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Stundenguthaben und Insolvenz

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WillyWichtig
Nov 2016 bearbeitet

Tag ! In unserem Betrieb werden Überstunden auf ein Guthabenkonto geschrieben und abgebummelt. Nun wurde letzte Woche das Insolvenzverfahren beantragt. Für die Monate Januar bis März sind die Lohnzahlungen durch das Insolvenzausfallgeld gesichert. Die angefallenen Stunden bis 31.12.09 sollen eingefroren werden und wir können die entsprechende Lohnsumme zur Insolvenzliste anmelden. Da soll es aber eine Entscheidung des Sozialgerichts geben wonach diese Stunden, die ursprünglich abgebummelt werden sollten, auch in den drei Monaten der Insolvenzprüfung abgebummelt werden dürfen. Hat jemand hierzu Infos oder Aktenzeichen?

Danke WW

6.25001

Community-Antworten (1)

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Werner

01.02.2010 um 09:16 Uhr

LAG Hessen, 10.09.2008, 8 Sa 1595/07 Abgeltung von Freizeitguthaben bei Insolvenz der Betriebsveräußerin

Amtlicher Leitsatz:

  1. Ein Anspruch auf Freistellung aus der Umwandlung von Vergütung in Freizeit oder zum Ausgleich von Überstunden (Freizeitguthaben) wird nach Insolvenzeröffnung zu einer Insolvenzforderung, die nach § 45 InsO mit ihrem Wert geltend zu machen ist. Eine Erfüllung durch Freistellung kann nicht mehr verlangt werden.

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