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Dienstreiseantrag stellen - Versicherungsschutz

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Maria
Nov 2016 bearbeitet

Hallo, wir sind ein Unternehmen mit ca. 1000 MA und drei Standorten (ca. 60km entfernt voneinander).

  1. Häufig benötigen MA ein Dienstauto um an einen der Standorte zu gelangen. Bisher war es üblich telefonisch bei der Sekretärin ein Auto für den Tag X zu ordern. Der BR ist aber der Meinung, um auch einen Versicherungsschutz zu haben, ist ein schriftlicher Dienstreiseantrag nötig. Ist dieser Bürokratieaufwand nötig? Wenn der AG die Dienstbefreiung genehmigt, muss der AG dann auch die Schulungs-, Fahrtkosten und die evtl. anfallenden Überstunden bezahlen?
  2. Im § 29 TVöD ist die Arbeitsbefreiung ( nicht zu verwechseln mit Dienstbefreiung) geregelt. Für verschiedene Anlässe gibt es da ein bzw. mehrere Tage frei, z.B. Tod des Ehegatten, Niederkunft der Ehefrau, Umzug........ Besteht dort auch überall Versicherungsschutz durch den AG????

Vielen Dank für die Beantwortung meiner Verständnislücken

Maria

10.74004

Community-Antworten (4)

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Rosenheimer

17.06.2008 um 13:36 Uhr

Das sind aber einige höchst unterschiedliche Fragen.

  1. Sofern es eine Dienstreise ist, hat der Mitarbeiter Versicherungsschutz durch die Berufsgenossenschaft.

Der Punkt mit der Dienstbefreiung ist mir nicht klar, was damit gemeint ist. Sofern der Mitarbeiter von der Firma zu einer Schulungs entsandt wird, müssen selbstverständlich die Schulungs- und Fahrtkosten von der Firma übernommen werden. Dazu sollte aber euer Arbeitssicherheitsbeauftragter mehr sagen können.

  1. Der Versicherungsschutz durch den Arbeitgeber / Berufsgenossenschaft besteht nur während der Arbeitszeit. Daher sind dann Sonderurlaubstage keine Arbeitszeit und daher auch nicht versichert. ( Wieso auch ? ) Auch hier ist euer Arbeitssicherheitsbeauftragter der richtige Ansprechpartner.

PS: Hast Du mal den BR gefragt, warum man diesen Aufwand nötig hält. Eventuell gibt es etwas, was nicht allen Beschäftigten bekannt ist.

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Maria

17.06.2008 um 14:03 Uhr

Hallo Rosenheimer, bis jetzt lief wie gesagt alles "unkompliziert" über die Sekretärin OHNE Dienstreiseantrag. Anruf genügte-Schlüssel abholen-ab in den PKW! Dokumentation nur über Fahrtenbuch.

Ist da der Versicherungsschutz gegeben, wenn kein Antrag nötig ist und bei Eintritt eines Versicherungsfalls nicht vorhanden sind???

Maria

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RolfH

17.06.2008 um 14:12 Uhr

@Maria

Hallo,

das hängt mit neuer europäischen Gesetzgebung und dem Versicherungsschutz zusammen.

Ist bei uns auch eingeführt worden. Jeder MA der ein sogenanntes Poolfahrzeug benötigt muss die Dienstfahrt eintragen, unterschreiben und sogar den Führerschein vorzeigen - bei jeder Fahrt !!

Früher hätte es geheißen typisch deutsch - heutzutage kommt die Bürokratie aus Europa, wo ja unser Herr Stoiber für deren Abbau verantwortlich sein soll ; - )

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Rosenheimer

17.06.2008 um 18:16 Uhr

Hallo Maria,

solange es eine Dienstreise ist, ist der Mitarbeiter immer über die BG versichert. Mit oder ohne Reiseantrag ( wofür auch immer ). Wie das aber intern geregelt wird, ist eine andere Sache und hat nichts mit irgendwelchen EU-Richtlinien zu tun.

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