 Uhr
danikarus
-alle arbeiter sind gleichermaßen(bis auf wenige ausnahmen) von der kurzarbeit betroffen -die kurzarbeit wird je nach auftragslage neu anberaumt, hier entscheiden die abteilungsleiter
zwei sehr ungeschickt Punkte, ...(bis auf wenige ausnahmen) hier habt ihr dem AG ein Scheunentor geöffnet, warum??? ...-die kurzarbeit wird je nach auftragslage neu anberaumt, hier entscheiden die abteilungsleiter hier habt ihr ebenfalls dem AG ein Scheunentor geöffnet, warum hat ihr hier euch als BR nicht auch eingebracht, ..... also in jeweiliger Anstimmung mit dem BR???
Damit wäre es nun leide rzu prüfen, hat der AG nur geschickt die beiden "Scheunentore" genutzt, also gar nicht gegen die BV verstoßen???
Gerade beim Thema BV-Kurzarbeit hat ein BR alle Karten in der Hand, denn ohne BR/ ohen BV keine Kurzarbeit!!
01.02.2010 um 22:26 Uhr
Ich sehe es genauso wie erwin. Größer hätte der BR das Scheunentor nicht machen können. Das sagt aus. Mach was Du willst, aber mach was.
02.02.2010 um 11:09 Uhr
Natürlich hat der Betriebsrat sich in der BV abgesichert und diese "Scheunentore" nicht geöffnet. aber in der Praxis sieht das halt anders aus!Meine betriebsratskollegen wollen sich hier nicht mit den chefs anlegen und die arbeiter hier sind schon längst eingeschüchtert und mundtot gemacht worden. die haben berechtigte angst um ihren arbeitsplatz und vor schikanen, wie man ja grad am aktuellen beispiel sieht!!!!Eigentlich sollten die abteilungsöleiter dem betriebsrat stets eine liste der betroffenen mitarbeiter vorlegen und diese vom BR absegnen lassen, tun sie aber nicht!!!!Meine frage ist nun: wie weit kann ich mich als einzelner BR aus dem Fenster lehnen, welche rechtlichen möglichkeiten habe ich um meinem kollegen zu helfen???????
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