Hallo,
wir sind ein Unternehmen mit ca. 1000 MA und drei Standorten (ca. 60km entfernt voneinander).
1. Häufig benötigen MA ein Dienstauto um an einen der Standorte zu gelangen. Bisher war es üblich telefonisch bei der Sekretärin ein Auto für den Tag X zu ordern.
Der BR ist aber der Meinung, um auch einen Versicherungsschutz zu haben, ist ein schriftlicher Dienstreiseantrag nötig. Ist dieser Bürokratieaufwand nötig?
Wenn der AG die Dienstbefreiung genehmigt, muss der AG dann auch die Schulungs-, Fahrtkosten und die evtl. anfallenden Überstunden bezahlen?
2. Im § 29 TVöD ist die Arbeitsbefreiung ( nicht zu verwechseln mit Dienstbefreiung)
geregelt. Für verschiedene Anlässe gibt es da ein bzw. mehrere Tage frei, z.B. Tod des Ehegatten, Niederkunft der Ehefrau, Umzug........
Besteht dort auch überall Versicherungsschutz durch den AG????

Vielen Dank für die Beantwortung meiner Verständnislücken

Maria