Hallo zusammen, wir haben eine BV zur Arbeitzeit (Gleitzeit) aus der hervorgeht, dass die Mitarbeiter zwischen 7 und 20 Uhr im Betrieb arbeiten können. Wir haben eine Servicezeit von 8-18 Uhr. Nun möchte der AG, dass kein MA mehr vor 8 arbeitet, da kein Teamleiter anwesend ist und somit kein Versicherungsschutz besteht. Für uns ist das sehr merkwürdig, da in den letzten 2 Jahren keine Rede davon war. Es arbeiten ca 20% der Mitarbeiter ab 7 Uhr. Wir vermuten, dass die GF dies stört. Was hat der Versicherungsschutz damit zu tun? Kann man sich auf die betriebliche Übung beziehen? IN der BV ist geregelt, dass in Absprache mit der direkten Führungskraft (Teamleiter) vor 8 Uhr und nach 18 Uhr gearbeitet werden kann. Die Teamleiter waren bisher nicht anwesend, aber immer einverstanden. Was können wir tun?