Erstellt am 15.07.2014 um 10:44 Uhr von Lotte
Hallo EulerBR,
die Teamleiter sind jetzt wahrscheinlich nicht mehr einverstanden?
Ihr seid auf jeden Fall in der Mitbestimmung, da hier ja eine Arbeitszeitveränderung vorliegt, wenn 20 % auf einmal erst um 8 Uhr kommen dürfen. Würde ich als BR jedenfalls behaupten ;-)
LG Lotte
Erstellt am 15.07.2014 um 10:46 Uhr von gironimo
Wenn man immer einen Fehler gemacht hat, braucht man den doch nicht immer weiter machen .....
Ob eine zweite Person anwesend sein muss, wenn eine arbeitet, kann man aus der Ferne nicht sagen. Das kommt auf die Tätigkeiten an. Das ist aber schließlich das Problem bei Gleitzeit immer und muss im Detail geklärt werden.
Macht also von Eurem Informationsanspruch gebrauch (§ 80 Abs. 2 BetrVG) und lasst Euch vom AG im Detail belegen, worauf er sich beruft (genaue Bestimmungen, Sicherheitsrichtlinien usw.).
Und dann wird verhandelt....
Es muss ja vielleicht nicht ein Teamleiter anwesend sein, sondern nur eine zweite Person und und und ....
Erstellt am 15.07.2014 um 10:51 Uhr von Pjöööng
Zitat (EulerBR):
"Nun möchte der AG, dass kein MA mehr vor 8 arbeitet, da kein Teamleiter anwesend ist und somit kein Versicherungsschutz besteht."
Diese Aussage ist mit Sicherheit ein Schmarrn! Selbst wenn es in dieser Tätigkeit Vorschrift sein sollte, dass immer eine zweite Person anwesend sein muss, entfällt auch bei Alleinarbeit der Versicherungsschutz nicht.
Das ist halt das Liebelingsargument in Deutschland: "Dann verlierst Du Deinen Versicherungsschutz!" Man darf einem Deutschen alles nehmen, sein Haus, seine Frau, den Weltmeistertitel, vielleicht auch noch sein Auto, aber niemals den Versicherungsschutz!
Erstellt am 15.07.2014 um 11:15 Uhr von Lotte
Hallo Pjöööng,
ob der Weltmeistertitel zurzeit wirklich unter dem Versicherungsschutz rangiert? ;-)))
LG Lotte