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Versicherungsschutz bei Schäden DURCH Firmenhardware

S
SabiNeu
Dez 2020 bearbeitet

Hallo zusammen,

wir sind aktuell in den Verhandlungen zu einer Vereinbarung für Mobiles Arbeiten.

Ein strittiger Punkt: Regelung des Versicherungsschutzes bei Schäden, die DURCH Firmenhardware entstehen. (z.B. Akku des Laptops verursacht ein Feuer)

Gibt es hierzu gesetzliche Regelungen oder muss man dies in einer eigenen Betriebsvereinbarung regeln ?

Vielen Dank Sabine Neubner

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Community-Antworten (12)

K
kratzbürste

04.12.2020 um 16:18 Uhr

Zur Rechtssicherheit ist es immer ratsam, konkrete Regelungen in eine BV zu schreiben.

C
Catweazle

04.12.2020 um 17:56 Uhr

Berufsgenossenschaft und Versicherungen werden sich im Schadensfall sicher nicht von einer BV beeindrucken lassen. Abgesehen davon kann es dem BR doch egal sein wie der Arbeitgeber einen evtl. Schaden reguliert.

D
DummerHund

04.12.2020 um 18:38 Uhr

Dem BR wird es sicherlich nicht egal sein wenn der AG versucht den AN in einem solchen Fall in Regress zu nehmen.

D
DummerHund

04.12.2020 um 19:08 Uhr

C
Catweazle

04.12.2020 um 20:21 Uhr

Dummerhund, es geht hier um Schäden die DURCH Firmenhardware entstehen. Wie z. B. ein explodierender Akku. Dass man einen Arbeitnehmer in Regress nehmen kann für Schäden, auf er nicht den geringsten Einfluss hat, glaubst du doch wohl selbst nicht.

D
DummerHund

04.12.2020 um 21:31 Uhr

Für die die evtl. hier noch weiter Antworten, ich habe auch mit auf die Antworten der Vorredner mit Geantwortet und dieses mit ein bezogen. Man muss ja nicht nur z.B beim Akku bleiben. Es sin auch schon Leute gekündigt worden wegen z.B. Diebstahl die nie was geklaut haben. Gottes wegen sind eben manchmal unergründlich, und bei Schäden, oder falscher Behandlung und den Umgang mit bestimmten Dingen im Läppi, die Wege des AG auch. Daher verweise ich noch mal auf den Link.

A
AlterMann

04.12.2020 um 22:42 Uhr

Hallo Sabine, auch ich habe beim Googeln nicht gefunden. Aber Danke für den Gedanken, wir bereiten gerade eine BV zu mobilem Arbeiten vor. Ich würde ungefähr so formulieren: Der AG haftet durch ihn zur Verfügung gestellten fehlerhaften Arbeitsmitteln auch für mittelbare Schäden.

S
SaniNeu

05.12.2020 um 11:59 Uhr

Danke für die Antworten

Es geht und tatsächlich um Schäden bei dem Arbeitnehmer Die durch Hardware des Arbeitgeber entstehen.

Übertriebenes Beispiel: Firmenlaptop steht zu Hause und lädt auf. Akku fängt an zu brennen. Schreibtisch brennt Gardinen brennen Haus brennt ab.

Wer haftet ?

C
Catweazle

05.12.2020 um 12:29 Uhr

Die Schäden durch Akkubrand sind im Produkthaftungsgesetz geregelt. Bleibt die Frage ob dem Arbeitnehmer ein Mitverschulden trifft wenn er meint den Akku unbeaufsichtigt zu laden.

D
DummerHund

05.12.2020 um 13:07 Uhr

Ich würde hier auch einfach mal bei einer Versicherung nach fragen.

G
ganther

05.12.2020 um 20:53 Uhr

der AG haftete für Fahrlässigkeit und Vorsatz. Hier wäre z.B. zu klären, ob die Regeln der DGUV V3 eingehalten werden. Wenn nicht, dann ist der AG verdammt schnell in der Haftung.

K
Kjarrigan

07.12.2020 um 12:16 Uhr

Wer haftet ?

Antwort:

Der Schädiger bzw. derjenige dem ein Verschulden nachgewiesen werden kann. Das kann der AG sein, der die notwendige Sorgfaltspflicht vernachlässigt hat, weil er z.B. keine Elektroprüfung durchgeführt hat, das kann aber auch der AN der zuhause sein E - Netz manipuliert hat oder weil der Laptop so brummt den Lappi in eine großes Badetuch gepackt hat (Anschlusskabel gucken ja Raus)

Der BR sollte in der BR vereinbaren, dass der AG die kosten der E Prüfung oder ähnliche trägt und eine Versicherung für Haftpflichtschäden abschließt, die auch außerhalb des Betriebes einspringt.

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