Tag !
In unserem Betrieb werden Überstunden auf ein Guthabenkonto geschrieben und abgebummelt. Nun wurde letzte Woche das Insolvenzverfahren beantragt.
Für die Monate Januar bis März sind die Lohnzahlungen durch das Insolvenzausfallgeld gesichert. Die angefallenen Stunden bis 31.12.09 sollen eingefroren werden und wir können die entsprechende Lohnsumme zur Insolvenzliste anmelden. Da soll es aber eine Entscheidung des Sozialgerichts geben wonach diese Stunden, die ursprünglich abgebummelt werden sollten, auch in den drei Monaten der Insolvenzprüfung abgebummelt werden dürfen. Hat jemand hierzu Infos oder Aktenzeichen?

Danke
WW