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Tarifliche Zahlungen werden nicht eingehalten - Hat jemand etwas ähnliches erlebt und wie gehe ich als BR damit um?

S
sorgenkind
Jan 2018 bearbeitet

In den letzten Monaten werden bei einigen Kollegen die Tariflichen Zuschläge nicht gezahlt ( Überstundenprozente, Verpflegungsgeld, Fahrgeld ), ein Kollegen war zur Gewerkschaft, diese hat ein Schreiben aufgesetzt und forderte die Firma zur Bezahlung auf, es wurde nicht reagiert. Hat jemand etwas ähnliches erlebt und wie gehe ich als BR damit um. Auf der letzten BR-Sitzung habe ich den GF auf die Ü-Prozente angesprochen, als Antwort bekamen wir wenn der Auftraggeber die Ü-Prozente nicht zahlt machen wir das auch nicht.

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Community-Antworten (2)

E
Erwin

27.01.2010 um 19:46 Uhr

sorgenkind

Ja, der AG muss alle AN gleich behandeln. Weiter ist es nich Sache des BR, da kein Kolektivrecht. Jeder AN muss ggf. es selbst einklagen. Gibt es im TV Regelungen hierzu, kann auch die Gewerkschaft auf Einhaltung des TV klagen.

K
Kriegsrat

27.01.2010 um 19:47 Uhr

individualrechtlich über den kostenlosen rechtschutz der gewerkschaft die tariflichen ansprüche einklagen

§ 4 Tarifvertragsgesetz Wirkung der Rechtsnormen (1) Die Rechtsnormen des Tarifvertrags, die den Inhalt, den Abschluß oder die Beendigung von Arbeitsverhältnissen ordnen, gelten unmittelbar und zwingend zwischen den beiderseits Tarifgebundenen, die unter den Geltungsbereich des Tarifvertrags fallen.

.....da spielt es keine rolle, was ggfs. irgendwelche "auftraggeber" bezahlen oder nicht....

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