Kurzarbeit nahe 0 seit März im Dezember aber Resturlaub
Mitarbeiter A ist bei 12 Stunden monatlich kurzarbeit. Normale Arbeitszeit sind 40 Stunden die Woche . Durch hohen Resturlaub und Feiertage würde seine Arbeitszeit über 50 % der normalen Arbeitszeit betragen .
Verliert der Mitarbeiter dann den Anspruch auf die 80 % Kurzarbeitergeld vom Netto diesen Monat und die darauffolgenden Monate ?
Community-Antworten (4)
15.12.2020 um 11:02 Uhr
Für die Zeiten des Urlaubs erhält der Ma doch sein "normales" Entgelt. Für die durch Kurzarbeit ausgefallene Zeit dann das Kurzarbeitergeld
15.12.2020 um 11:30 Uhr
Kjarrigan es geht hier ums erhöhte Kurzarbeitergeld. Wenn im Bezugsmonat 7 die Kurzarbeit unter 50 % fällt könnte der Anspruch auf eine Aufstockung auf 80% nicht gegeben sein.
15.12.2020 um 18:35 Uhr
Moin, bei uns war das so. Urlaub zählt laut Amt als normaler Arbeitstag. Beispiel: 22 AT im Monat, davon 11 AT Urlaub genommen und 11 AT 100% KA, dann hast Du eine KA-Quote von 50% in diesem Monat. Gruß Relfe
16.12.2020 um 12:16 Uhr
Das Kurzarbeitergeld erhöht sich ab dem vierten Bezugsmonat auf 70 Prozent (Beschäftigte mit mindestens einem Kind: 77 Prozent). Ab dem 7. Bezugsmonat erhöht es sich nochmals auf 80 Prozent (Beschäftigte mit mindestens einem Kind: 87 Prozent).
Die Bezugsmonate müssen dabei nicht zusammenhängen. Das bedeutet: Unterbrechungen der Kurzarbeit (auch über 3 Monate) lösen keinen Neubeginn der individuellen Bezugsdauer aus. Als Bezugsmonat zählt auch ein Bezug von Saison-Kurzarbeitergeld. Sofern in einem Monat lediglich Krankengeld in Höhe von Kurzarbeitergeld gezahlt wird, wird dieser Monat dagegen nicht berücksichtigt.
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