W.A.F. LogoSeminare
Dieser Beitrag ist vor 5 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Arbeiten bei "Bedarf"

O
Oldtimer81
Dez 2020 bearbeitet

Ich arbeite laut Vertrag Schicht früh/spät im Wechsel 40h/Woche Montag - Freitag und "bei Bedarf" auch Samstags. Jedoch ist es inzwischen so, das in jeder Frühschicht auch der Samstag gearbeitet werden muss. Zeitrahmen länger als 1 Jahr => quasi eine 5.5Tage-Woche. Ist das rechtens? Darf "bei Bedarf" auch 'immer' sein oder ist dies nur begrenzt gestattet? Was für Möglichkeiten habe ich von rechtlicher Seite, auch mal frei zu bekommen?

25303

Community-Antworten (3)

S
seehas

10.12.2020 um 09:13 Uhr

Gibt es im Betrieb einen BR? Der kann die regelmäßige Ausnahme verhindern indem er die Dienstpläne ablehnt die Samstagsarbeit regelmäßig vorsehen. Gibt es keinen BR und die Stunden gehen "on top", dann entsteht ein Anspruch auf regelmäßigen Ausgleich der Mehrarbeitsstunden durch entsprechende Freizeit. Der Ausgleich muss innerhalb von 6 Monaten erfolgen.

K
kratzbürste

10.12.2020 um 09:13 Uhr

Habt ihr einen BR? Wenn ja, diesen anspechen. Ansonsten den AG darauf ansprechen und mit ihm über freie Samstage reden.

R
rtjum

10.12.2020 um 09:45 Uhr

Wenn ihr keinen BT habt, solltest Du versuchen einen zu gründen. Ist nicht einfach, aber z.B. Gewerkschaften können da recht hilfreich sein.

Ihre Antwort