Erstellt am 11.12.2020 um 10:15 Uhr von BRHamburg
Die entscheidende Frage dürfte hier sein, wer die Zeiten festlegt. Also wer bestimmt an welchen vier Tagen das BRM im Betrieb ist und wer legt die Termine für die jeweiligen Sitzungen fest. Liegt die Entscheidung für eine der Zeiten ausschließlich beim BRM dürfte er kein Anspruch auf Überstunden haben. Er hätte sonst durch sein BR Mandat einen Vorteil.
Erstellt am 11.12.2020 um 10:19 Uhr von Krambambuli
Es kommt darauf an, ob die Tätigkeit "betriebsbedingt" ausserhalb der Arbeitszeit stattfindet oder der Kollege aus eigenen Überlegungen heraus ausserhalb der Arbeitszeit tätig wird.
Vielleicht sollte man auch daran denken, die Ämterhäufung abzuschaffen und die verschiedenen Aufgaben auf mehr Köpfe zu verteilen.
Ansonsten siehe Kommentare zum BetrVG, § 37 Abs. 3, z.B. Däubler, Fitting oder auch www.bzo-wissen.de
Erstellt am 11.12.2020 um 10:34 Uhr von UdoWoe
BRHamburg und Krambambuli:
Die Termine wurden dem BRM von seitens HR und/oder den Vorsitzenden des GBR bzw. KBR vorgegeben. Das freigestellte BRM hat (meistens) auf seinen freien Tag hingewiesen.
Weiterhin wurden die GBR- und KBR-Sitzung (solange dies möglich war) drei Tage am Stück gemacht. Dadurch wurde der Freie Tag (Mittwoch) immer benötigt. Dieser ganze Tag konnte aber geschoben werden. Dies war geklärt. Es geht aber bei der Frage um Einzelne Stunden.
Die Anhäufung der Ämter ist dadurch entstanden, dass kein weiteres BRM bereit etwas zu übernehmen (leider...). Auch wenn die Ämteranhäufung wegfallen würde, es geht ja um den Prinzipiellen Umgang mit der am freien Tag oder zusätzlich nach "Feierabend" geleisteten BR-Arbeit.
Zusätzlich ist der BR überhaupt froh zwei Freistellungen erhalten zu haben (aufgrund der Größe würden 3 zustehen).
Weitere Frage vielleicht dazu: Wie geht ihr als BRM mit Anrufen von Kollegen und Kolleginnen nach Feierabend um? Anrufe deswegen spät Abends, weil Vorgesetze nichts erfahren sollen oder aufgrund Arbeitsbelastung keine Möglichkeit gibt diese zu tätigen. Lehnt ihr diese dann ab? Ist dsa für euch Arbeitszeit oder nicht?
Erfahrungsgemäß dauern diese Gespräche 1-2h.
Erstellt am 11.12.2020 um 11:01 Uhr von celestro
"Zusätzlich ist der BR überhaupt froh zwei Freistellungen erhalten zu haben (aufgrund der Größe würden 3 zustehen)."
Man versucht also mit Problemen umzugehen, die hauptsächlich dadurch entstehen, dass der BR nicht die Eier hat, die 3te Freistellung durchzusetzen? Au Weia!
Erstellt am 11.12.2020 um 11:03 Uhr von UdoWoe
Da bin ich mal bei dir celestro...... Bin leider bei dir....
Erstellt am 11.12.2020 um 13:12 Uhr von seehas
Anrufe außerhalb der Arbeitszeit sind bei uns glücklicherweise nicht häufig. Es hat auch nicht jeder meine Nummer. Wenn doch mal ein Anruf kommt, dann buche ich das wirklich unter Ehrenamt ab. Als freigestellter BR habe ich im Arbeitsalltag deutlich mehr Freiheiten als die getakteten Kollegen. Da sehe ich diese Tätigkeiten als fairen Ausgleich an.
Erstellt am 11.12.2020 um 14:40 Uhr von ganther
Anrufen im Feierabend dürften zumeist betriebsratsbedingte Zeiten sein und daher nicht zu vergüten. Ich lehne das konsequent ab. Man sollte m.E. eine solche Entgrenzung von Arbeit und Freizeit nicht zulassen
Erstellt am 11.12.2020 um 14:45 Uhr von Pickel
ganther Betriebsrats-Tätigkeit ist für die Arbeit? Seltsame Vorstellung...
Erstellt am 11.12.2020 um 14:56 Uhr von ganther
wer für dich hier auch immer "die" ist. Und für den Fall, dass Du mich meinst: deine Vorstellungen sind häufig ebenfalls seltsam. Das weiß hier jeder und daher lasse ich es einfach so stehen....
Erstellt am 11.12.2020 um 15:31 Uhr von UdoWoe
Bitte sachlich bleiben. Ich mag solche Diskussionen nicht. Das nicht jeder der Meinung eines andere akzeptiert ist ja in Ordnung. Aber dann doch bitte auf sachlicher Ebene diskutieren. Danke euch.
Erstellt am 11.12.2020 um 16:57 Uhr von Dummerhund
Was der Verzicht eurer 3. Freistellung betrifft, so könnte man wohl trefflich streiten.
Mal aus einem alten Thread der lieben Lotte aus der Vergangenheit:
"Im Fitting BetrVG §38 RN 30 steht: Im Hinblick ... können TV oder BV auch eine geringere Zahl von Freistellungen als die Staffel des Gesetzes festlegen. ... Allerdings darf sich der BR mit einer geringeren Zahl von Freistellungen als der gesetzlichen Regelung dann nicht einverstanden erklären, wenn damit die ordnungsgemäße Durchführung seiner Aufgaben nicht mehr gewährleistet ist. Dies würde eine Verletzung seiner gesetzlichen Pflichten darstellen. Nicht zulässig ist es, eine Freistellung von BR Miltg. ganz auszuschließen; denn dies stellt keine anderweitige Regelung von Freistellungen dar.
Also geht es wohl nicht so einfach, wie der BR bei Euch sich das vorstellt."
Was die KBR Sitzungen betrifft, so sollte es allgemein bekannt sein das es oftmals nicht anders geht.
In meiner Zeit im KBR waren es mit An- und Abreise auch immer 3 Tage. Um einen Ausgleich zu schaffen haben wir dann abwechselnd in jedem Werk die KBR Sitzungen ab gehalten.
Was die Telefonanrufe betrifft, so kann man das ruhig mal im Monatsgespräch mit dem AG ansprechen und sagen das die MA derzeit Angst vor Repressalien haben wenn sie sich während der Arbeitszeit an den BR wenden. Sollte er sich nicht eindeutig Positionieren, kann es ja nicht zu euren lasten gehen um eure Pflicht nach zu gehen.