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Kurzarbeit nahe 0 seit März im Dezember aber Resturlaub

H
heavenstar
Dez 2020 bearbeitet

Mitarbeiter A ist bei 12 Stunden monatlich kurzarbeit. Normale Arbeitszeit sind 40 Stunden die Woche . Durch hohen Resturlaub und Feiertage würde seine Arbeitszeit über 50 % der normalen Arbeitszeit betragen .

Verliert der Mitarbeiter dann den Anspruch auf die 80 % Kurzarbeitergeld vom Netto diesen Monat und die darauffolgenden Monate ?

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Community-Antworten (4)

K
Kjarrigan

15.12.2020 um 11:02 Uhr

Für die Zeiten des Urlaubs erhält der Ma doch sein "normales" Entgelt. Für die durch Kurzarbeit ausgefallene Zeit dann das Kurzarbeitergeld

M
Moreno

15.12.2020 um 11:30 Uhr

Kjarrigan es geht hier ums erhöhte Kurzarbeitergeld. Wenn im Bezugsmonat 7 die Kurzarbeit unter 50 % fällt könnte der Anspruch auf eine Aufstockung auf 80% nicht gegeben sein.

R
Relfe

15.12.2020 um 18:35 Uhr

Moin, bei uns war das so. Urlaub zählt laut Amt als normaler Arbeitstag. Beispiel: 22 AT im Monat, davon 11 AT Urlaub genommen und 11 AT 100% KA, dann hast Du eine KA-Quote von 50% in diesem Monat. Gruß Relfe

K
Kjarrigan

16.12.2020 um 12:16 Uhr

Das Kurzarbeitergeld erhöht sich ab dem vierten Bezugsmonat auf 70 Prozent (Beschäftigte mit mindestens einem Kind: 77 Prozent). Ab dem 7. Bezugsmonat erhöht es sich nochmals auf 80 Prozent (Beschäftigte mit mindestens einem Kind: 87 Prozent).

Die Bezugsmonate müssen dabei nicht zusammenhängen. Das bedeutet: Unterbrechungen der Kurzarbeit (auch über 3 Monate) lösen keinen Neubeginn der individuellen Bezugsdauer aus. Als Bezugsmonat zählt auch ein Bezug von Saison-Kurzarbeitergeld. Sofern in einem Monat lediglich Krankengeld in Höhe von Kurzarbeitergeld gezahlt wird, wird dieser Monat dagegen nicht berücksichtigt.

Quelle: https://www.arbeitsagentur.de/unternehmen/corona-virus-informationen-fuer-unternehmen-zum-kurzarbeitergeld#1478910157629

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