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Kurzarbeit, müssen Rentner auch in KA?

N
Nordseejung
Dez 2020 bearbeitet

Guten Morgen liebes Forum,

mir stellt sich folgende Frage: Ein MA von uns hat vor einiger Zeit das gesetzliche Rentenalter erreicht, und hat in Konkludentem Handeln mit dem AG einfach weiter gearbeitet, soweit so gut. Jetzt aber müssen wir in Kurzarbeit, und unser MA ist der Meinung Er muss keine Kurzarbeit machen, da Er ja Rentner ist so seine Argumentation! Wie stellt sich hier die Sachlage dar? Hat Er Recht oder nicht? Zuerst ist Er ja auch noch Mitarbeiter, denke Ich. Abschließend wäre Ich für Tipps zur weiteren Recherche dankbar, was die Thematik betrifft.

VG ausm Norden

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Community-Antworten (4)

C
celestro

09.12.2020 um 12:28 Uhr

Rentner ist kein Argument.

TF
Tante Frieda

09.12.2020 um 12:45 Uhr

Der Anspruch auf Kurzarbeitergeld ist ausgeschlossen:

für Menschen, die nicht in der Arbeitslosenversicherung pflichtigversichert sind, wie zum Beispiel Arbeitnehmer, die das für die Regelaltersgrenze erforderliche Lebensalter vollendet haben und zwar ab Beginn des Folgemonats.

C
celestro

09.12.2020 um 13:16 Uhr

da war ich dann wohl etwas voreilig ....

N
Nordseejung

09.12.2020 um 13:18 Uhr

Danke für Euer Feedback :-D

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