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Dieser Beitrag ist vor 6 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Urlaub schulpflichtige Kinder vs. Kita kinder

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Diego83
Feb 2020 bearbeitet

Hallo Leute, habe ein Riesenproblem. In meiner Abteilung (10 MA/ großer Betrieb 2000 MA ) haben nur eine Kollegin und ich betreuungspflichtige Kinder. Sie besteht jetzt auf 3 Wochen Sommer-Urlaub in der Kita schließzeit- leider ist der Hort meines Kindes genau dann auch zu, zumal ich noch ein weiteres Schulkind (11jahre) habe. Ihr Kind1 ist im KiGa und Kind 2 ist Baby, der Vater nimmt fast die gesamte Elternzeit, ein Betreuungsproblem hat sie folglich nicht. Es wäre mein erster zusammenhängender Urlaub dieses Jahr (!) sie kommt sowieso erst Ende April aus Mutterschutz und Elternzeit wieder ... und pocht auf ihre jahrelange Betriebszugehörigkeit. Habt ihr Tipps, wie ich meinen Chef sachlich überzeugen kann??? Ich möchte UNBEDINGT mit Mann und Kindern Urlaub machen , kann das mit Schulkindern im Gegensatz zu ihr mit kita Kindern UND Mann 1 Jahr zuhause schlecht. Ich wäre euch dankbar für Vorschläge, möchte nur ungern den BR einschalten...

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Community-Antworten (8)

K
kratzbürste

25.02.2020 um 19:50 Uhr

Der BR ist aber der bessere Weg. Er hat ein Mitbestimmungsrecht bei allgemeinen Urlaubsgrundsätzen und im strittigen Einzelfall.

Du hättest ja nur das Argument, dass der Arbeitgeber in Urlaubszeiten damit zurechtkommen muss, dass zwei von 10 gleichzeitig im Urlaub sind.

N
nicoline

25.02.2020 um 21:40 Uhr

Diego83 In meiner Abteilung (10 MA/ großer Betrieb 2000 MA ) haben nur eine Kollegin und ich betreuungspflichtige Kinder. Gibt es eine Vorgabe, wie viele MA gleichzeitig in Urlaub gehen dürfen und ist diese durch den BR mitbestimmt?

Mindesturlaubsgesetz für Arbeitnehmer (Bundesurlaubsgesetz) § 7 Zeitpunkt, Übertragbarkeit und Abgeltung des Urlaubs

(1) Bei der zeitlichen Festlegung des Urlaubs sind die Urlaubswünsche des Arbeitnehmers zu berücksichtigen, es sei denn, daß ihrer Berücksichtigung dringende betriebliche Belange oder Urlaubswünsche anderer Arbeitnehmer, die unter sozialen Gesichtspunkten den Vorrang verdienen, entgegenstehen. Also ich sehe nach deiner Schilderung weder dringende betriebliche Belange noch einen sozialen Vorrang anderer Arbeitnehmer. Jahrelange Betriebszugehörigkeit ist jedenfalls sicher kein sozialer Vorrang.

Ich würde, wenn möglich, zunächst versuchen, mit der Kollegin selbst zu sprechen. Wenn das nicht möglich ist, würde ich mit den gleichen Argumenten, die du hier beschrieben hast, versuchen den AG zu überzeugen. Wenn das alles nichts bringt, bleibt dir nur noch der Weg zum BR und wenn du das nicht willst, wirst du einen Anwalt einschalten müssen um deine Wünsche durchzusetzen.

T
takkus

26.02.2020 um 09:00 Uhr

….möchte nur ungern den BR einschalten.....==> sehr schmeichelhaft in einem Betriebsratsforum.

N
nicoline

26.02.2020 um 09:28 Uhr

takkus na ja, dafür kann es ja nun vielfältige, u.U. durchaus nachvollziehbare Gründe geben.

T
takkus

26.02.2020 um 09:50 Uhr

Diese Gründe würde ich vom Fragesteller gern mal lesen.

S
stehipp

26.02.2020 um 15:21 Uhr

Es gibt nun mal keine gesetzliche Bestimmung die detailliert festlegt, wie kollidierende Urlaubswünsche zu genehmigen sind. Und das ist wohl auch besser so. Also bleibt dir nur reden und versuchen zu überzeugen. Und da du dir vom BR keine Hilfe holen willst, bleibt wohl nur dich selber zu vertreten. Das Argument mit der jahrelangen Betriebszugehörgkeit ist für mich aber absoluter Blödsinn. Ich kann es einfach nicht mehr hören: das war aber schon immer so! Ja und jetzt? Das Arbeitsleben ändert sich nun mal.

B
BRHamburg

26.02.2020 um 17:42 Uhr

Warum soll es bei 2000 Mitarbeitern nicht möglich sein das zwei gleichzeitig in Urlaub gehen? Was ist den wenn mal zwei gleichzeitig krank werden? Schließt dann das. Unternehmen? Und bis zum Sommer ist zur Not noch Zeit um eine Aushilfe einzustellen und anzulehrnen.

N
nicoline

27.02.2020 um 08:42 Uhr

Warum soll es bei 2000 Mitarbeitern nicht möglich sein das zwei gleichzeitig in Urlaub gehen? Es erstaunt mich etwas, dass du so eine Frage stellst. Beispiel aus dem Klinikalltag: Über 1000 Beschäftigte eines Klinikbetreibers. Urlaub in der Krankenpflege der OP Abteilung kann nicht durch Vertretung einer Krankenschwester von der Station Innere Medizin erfolgen und Urlaub in der Personalabteilung kann nicht durch Vertretung einer Krankenschwester erfolgen. Und dieses Argument, was ist, wenn 2 krank werden taugt in diesem Zusammenhang gar nichts. Krankheit passiert akut und ungeplant und gerade auch mal in der Urlaubszeit. Sinnvoll ist es dann, dieses bei der UrlaubsPLANUNG zu berücksichtigen.

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