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PKW Schaden auf Betriebsgelände/Parkplatz - Was können wir oder der geschädigte Kollege unternehmen damit der Arbeitgeber den Schaden übernimmt?

H
Hulkys
Jan 2018 bearbeitet

Hallo Zusammen,

ein Kollege hat beim einparken auf dem Parkplatz im Betriebsgelände einen Schaden in seinem PKW. Vorfall ereignete sich wie folgt: Der Kollege fuhr in die Parktasche bemerkte aber nicht, das durch Grünpflanzen verwachsene Zaunpfahl (wurde bei Erneuerung des Zauns nicht korrekt entfernt) und kollidierte mit seiner Stossstange. Dadurch zerbrach seine Stossstange. Dieser Schaden wurde dem Arbeitgeber mit Fotos mitgeteilt. Der Arbeitgeber weigert sich den Schaden zu übernehmen. Was können wir oder geschädigte Kollege unternehmen damit der Arbeitgeber den Schaden übernimmt. Ich bitte um Antworten.

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Community-Antworten (2)

L
lästigerHerbert

09.09.2009 um 19:03 Uhr

das ist Sache des MA. Ihr könnt lieb den AG bitten aber letztendlich muss sich der MA selber um die Sache kümmern... dass der AN hier vollen Ersatz bekommt halte ich übrigens für fast ausgeschlossen

R
ridgeback

09.09.2009 um 19:09 Uhr

Kein Ersatzanspruch für Beschädigungen des Privat-Pkw besteht, soweit die Kfz-Benutzung zum allgemeinen Lebensrisiko gehört. Dazu zählen die Benutzung des Pkw auf der Fahrt zwischen Wohnung und Arbeitsstelle, das Abstellen des Pkw auf dem Firmenparkplatz (BAG 25. 5. 2000 – 8 AZR 518/99, NZA 2000, 1052)

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