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Dieser Beitrag ist vor 5 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Testpflicht für Pflegepersonal

L
Lofoten
Jan 2021 bearbeitet

Hallo, folgendes Problem: Sind die Leute verpflichtet sich auf Corona testen zu lassen? Wir sind in Sachsen und einige Kolleginnen wollen den Test nicht machen lassen. Nach meiner Kenntnis ist dieser tatsächlich freiwillig oder kann der AG sagen in meinem Haus muss es sein? Im Netz habe ich nur von Pflichten in Sachsen Anhalt und berlin was gelesen. Bei uns wurde wohl angeblich gesagt, wer sich nicht testen lässt geht nach Hause und macht Minusstunden. Das geht doch nicht einfach so, oder? Ich kann zwar den AG verstehen, er hat Sorge um unser Klientel und will schützen, aber ...

Danke und allen guten Rutsch ins 2021!

716018

Community-Antworten (18)

C
celestro

30.12.2020 um 12:21 Uhr

denke die richtige Anlaufstelle wäre hier eine Gewerkschaft oder ein Anwalt. Bei den meisten "Firmen" würde ich zustimmen, aber in der Pflege? Gute Frage!

G
Galaxy

30.12.2020 um 12:44 Uhr

Die Frage ist ja, aus welchem Grund soll gestestet werden? Wenn ein Verdacht auf Corona besteht, der AG deshalb einen Test anordnet und der MA dieses verweigert, dann kann der AG ihn nach Hause schicken (zum Schutz der Patienten und Kollegen sowie aus der Fürsorgepflicht des AG heraus) und wird den Sachverhalt an das zuständige Gesundheitsamt weiterleiten und die müssen dann alles weitere entscheiden. Ich verstehe auch nicht so ganz, warum du einen Test verweigern möchtest, es ist evtl. unangenehm aber mehr auch nicht...

Gruß Galaxy

K
krambambuli

30.12.2020 um 13:27 Uhr

Ihr habt in Sachsen nicht schon genug Corona-Fälle?

C
celestro

30.12.2020 um 14:05 Uhr

"Die Frage ist ja, aus welchem Grund soll gestestet werden?"

Um zu ermitteln, wer positiv ist und wer nicht.

"Ich verstehe auch nicht so ganz, warum du einen Test verweigern möchtest, es ist evtl. unangenehm aber mehr auch nicht..."

Menschen haben Rechte. Und diese Rechte sollte man nicht mit "tut doch nicht weh" klein reden.

B
BRHamburg

31.12.2020 um 10:03 Uhr

Das aber genau ist doch hier die Frage Celestro. Hat eine Pflegekraft in Sachsen das Recht einen Test zu verweigern und damit eine Gefahr für Bewohner / andere Patienten, für die anderen Mitarbeiter zu werden? Oder aber besteht schon aus dem Arbeitsverhältnis eine Pflicht sich testen zu lassen? Und auch wenn es sich um ein freiwilligen Test handeln bedeutet es nicht das es keine Folgen haben darf wenn man ihn nicht macht.

C
celestro

31.12.2020 um 16:07 Uhr

Die Fragen gilt es zu beantworten ... klar. Aber eine Aussage wie "Ich verstehe auch nicht so ganz, warum du einen Test verweigern möchtest, es ist evtl. unangenehm aber mehr auch nicht..." brauchen wir dann nicht. Entweder MUSS man aus rechtlichen Gründen den Test mitmachen, oder nicht. Und wenn jemand ihn verweigern darf, dann ist es völlig irrelevant, was der Test kostet, wie harmlos er ist oder sonst etwas.

"Und auch wenn es sich um ein freiwilligen Test handeln bedeutet es nicht das es keine Folgen haben darf wenn man ihn nicht macht."

Der Satz macht keinen Sinn. Wenn der Test kein MUSS ist, dann kann er keine Folgen haben.

D
DummerHund

01.01.2021 um 14:07 Uhr

Sehe ich auch so.

B
BRHamburg

01.01.2021 um 15:06 Uhr

Celestro im ersten Teil deiner Antwort stimme ich dir zu. Aber nur weil etwas freiwillig ist, ist es nicht auch immer Folgenlos. Und dafür gibt es jede Menge Beispiele im täglichen Leben. Nehmen wir nur das Beispiel Führerschein und Auto fahren oder Abitur und Hochschule oder oder. Und wie gesagt gerade in der Pflege kann ich mir vorstellen das der AG sogar verpflichtet ist darauf zu achten das seine Mitarbeiter den höchst möglichen Schutz haben und damit das geringste Risiko für Bewohner und Patienten sind. Deshalb dürfte er berechtigt wenn nicht sogar verpflichtet sein eine Pflegekraft vom direkten und indirekten Kontakt auszuschließen. Aber im Zweifel dürften am Ende des Gericht über diese Frage entscheiden.

D
DummerHund

01.01.2021 um 19:48 Uhr

BR Hamburg Deine Vergleiche hinken.

C
celestro

01.01.2021 um 23:42 Uhr

"BR Hamburg Deine Vergleiche hinken."

Das denke ich auch.

B
BRHamburg

02.01.2021 um 12:24 Uhr

Tun sie das? Ich denke nicht. Den es geht doch darum ob ich durch eine freiwillige Entscheidung Nachteile habe darf oder nicht. Es ist mir freigestellt einen Führerschein zu machen. Mache ich ihn aber nicht darf ich auch nicht Auto fahren. Es ist der Pflegekraft frei gestellt sich impfen zu lassen, tut sie es nicht kann sie nicht direkt mit Menschen arbeiten.

D
DummerHund

02.01.2021 um 12:36 Uhr

Es ist aber immer noch ein Unterschied ob die Tests freiwillig sind oder aber von Gesetzes oder einer Verordnung wegen vorgegeben sind.

B
BRHamburg

02.01.2021 um 20:05 Uhr

NEIN! Den es geht nicht darum ob der Test freiwillig ist. Das ist völlig unstrittig. Die Frage ist ob ein Arbeitgeber in der Pflege einen Mitarbeiter zu Menschen aus Risikogruppen lassen darf. Ob wohl er weiß das dieser Mitarbeiter eine Schutzimpfung ablehnt. Oder ob er auf Grund seiner Fürsorgepflicht ( übrigens auch gesetzlich geregelt die Fürsorgepflicht) verpflichtet ist hier seine Patienten / Bewohner zuschützen.

D
DummerHund

03.01.2021 um 00:20 Uhr

BR Hamburg Belese dich zu dem Thema erst mal ausreichend, denn deine Antworten dazu sind nicht Zielführend.

C
celestro

03.01.2021 um 21:40 Uhr

Wenn ein AG einen Pfleger ohne Test nicht arbeiten lassen darf, wäre der Test faktisch Pflicht. Ich denke nicht, das wir so "dort draußen" sehen.

B
BRHamburg

06.01.2021 um 05:12 Uhr

Wenn ich die Beschlüsse der Ministerpräsidenten von gestern richtig verstanden habe, wird der Test im Bereich der Pflege jetzt in allen Bundesländern zur Pflicht. Damit dürfte sich das Thema erledigt haben.

N
NiDia

07.01.2021 um 15:05 Uhr

Fall es noch interessant ist: https://www.anwalt.de/rechtstipps/corona-impfung-am-arbeitsplatz-darf-mein-chef-einen-impfnachweis-verlangen_183567.html

Eine der Quellen, die ich jetzt gefunden habe, die eine Testpflicht benennen würden. Ich dachte auch mit der gültigen Rechts-VO vom 16.12.2020 sollte es verpflichtet sein?

B
BRHamburg

08.01.2021 um 05:32 Uhr

In Sachsen ist schon seit Mitte Dez 20 Pflicht das in Alten und Pflegeheim das Personal getestet wird.

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