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Dieser Beitrag ist vor 16 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

AV- Bedarf oder nicht

A
annie
Jan 2018 bearbeitet

Guten Morgen,

ein AN (Schwerbehindert) wurde mit max. 20 Std./Wo., auf Bedarf eingestellt.

Der Betrieb wurde später auf ein Saisonbetrieb umgestellt. Alle MA wurden gekündigt und zur neuen Saison mit einem Befristungsvertrag eingestellt. Nur der AN "auf Bedarf" wurde nicht gekündigt.Vertrag ruht.

In laufe der Jahre , wurde der Vertrag auf 40 Std./Wo. mit. Festgeld umgestellt (mit der jeweiligen Befristungsabsprache/Saisonvertrag).

Dieses Jahr möchte der AG, den AN wieder auf 20 Std./Wo. auf Bedarf zurücksetzen. Darf er dass????

Da uns der Kopf schon raucht und auf keiner einvernehmbaren Antwort kommen, hoffe ich das ich hier eine Antwort finde.

Gruß annie

73601

Community-Antworten (1)

K
kepdbr

02.03.2010 um 15:05 Uhr

Da fällt mir spontan nur die Änderungskündigung ein, aber bei einem Schwerbehinderten muss ja erst noch das Integrationsamt gefragt werden, von daher sicher nicht so einfach.

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