Arbeitsvertragsausgestaltung: Arbeiten nach Erreichen des Rentenalters §14 TzBfG
Wie regeln es eure Betriebe mit der Anstellung von Rentnern? Dabei interessieren mich die Mitarbeiter, die vor Erreichen des Rentenalters fest bei euch im Betrieb angestellt waren, und (durch Klausel im AV) mit Erreichen des Rentenalters ausgeschieden sind.
Laut Kölner (Beitrag 207129) ist §14 TzBfG hier das Problem: Wenn jemand zuvor unbefristet angestellt war, darf er anschließend nicht befristet angestellt werden, und das gilt auch für Rentner. Arbeitgeber schrecken aber davor zurück Rentner unbefristet anzustellen, da sie vermuten, dass sich das Leistungsniveau vermindern könnte.
Verwenden eure Betriebe Sachgrundbefristungen, und wenn ja, welche?
Kann mit "vorübergehend" (§14(1)1) argumentiert werden, wenn ein Projekt über 2 Jahre abgeschlossen werden soll? Könnte solch ein Rentner über Schwangerschafts-/Krankheitsvertretungen (§14(1)3) beschäftigt werden? Was ist zu verstehen unter "die Eigenart der Arbeitsleistung die Befristung rechtfertigt" (§14(1)6)? Kann §14(1)6: "in der Person des Arbeitnehmers liegende Gründe die Befristung rechtfertigen" für Rentner herhalten (befristete AVs weil anzunehmen ist, dass sie in absehbarer Zeit "schlapp machen")?
Mithin scheint es so, als dass fähige und arbeitswillige Rentner sich besser frühzeitig nach einer neuen Firma umsehen sollten, wo sie (dann befristet) arbeiten können. Bei uns hat man einen Rentner jetzt zu MiniJob Bedingungen angestellt (da scheint §14 TzBfG nicht zu stören, warum weiß ich allerdings nicht)
Community-Antworten (3)
31.01.2013 um 22:28 Uhr
Hi, bei uns gibt es eine Weiterbeschäftigung nach dem 65sten gar nicht. Wird die Rente früher eingereicht besteht der sogenannte "Nasenfaktor" dass der Mitarbeiter auf 450 Euro Basis weiterbeschäftigt wird.
Gruß I.
01.02.2013 um 09:54 Uhr
Auf Deine Fragen kann man grundsätzlich mit Ja antworten, aber Du hast das Problem noch nicht verstanden.....
Ob Rentner oder "normaler" AN, vollkommen egal, das TzBfG gilt für alle und somit gilt für Rentner bei den Befristungsgründen nichts anderes.
Das Problem steckt an einer anderen Stelle: In allen Sachgrundbefristugen steckt der Keim der Unzulässigkeit des Sachgrundes und damit der Befristungsabrede mit der Folge unbefristetes Arbeitsverhältnis (§16 TzBfG).
Nun endet ein "unbefristetes" Arbeitsverhältnis eines "normalen" AN eigentlich immer mit Eintritt in die Rente. Wann also endet das unbefristete Arbeitsverhältnis eines Rentners? Genau: Mit Eintritt des Todes - oder nur im gegenseitigen Einvernehmen. Bei einem "normalen" Arbeitnehmer kann man davon ausgehen, dass er bis zum Ende des Arbeitsverhältnisses eine angemessene Arbeitsleistung erbringen wird... Wie sieht das mit dem 104-jährigen Rentner aus? Kann ich den Rentner dann wenigstens wegen "Schlechtleistung" kündigen? Wohl kaum, denn der AG konnte von dem Rentner wohl kaum eine besonders gute Leistung auf Lebenszeit erwarten, mit Abschluss eines solchen Vertrages wusste der AG wohl was auf ihn zukommt. Betriebsbedingte Kündigung? Betriebszugehörigkeit, etc. wird i.d.R für den Renter sprechen, dass er bereits ein Einkommen bezieht, also sozial nicht "schwach" ist, sondern abgesichert, könnte man in die Waagschale werfen, aber ob man damit durchkommt?
Wenn ich den Rentner kündige und er erhebt Kündigungsschutzklage, so kann ich mich auf AG auf noch eine tolle Sache einstellen: Da der Rentner ein Einkommen bezieht, kann ich ihn nicht mit dem Argument "irgendwann musst Du aufgeben, da Du kein Einkommen mehr hast" unter Druck setzen, wenn der will zieht er die Sache bis zum bitteren Ende durch, oder nagelt mich auf eine horrende Abfindung fest.
Also muss der Sachgrund eines Rentners 100%ig wasserdicht sein. Da das so gut wie unmöglich ist, besteht bei Abschluss eines sachgrundbefristeten Arbeitsvertrages immer das Risiko, dass ich den Oldie als AG an der Backe habe, bis er freiwillig aufgibt. Und das macht die Sache unattraktiv. Das einzige was darunter fällt sind "Zweckbefristungen", vorausgesetzt, der Zweck hat tatsächlich eine unmissverstehbare Deadline.
So ungefähr sind die von Kölner erwähnten "unklarheiten des §14 BetrVG" zu sehen.
01.02.2013 um 10:42 Uhr
Nun endet ein "unbefristetes" Arbeitsverhältnis eines "normalen" AN eigentlich immer mit Eintritt in die Rente< was eben so nicht ganz stimmt. Eben nur, wenn es vertraglich oder tariflich vorgesehen ist. Ich dürfte jedenfalls bis zum Tag x arbeiten....
Ich denke, dass ein AG - wenn er denn will - in der Lage sein sollte, einen Sachgrund zu finden. In Bezug auf die Frage scheint mir doch das Ende eines bestimmten Projectes ein greifbarer Grund zu sein. Aber auch "in der Person des Arbeitnehmers liegende Gründe die Befristung rechtfertigen" wäre ja denkbar, wenn sich die Beteiligten einig sind. Da könnte man doch in den Vertrag schreiben. Das Arbeitsverhältnis endet auf Wunsch des Arbeitnehmers am xyz.
Ich habe ja in einer früheren Frage schon geschrieben, dass bei uns hin und wieder einmal AN über das 65. hinaus beschäftigt werden. Teilweise, weil die Verträge das zulassen, teilweise aber auch, weil man befristete Verträge macht und offenbar kein Problem bei der textlichen Gestaltung hat.
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