Guten Morgen zusammen,

nach der neuen Coronaschutzverordnung des Bundeslandes haben Mitarbeiter, sofern sie mindestens 5 Tage nicht auf Arbeit waren (z.B. Urlaubsrückkehrer) entweder einen negativen Test vorzuweisen, bzw. unter Aufsicht einen Schnelltest durchzuführen. Ausgenommen davon sind Genesene und Geimpfte.
Sollte, oder muss man gar hier eine Betriebsvereinbarung dazu machen?

Schönen Tag