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Dieser Beitrag ist vor 18 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Erlöschen der Betriebsratsmitgliedschaft "WICHTIG muß es am 24.1.08 wissen"

J
jeamilee
Feb 2019 bearbeitet

hallo. folgendes, wie ist es wenn ein Arbeitnehmer, wegen Krankheit und daraus folgende Berufsunfähig, im Betriebsrat ist aber wegen Berufsunfähigkeit Rente bezieht und in dem Betrieb sozusagen ausgeschieden ist bzw. das Beschäftigungsverhältnis ist beendet aber das Arbeitsverhältnis besteht weiterhin wegen Aussteuerung aus dem Krankengeldbezug (was immer das heißen mag?) wurde in der Arbeitsbescheinigung für die Agentur für Arbeit angekreutzt. Ist das dann noch korrekt oder ist die Betriebsratsmitgliedschaft auch beendet? Falls die Mitgliedschaft noch bestehen muß und das Mitglied möchte zu einer Weiterbildung von der Gewerkschaft für Betriebsratsmitglieder, muß der "sogenannte" Arbeitgeber dann auch die Kosten noch übernehmen da ja kein Arbeitsverältnis mehr besteht. Klingt alles ein wenig kompliziert aber vielleicht weiß ja trotzdem jemand was darüber.

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Community-Antworten (1)

M
Matze24

23.01.2008 um 16:19 Uhr

@jeamilee, Siehe §24 (3) Betriebsverfassungsgesetz. Hiernach endet die Mitgliedschaft im Betriebsrat mit Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Unklar ist, was bei Euch den Unterschied zwischen "Arbeitsverhältnis" und "Beschäftigungsverhältnis" ausmacht. Unter §§ 5 und 8 ist geregelt, was einen Arbeitnehmer und seine Wählbarkeit ausmacht.

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