Erstellt am 25.02.2020 um 18:50 Uhr von Kratzbürste
Der BR ist aber der bessere Weg. Er hat ein Mitbestimmungsrecht bei allgemeinen Urlaubsgrundsätzen und im strittigen Einzelfall.
Du hättest ja nur das Argument, dass der Arbeitgeber in Urlaubszeiten damit zurechtkommen muss, dass zwei von 10 gleichzeitig im Urlaub sind.
Erstellt am 25.02.2020 um 20:40 Uhr von nicoline
Diego83
*In meiner Abteilung (10 MA/ großer Betrieb 2000 MA ) haben nur eine Kollegin und ich betreuungspflichtige Kinder.*
Gibt es eine Vorgabe, wie viele MA gleichzeitig in Urlaub gehen dürfen und ist diese durch den BR mitbestimmt?
Mindesturlaubsgesetz für Arbeitnehmer (Bundesurlaubsgesetz)
§ 7 Zeitpunkt, Übertragbarkeit und Abgeltung des Urlaubs
(1) Bei der zeitlichen Festlegung des Urlaubs sind die Urlaubswünsche des Arbeitnehmers zu berücksichtigen, es sei denn, daß ihrer Berücksichtigung dringende betriebliche Belange
***oder Urlaubswünsche anderer Arbeitnehmer, die unter sozialen Gesichtspunkten den Vorrang verdienen, entgegenstehen.***
Also ich sehe nach deiner Schilderung weder dringende betriebliche Belange noch einen sozialen Vorrang anderer Arbeitnehmer.
Jahrelange Betriebszugehörigkeit ist jedenfalls sicher kein sozialer Vorrang.
Ich würde, wenn möglich, zunächst versuchen, mit der Kollegin selbst zu sprechen. Wenn das nicht möglich ist, würde ich mit den gleichen Argumenten, die du hier beschrieben hast, versuchen den AG zu überzeugen. Wenn das alles nichts bringt, bleibt dir nur noch der Weg zum BR und wenn du das nicht willst, wirst du einen Anwalt einschalten müssen um deine Wünsche durchzusetzen.
Erstellt am 26.02.2020 um 08:00 Uhr von takkus
….möchte nur ungern den BR einschalten.....==> sehr schmeichelhaft in einem Betriebsratsforum.
Erstellt am 26.02.2020 um 08:28 Uhr von nicoline
takkus
na ja, dafür kann es ja nun vielfältige, u.U. durchaus nachvollziehbare Gründe geben.
Erstellt am 26.02.2020 um 08:50 Uhr von takkus
Diese Gründe würde ich vom Fragesteller gern mal lesen.
Erstellt am 26.02.2020 um 14:21 Uhr von stehipp
Es gibt nun mal keine gesetzliche Bestimmung die detailliert festlegt, wie kollidierende Urlaubswünsche zu genehmigen sind. Und das ist wohl auch besser so.
Also bleibt dir nur reden und versuchen zu überzeugen. Und da du dir vom BR keine Hilfe holen willst, bleibt wohl nur dich selber zu vertreten.
Das Argument mit der jahrelangen Betriebszugehörgkeit ist für mich aber absoluter Blödsinn. Ich kann es einfach nicht mehr hören: das war aber schon immer so! Ja und jetzt? Das Arbeitsleben ändert sich nun mal.
Erstellt am 26.02.2020 um 16:42 Uhr von BRHamburg
Warum soll es bei 2000 Mitarbeitern nicht möglich sein das zwei gleichzeitig in Urlaub gehen? Was ist den wenn mal zwei gleichzeitig krank werden? Schließt dann das. Unternehmen? Und bis zum Sommer ist zur Not noch Zeit um eine Aushilfe einzustellen und anzulehrnen.
Erstellt am 27.02.2020 um 07:42 Uhr von nicoline
*Warum soll es bei 2000 Mitarbeitern nicht möglich sein das zwei gleichzeitig in Urlaub gehen?*
Es erstaunt mich etwas, dass du so eine Frage stellst.
Beispiel aus dem Klinikalltag:
Über 1000 Beschäftigte eines Klinikbetreibers.
Urlaub in der Krankenpflege der OP Abteilung kann nicht durch Vertretung einer Krankenschwester von der Station Innere Medizin erfolgen und Urlaub in der Personalabteilung kann nicht durch Vertretung einer Krankenschwester erfolgen.
Und dieses Argument, was ist, wenn 2 krank werden taugt in diesem Zusammenhang gar nichts. Krankheit passiert akut und ungeplant und gerade auch mal in der Urlaubszeit. Sinnvoll ist es dann, dieses bei der UrlaubsPLANUNG zu berücksichtigen.