Erstellt am 24.08.2021 um 22:27 Uhr von Catweazle
Dein Arbeitgeber kommt seiner Fürsorgepflicht nach und versucht mit Zustimmung des Betriebsrats dein Infektionsrisiko und das deiner Kollegen zu reduzieren. Ob der Arbeitgeber es mit einer Betriebsvereinbarung verlangen kann ist höchstrichterliche nicht geklärt.
Erstellt am 25.08.2021 um 06:37 Uhr von Agassi0
Niemand muss dem AG einen Nachweis über Impfung oder Genesung vorlegen, Hier würden ja die Persönlichkeitsrechte der MA verletzt. Und eine Testpflicht besteht auch nicht. Der AG muss die Tests anbieten, ab er die MA können selbständig entscheiden, ob sie die Tests machen. Ergo, BV ist so nicht zulässig, da müßt ihr schnell nachverhandeln.
Erstellt am 25.08.2021 um 07:04 Uhr von BRHamburg
Ich bin da eher bei der Catweazel. Das seit Anfang der Woche nach einem Bund -Länderbeschluss die 3G Regel für geschlossene Räume gilt. Zum anderen ist hier nicht die Rede davon das Daten von MA irgendwo gespeichert werden.
Erstellt am 25.08.2021 um 07:05 Uhr von Darkmessiah
Wie sagt ein Rechtsanwalt?: es kommt darauf an...
Was ist das für ein Betrieb? In welchem Bundesland liegt er? Haben die Gesundheitsbehörden Testungen verlangt? Vergleiche zum Beispiel die aktuelle 13. BayIfSMV §11 Abs 2 Nr.3 und Abs 3.
Also ganz pauschal zu behaupten, dass es keine Testpflicht gibt ist m.M. nach falsch!
Erstellt am 25.08.2021 um 07:42 Uhr von Agssi0
Darkmessiah:
Das mag sein, dass es pauschal keine Testpflicht gibt, dann muß der Betrieb aber zu den Ausnahmen gehören, wo diese Testpflicht besteht. Ansonsten ist auch die Speicherung der Daten irrelevant, da diese Daten der AG gar nicht anfordern kann,zwecks Impfung usw.
Erstellt am 25.08.2021 um 08:13 Uhr von Darkmessiah
@Agssi0:
der Betrieb an sich muss nicht zu den Ausnahmen gehören. Vielmehr muss der AG und der BR abwägen, ob die Sicherheit und der Arbeitsschutz für die Mitarbeiter nicht mit milderen Mitteln gewährleistet werden kann. Die Testpflicht soll 'ultima ratio' sein, also das letztmögliche Mittel.
Die Hintergründe in Mischa2´s Betrieb sind nicht näher bekannt.
Und ob so eine Regelung als BV möglich und zulässig sind, werden wir wohl erst erfahren, wenn letztinstanzlich darüber entschieden werden wird...
Erstellt am 25.08.2021 um 08:31 Uhr von Agassi0
@Darkmessiah :
Aber eine Testpflicht als Betriebsrat in einer BV festzuhalten, halte ich nicht für gesetzteskonform und auch moralisch bedenklich. Wenn einer sich nicht testen lassen will, ist das alleine seine persönliche Entscheidung. Und ich als BR möchte ihn nicht dazu zwingen
Erstellt am 25.08.2021 um 08:48 Uhr von Relfe
schauste mal hier
https://www.noerr.com/de/newsroom/news/corona-tests-in-unternehmen-wann-mussen-und-wann-durfen-arbeitgeber-einen-corona-test-verlangen
unter Punkt
2. Corona-Tests durch Betriebsvereinbarung
also wenn das noch aktuell ist bedeutet das: besteht eine solche BV ist der AN daran gebunden, weil es noch keine gerichtliche Entscheidung dazu gibt und der Eilantrag abgelehnt wurde.
hier noch ein link
https://www.haufe.de/arbeitsschutz/recht-politik/kein-zugang-zum-arbeitsplatz-ohne-corona-test_92_541328.html
Erstellt am 25.08.2021 um 09:27 Uhr von Matze
Das Vorgehen des AG gemeinsam mit dem BR halte ich für mutig und im Interesse der Belegschaft. Gesundheit ist ein hohes Gut das finanziell garnicht ausgeglichen werden kann.
Sicherlich ist die Angst mancher Impfgegner nachvollziehbar - und - eine mögliche Schädigung durch die Impfung nicht zu 100% ausschließbar. Dass sich dann Impfgegner weigern, die Belegschaft vor einer Schädigung durch der möglichen eigenen Infektion zu schützen (durch Nachweis mit Abstrich-Test), halte ich für eine vorsätzliche Gefährdung. Solche Sozialschmarotzer ("Ich, ich, ich") sind Feinde jeder Belegschaft und gehören aussortiert.
Die Entwicklung in den Südstaaten der USA, aber auch in Großbritannien sollte uns eine Warnung sein.
Ach ja, der wirtschaftliche Schaden durch die in Quarantäne befindlichen Infizierten oder an Covid-19 erkrankten Bundesbürger ist noch nicht beziffert und trifft nicht nur die Gesellschaft insgesamt sondern auch jeden einzelnen Betrieb.
Erstellt am 25.08.2021 um 09:41 Uhr von Agassi0
@Matze
Deine Moralvorstellungen in allen Ehren, und ich bin auch kein Impfgegner oder sonstiges,
aber hier geht es ja nicht darum, was Du gut und richtig findest(so ist es halt im BR auch), sondern was Gesetze sagen bzw. Vorschriften. Und da ist bisher eine Testpflicht nicht zu sehen, egal was Du oder ich davon halten. Und wenn es diese nicht gibt, kann auch keine BV darüber entscheiden, weil sie unwirksam wäre.
Erstellt am 25.08.2021 um 09:48 Uhr von Relfe
@AgassiO
siehe mal die Links von mir, die sagen etwas anderes (aktuell noch)
Erstellt am 25.08.2021 um 10:15 Uhr von Agassi0
@Relfe
Mit der voraussichtlich ab der KW 17 im Rahmen der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung geltenden Verpflichtung der Arbeitgeber, den Arbeitnehmern geeignete Tests anzubieten, ist keine Verpflichtung der Arbeitnehmer verbunden, diese Tests auch durchzuführen. Das hier vorgestellte Urteil des ArbG Offenbach zeigt nun Wege auf, diese im Betrieb umzusetzen. Dabei sei darauf hingewiesen, dass die wohl überwiegende Meinung der Arbeitsrechtler dahin tendiert, dass man Arbeitnehmer - auch nicht durch eine Betriebsvereinbarung - zu Tests verpflichten kann (s. z.B. Müller/Becker, ArbRAktuell 2021, 201 m.w.Nw.).
Das steht da aber auch drin...
Erstellt am 25.08.2021 um 11:08 Uhr von Relfe
@AgassiO
aber solange es "nur" die wohl überwiegende Meinung ist und es keine Entscheidung dazu gibt, sind solche BV erstmal nicht ungültig.
Und an eine gültige BV muss der AN und der AG sich halten, daher ist es für AN ein Risiko aufgrund von "Meinungen" gegen eine solche zu verstoßen.
Das kann im Nachgang zu einer Entscheidung eines Gerichtes alles anders sein, aber das kann aktuell keiner abschließend sagen, deshalb haben die RA aktuell ja auch nur Meinungen.
Erstellt am 25.08.2021 um 12:50 Uhr von ganther
@AgassiO
also ich habe mir jetzt mal den Artikel gezogen. Die von dir dort gesehene "überwiegende Meinung" in dem Betrag sind letztendlich 2 Aufsätze aus dem Jahr 2020. Die Autoren Müller/Becker gehen davon aus, dass dieses Thema durchaus durch TV oder BV geregelt werden kann. Natürlich unter Abwägung von Interessen, aber sie sehen es auch als sehr effektives Mittel zum Gesundheitsschutz.
Was die "überwiegende" Anzahl der Arbeitsrechtler sagt, werden wir kaum bestimmen können. Ich war letztens bei einer sehr interessanten Veranstaltung unter Beteiligung renommierter Referenten, Es war sehr lustig, da die Arbeitsrechtler sich dafür ausgesprochen haben eine Testpflicht per BV zu regeln, Strafrechtler der Meinung waren, dass es der AG im Gesundheitsbereich zwingend testen müsste, da er ansonsten bei Ansteckungen von Patenten durch MA strafrechtlich haften würde und der Datenschützer große Bedenken hatte. Sehr muntere Diskussion und die Aussage des Datenschützers war am Ende: wäre ja schön wenn der Gesetzgeber hier Gesetze erlassen könnte, die das zwingend vorschreiben, dann wäre es für die AG klar und wir Datenschützer würden dann immer noch behaupten es ist nicht zulässig, aber man könnte kein Bußgeld verhängen... das war dann ohne Worte
Erstellt am 25.08.2021 um 12:54 Uhr von Agassi0
@Relfe
Da hast Du natürlich auch Recht mit, aber die Testpflicht von AN gibt es trotzdem nicht.Wenn man die aber in eine BV schreibt, ist sie natürlich für beide Seiten gültig.Aber wer macht sowas mit? Viele Firmen und BR´s kann ich mir nicht vorstellen...
Erstellt am 25.08.2021 um 13:09 Uhr von BRHamburg
Aber in dem Fall, um den es hier speziell geht, ist doch genau das getan worden. Es gibt eine BV, in der eine Testpflicht für Ungeimpfte vorgesehen ist.
Erstellt am 25.08.2021 um 21:42 Uhr von Mischa2
@all erstmal vielen Danke für die zahlreichen Antworten. Unsere Firma gehört zum produzierenden Gewerbe mit Sitz in Sachsen und hat nichts mit Pflege oder ähnlichem zu tun.
Mir ist der Sinn der BV grundsätzlich klar. Wenn es um den Schutz bzw. die Gesundheit geht, warum testet man dann nicht alle AN, dann gibt es auch keine Notwendigkeit Daten zu erheben. Wenn jemand positiv getestet wird ist es sowieso meldepflichtig. Es füllen sich etliche ungeimpfte Mitarbeiter durch die BV diskriminiert zumal die Geschäftsleitung ständig zum impfen mahnt. Es sollte jeder für sich selbst entscheiden dürfen ob er sich impfen lässt oder nicht, solange die Impfung noch freiwillig ist.
Zusammengefasst ist die BV solange rechtkräftig, bis es ein Urteil zur Rechtmäßigkeit gibt.
Erstellt am 26.08.2021 um 08:12 Uhr von rtjum
trotz allem kann ich als AN die Testung oder den Nachweis der Impfung/Genesung verweigern, auch mit einer BV dürfen keine Grundrechte aßser Kraft gesetzt werden und genau auf meine Grundrechte würde ich mich berufen wenn ich denn ein Problem damit habe.
Evtl. durch den AG verhängte Konsequenzen muss ich dann ggfls einklagen. Dann ist mein Fall vielleicht irgendwann der erste "höchstrichterlich" entschiedene.
wobei ich befürchte dass wir bald auch für die Arbeitswelt die 3G-Regelung in irgendwelche Verordnungen geschrieben bekommen.
Erstellt am 26.08.2021 um 08:18 Uhr von xyz68
Weil die Arbeitgeber die Tests bezahlen müssen. Ja, wenn ich von einem Testpreis von 50 Cent ausgehe (ich habe letztens welche für 80 Cent gesehen), sind das nur 10 bis 11€ pro Nase und Monat. Aber Arbeitgeber rechnen halt und eure wirtschaftliche Lage kennt hier niemand. Und aktuell habe ich im Internet immer noch Test für über 3€ gesehen. Und dann wird es irgendwann teuer.
Für mich wäre es auch eine Option zu sagen Test für alle, wenn ich mich nicht testen lassen möchte, benötige ich den Nachweis (geimpft/genesen). Falls ich meinen Arbeitgeber diese Gesundheitsdaten nicht preisgeben möchte, habe ich immer noch die Testmöglichkeit.
Erstellt am 26.08.2021 um 10:50 Uhr von BRHamburg
Also ob jemand von einer Corona Infektion genesen ist dürfte dem AG in der Regel bekannt sein. Den der MA war für mindestens 14 Tage nicht auf der Arbeit. Klar gibt es besondere Umstände das jemand die Infektion im Urlaub durch macht. Und was dagegen spricht zu sagen Ich bin geimpft ist mir ehrlich nicht klar.
Erstellt am 26.08.2021 um 11:44 Uhr von xyz68
Davon abgesehen, dass ich auch wegen anderer Erkrankungen mal ein paar Wochen fehlen könnte ...
Für mich persönlich ist es keine Frage, als Betriebsrat sehe ich das dann schon differenzierter. Und die Diskussion wird es auch bei uns bald geben, da unser Arbeitgeber auch anfängt, in die Richtung 3 G zu gehen.
Erstellt am 26.08.2021 um 11:53 Uhr von §§reiter
Zitat von rtjum:
"trotz allem kann ich als AN die Testung oder den Nachweis der Impfung/Genesung verweigern, auch mit einer BV dürfen keine Grundrechte aßser Kraft gesetzt werden und genau auf meine Grundrechte würde ich mich berufen wenn ich denn ein Problem damit habe."
Hallo rtjum,
zum Thema ist ja eigentlich alles gesagt, aber einer theoretischen Diskussion über Grundrechte kann ich dann doch nicht widerstehen ;)
Folgende Frage:
Stell Dir vor Dein Kollege, mit dem Du täglich auf engem Raum zusammenarbeitest, ist ein Impf- und Testverweigerer. Ok, Du bist geimpft und weißt, dass damit Dein Risiko zu erkranken erheblich reduziert ist, genauso wie Dein Risiko das Virus zu übertragen (z.B. an Deine kleinen, ungeimpften Kinder) erheblich reduziert ist. Erheblich reduziert, aber nicht ausgeschlossen. Hier kollidieren jetzt Deine Grundrechte mit denen Deines Kollegen.
Was würdest Du jetzt als das höherwertige Rechtsgut betrachten, das (Grund-)Recht Deines Kollegen den Test zu verweigern, oder Dein (Grund-)Recht bei der Arbeit keinem (geringen, aber vorhandenem) Restrisiko ausgesetzt zu werden?
Oder wie würdest Du als AG reagieren, wenn jetzt 2 Deiner MA vor Dir stehen und der eine sagt: "Ich bestehe auf meine Grundrechte und lasse mich nicht testen" und der andere sagt: "Ich bestehe auf meine Grundrechte und weigere mich, mich dem Risiko auszusetzen mit dem ungeimpften und ungetesteten Kollegen zusammen zu arbeiten".
Erstellt am 26.08.2021 um 12:18 Uhr von Relfe
hier werden dann Dinge vermischt:
1. das Grundrecht der körperlichen Unversehrheit hat niemand in Frage gestellt. Und in D gibt es bis heute keine Impfpflicht, weder bei Corona noch bei Masern noch sonstige Krankheiten (akzeptiert man halt die Konsequenzen)
2. es geht nicht um ein Grundrecht, wenn ein AG (oder KiTa etc) von seinem Hausrecht gebrauch macht und den Zugang an Bedingungen knüpft
3. Rechte des einen hören immer da auf wo gleichwertige Rechte eines anderen beschnitten werden
Hier macht der AG unter Zustimmung des MBR des BR von seinem Hausrecht gebrauch, schließt eine BV ab und das ist unbestritten aktuell noch rechtlich ok.
Was dann wieder die große Frage ist:
welche Konsequenzen hat das für AN --> das ist doch die Kernfrage
aktuell wird der AN wohl dann die Konsequenzen tragen müssen, das er seiner Arbeitspflicht nicht nachkommt und nicht entlohnt wird etc.pp.
ggf. wird das auch eine Kündigung nach sich ziehen, weil er ja dauerhaft nicht am Arbeitsplatz sein wird
Und genau hier sehe ich schon dringenden gerichtlichen Klärungsbedarf, damit der AN und der AG und der BR sich "orientieren" können zwischen den berechtigten Bedürffnissen aller Betroffenen (Gesundheit contra Grundrecht)
ich persönlich würde eine BV für 3G befürworten zugunsten der Gesundheit
Erstellt am 26.08.2021 um 13:27 Uhr von rsddbr
Ich werde als BRM keine Regelungen über das gesetzliche Mindestmaß hinaus befürworten, sofern eine qualifizierte Gefährdungsbeurteilung keine Notwendigkeit dafür erkennen lässt. Und genau an dieser Stelle schießt der AG mit pauschalen Maßnahmen gerne über das Ziel hinaus. Fragt doch mal nach der Gefährdungsbeurteilung für den Infektionsschutz und der daraus resultierenden Betriebsanweisung bevor ihr 3G für alle MA per BV vorschreibt!
Erstellt am 26.08.2021 um 13:44 Uhr von ganther
die BV ist doch schon da. Daher ist der Drops doch gelutscht....
Erstellt am 26.08.2021 um 13:57 Uhr von Relfe
@rsddbr
falls das auf mich bezogen war, weil ich einer BV zustimmen würde, die Gefährdungsbeurteilung ist bei mir ganz einfach:
nachweislich ein MA nach bestätigten schwerem Corona-Verlauf verstorben.
Ich denke die intensivmedizinische Diagnose kann ich als qualifizierte Gefährdungsbeurteilung gelten lassen.
Ist zwar ein Einzelfall (glücklicherweise), aber das soll es auch bleiben.
Und solange keine gesicherten Erkenntnisse vorliegen, wie wir MA gleichwertig schützen können, bleibt 3 G eben anzustreben.