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Dieser Beitrag ist vor 5 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Überstunden bei Kurzarbeit in den folgemonat schieben

A
Aisa
Dez 2020 bearbeitet

Ich bin auf 50% Kurzarbeit. Ich habe aus dem vergangenen Monat November so viele Überstunden, dass mein Chef sich nun überlegt hat, diese kurzerhand „weiter“ in den Dezember zu schieben, um mich dort dann auf 90%~ oder 100% Vollbeschäftigung zu hieven. Damit verlöre ich den Freizeit Ausgleich (das sagt er mir jetzt, Mitte Dezember) und ich würde zudem im Vergleich kaum mehr verdienen, obwohl ich ja real das doppelte geleistet habe. Überstunden werden bei uns nie vergütet oder ausgezahlt. Denn auch im Dezember bin ich weit über 50%.der Stunden.Ich frage mich wie rechtmäßig es ist, Überstunden aus KUG in den folgeMonat zuschieben, und dann sie einfach wegfallen zulassen , wie in jedem normalen Monat! Alles unter dem Deckmantel vom Jahresabschluss!!

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Community-Antworten (7)

M
Matthias8282

17.12.2020 um 07:15 Uhr

Was sagt den der TV oder BV dazu, oder sogar der BR? Meist wird das Thema "Überstundenabbau" in einem TV geregelt.

Außerdem verstehe ich das nicht, du schreibst das du im Dezember bei ca. 100% Vollbeschäftigung bist und dann das du im Dezember bei 50% Stunden? (Kurzarbeitsstunden?, Arbeitsstunden?) bist.

S
seehas

17.12.2020 um 08:39 Uhr

Wenn statt Kurzarbeit mit 50% zu gehen durch das Abfeiern der Überstunden 100% bezahlt werden, dann macht das schon einen Unterschied beim Entgelt. Am Ende darf auch nicht vergessen werden, dass das Kug zwar steuerfrei ist, aber den Steuersatz auf das zu versteuernde Einkommen erhöht. Da können auch ganz nette Nachzahlungen zusammen kommen. Außerdem muss ein Stundenkonto verbraucht sein bevor es in Kurzarbeit geht. Dem Arbeitsamt ist jede Stunde die mehr gearbeitet wird recht. Es bezahlt am Ende nur für die nicht gearbeiteten Stunden. Der AG beantragt nicht einen bestimmten Umfang an Kurzarbeit, er beantragt Kurzarbeit. In welchem Umfang das stattfindet weiß man erst hinterher.

C
celestro

17.12.2020 um 12:18 Uhr

"Außerdem muss ein Stundenkonto verbraucht sein bevor es in Kurzarbeit geht."

wenn ich mich recht erinnere, stimmt das so pauschal nicht.

X
XYZ68

17.12.2020 um 12:23 Uhr

Wie kommt es bei Kurzarbeit zum Aufbau von Überstunden?

R
Relfe

17.12.2020 um 13:50 Uhr

wenn Du 50% KA hast und das so an das Amt gemeldet wird, dann darfst Du auch nur 50% der "Normstunden" gearbeitet haben. Alles was über die 50% gearbeitet wurde ist entsprechend zu melden und dann verringert sich die KA-Zeit entsprechend. Überstunden kannst Du faktisch gar nicht machen, wenn Du in KA bist, es sei den die Meldung an das Amt ist bewußt falsch gemacht worden. Unabhängig davon darf in den Betriebsbereich in denen KA beantragt wurde gem KA-Regeln gar keine Mehrarbeit/Überstunden geleistet werden, wenn entsprechendes KA-Geld beantragt wird. Wenn alle MA des Bereiches 0% Kurzarbeit gemacht haben, weil sie Vollzeit gearbeitet haben und deshalb kein KA-Geld abgerufen wird, dann könnte man auch Mehrarbeit/Überstunden machen, ist zwar nicht 100% korrekt aber, wenn man keine Gelder abruft kontrolliert auch keiner und keiner kassiert unrechtmäßig Gelder. Was Du da beschreibst klingt nicht unbedingt gut.

R
rsddbr

18.12.2020 um 10:36 Uhr

"Ich bin auf 50% Kurzarbeit. Ich habe aus dem vergangenen Monat November so viele Überstunden,..." Nenn mir deine Firma und ich bin sofort am Telefon um euer zuständiges Jobcenter zu informieren.

"...diese kurzerhand „weiter“ in den Dezember zu schieben, um mich dort dann auf 90%~ oder 100% Vollbeschäftigung zu hieven. Damit verlöre ich den Freizeit Ausgleich..." Bist du dir sicher, dass du deinen AG richtig verstanden hast? Ich verstehe es so, dass du im Dezember nicht in Kurzarbeit bist. D.h. du arbeitest wie benötigt und für den Rest bummelst du Überstunden ab (Freizeitausgleich). Dafür bekommst du dein volles Gehalt.

Was auf jeden Fall viele Menschen nicht verstehen: Kurzarbeit heißt, der Arbeitgeber hat keine Arbeit für dich und kann dich deshalb auch nicht bezahlen. Deshalb bleibst du zu Hause. Du bist quasi arbeitslos. Unser Sozialsystem hat dafür das Kurzarbeitergeld erfunden, welches deinen wirtschaftlichen Schaden abmindern soll und das Fortbestehen deines Arbeitsvertrages sichert, damit du bei besserer Auftragslage wieder deinen Job ausüben kannst.

"Ich frage mich wie rechtmäßig es ist, Überstunden aus KUG in den folgeMonat zuschieben" Es ist unrechtmäßig, während der Kurzarbeit Überstunden zu machen. Das geht nicht. Entweder ist keine Arbeit da, du bleibst zu Hause und das Jobcenter zahlt Kurzarbeitergeld (sofern das dein AG beantragt hat), ODER es ist genügend Arbeit da, du arbeitest und erhältst dein Gehalt wie vertraglich vereinbart.

"... und dann sie einfach wegfallen zulassen " Verfallen dürfen Überstunden nicht. Geleistete Arbeit ist zu bezahlen (das schließt den Freizeitausgleich ein). Jetzt ist die große Preisfrage, wie es bei euch geregelt ist. Habt ihr dazu etwas im Arbeitsvertrag? Habt ihr einen Betriebsrat und eine Betriebsvereinbarung? Kommt ein Tarifvertrag zur Anwendung? Wie wird es normalerweise gehandhabt?

A
Aisa

18.12.2020 um 18:29 Uhr

Vielen Dank für die vielen Nachrichten. Ich werde meinen Arbeitgeber darauf ansprechen. Ich glaube das Problem ist dass man mit 50% KUG durch den hohen Zuschuss bis zu 90% am Ende mehr Netto hat als wenn ich 70% arbeite . Aber ich denke ich werde die mehr-Stunden aus November aufstocken und im Dezember auf 100% gehen. Dann gibt es keine Probleme und es ist offiziell richtig.

Tolles Forum! Danke und frohe Feiertage. A.

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