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Kurzarbeit und Schulpflichtige Kinder

B
bodo_
Apr 2020 bearbeitet

Hallo, kann der Arbeitgeber ohne den Betriebsrat zu Informieren einen Mitarbeiter in Kurzarbeit Null schicken, obwohl der Mitarbeiter Alleinverdiener ist und die Kinder vom Mitarbeiter der jüngste schon 9 Jahre alt ist. Muß es in der Betriebsvereinbarung stehen, daß Mitarbeiter mit Schulpflichtigen Kinder zuerst in Kurzarbeit gehen. Auch wird dem Mitarbeiter weniger Rantenversicherungsbeiträge gezahlt da er ja nicht arbeitet gegenüber seiner Kollegen. Muß nicht der Arbeitgeber einen gerechten Plan erstellen, wer in Kurzarbeit geht und wer nicht. Alleinstehende Mitarbeiter, Mitarbeiter die zur Risikogruppe gehören (chronisch Kranke z.B. COPD, Schlaganfall, Herzinfarkt läßt man weiter arbeiten aber mit weniger Stunden.

Vilen Dank

Bodo

23406

Community-Antworten (6)

K
Kjarrigan

31.03.2020 um 16:58 Uhr

Hallo Bodo hat der AN denn mal mit dem Chef gesprochen und ihm angeboten, dass er gar nicht in Kurzarbeit gehen müsste, da seine Kundenbetreuung sichergestellt ist. Vielleicht dachte der AG er tut dem Ma einen Gefallen.

Grundsätzlich kann der AG nach billigem Ermessen handeln, und wenn möglich sollte er Wünsche und Bedürfnisse seiner MA berücksichtigen. Und er hat natürlich die MBR des BR zu beachten. Da ein AG aber kaum alles private über jeder seiner MA wissen kann - hilft nur reden.

U
UdoWoe

31.03.2020 um 17:22 Uhr

Hallo Bodo, ich würde den chronisch Kranken anraten mal mir ihrem Arzt zu sprechen, ob er diese nicht sowieso Krank schreiben würde. Oder wie ich es gemacht habe, meine Arzt hat mich ins Homeoffice geschickt (ist nicht in jedem Fall möglich, dies ist mir auch bewusst). Der AG erstellt ja eine Liste mit den MA die er in Kurzarbeit schickt, Die sollte er auch dem BR geben. Dieser könnte ja dann Hinweise geben, dass vielleicht andere gehen. Prinzipiell kann der AG festlegen wer geht und wer nicht. Er kann auch besondere MA mit bsp. Leitungsfunktion oder wie das so schön heisst Systemrelevante Personen ausnehmen. Fragen und Hinweise helfen oftmals. So viele Telefonat und Skype-Konferenzen wie wir in letzter Zeit mit unserem AG in den letzten zwei Wochen hatten, hatten wir das ganze vergangene Jahr nicht. Und nochmals, Reden hilft sehr oft.

C
celestro

31.03.2020 um 18:33 Uhr

"Prinzipiell kann der AG festlegen wer geht und wer nicht."

Das wage ich arg zu bezweifeln. Bin zwar kein Spezialist für KUG, aber bei einer Abteilung mit 20 MA zu sagen: "10 MA gehen auf 80%, 5 auf 50% und die letzten 5 auf 0%" ist wohl eher nicht drin.

"Er kann auch besondere MA mit bsp. Leitungsfunktion oder wie das so schön heisst Systemrelevante Personen ausnehmen."

Das denke ich auch. Aber nicht so, dass die Antwort von dem Satz davor plötzlich richtig wird.

E
EDDFBR

01.04.2020 um 11:01 Uhr

Moin,

Nehmen wir mal an, ein Betriebsbrat exisitiert, der AG muss also keine Einzelabsprachen mit den einzelnen AN über die Kurzarbeit treffen.

Üblicherweise regelt man den Modus der Verteilung der Arbeitszeit in einer BV zur Kurzarbeit. In unserer steht z.B. drin, dass das AG und BR jeweils am 20. des Vormonats auf Basis des aktuellen Arbeintsanfalls festlegen. Auf der Grundlage dieser Festlegung werden dann die Dienstpläne erstellt.

Grundsätzlich ist beim KuG keine Sozalauswahl vorgesehen, sondern es geht um den Arbeitsausfall, der kompensiert werden soll. Will der Betriebsrat besonders betroffene AN schützen (z.B. Geringverdiener oder Familien) dann sollte er mit der BV eine Aufstockung des KuG mit dem AG verhandeln. Dazu hat er eine recht starke Verhandlungsposition, denn ohne die Zustimmung des BR (also meist eine BV) gibt es gar keine Kurzarbeit.

B
bodo_

02.04.2020 um 03:46 Uhr

Vielen Dank für die ausführlichen Antworten. Habe noch eine Frage. Bevor der Mitarbeiter in Kurzarbeit geht, muß er noch was Unterschreiben!

Bodo

C
celestro

02.04.2020 um 09:40 Uhr

"Grundsätzlich ist beim KuG keine Sozalauswahl vorgesehen, sondern es geht um den Arbeitsausfall, der kompensiert werden soll."

Soweit sicherlich richtig. Man muss mMn aber trotzdem nochmal näher beleuchten, was hier schon im Eingangspost angedeutet wurde. Denn soweit ich das verstehe, werden hier Kollegen auf Null gesenkt und andere vielleicht nur auf 80% oder 60%.

Und da muss man dann mMn nochmal genauer hingucken. Wird hier in EINER Abteilung unterschiedlich behandelt? Also wird der Alleinverdiener mit Kindern auf Null gesetzt, während der Alleinstehende 60% macht, aber die gleiche Tätigkeit ausführt? Das wäre dann ein Punkt, an dem ich mir absolut nicht vorstellen kann, dass der AG hier willkürlich entscheiden darf. Sondern da müsste die Last doch fair verteilt werden, oder nicht? Sprich alle auf 60% und nicht der eine 0% und 5 andere 80% oder so.

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