Erstellt am 06.04.2007 um 11:46 Uhr von sphinx
@ Grete
evt. nützt dir Beitrag Nr. 40902 ?
LG
Erstellt am 06.04.2007 um 11:56 Uhr von BMW
@Grete
Nun gehen wir mal davon aus das Grete uns auf das Glatteis führen möchte.
In der Zeit von 12:00 bis 14:00 hat 007 keinen Versicherungsschutz über die BG aber über seine Private und über die gesetzliche Unfallversicherung ja.
Nun meine Fragen an Grete
Ein Arbeitnehmer ist auf dem Weg zur Kantine, er verunglückt noch vor dem Eingang der Katine.
versichert über die BG Ja/Nein
Ein Arbeitnehmer ist auf dem Weg zur Kantine, er verunglückt in der Kantine
versichert über die BG Ja/Nein
BMW
Erstellt am 06.04.2007 um 17:34 Uhr von Heini
Essen und Trinken während einer Arbeitspause sind grundsätzlich keine versicherten Tätigkeiten, da sie dem privaten, persönlichen Lebensbereich zuzuordnen sind. Die Wege zum und vom Essensplatz sind versichert. Das gilt sowohl für Wege auf dem Betriebsgelände als auch für Wege außerhalb des Betriebsgeländes. Wege außerhalb des Betriebsgeländes zur Besorgung von Nahrungsmitteln stehen dann unter Versicherungsschutz, wenn der Einkauf dem alsbaldigen Verzehr am Arbeitsplatz und der Erhaltung der Arbeitsfähigkeit dient.
Erstellt am 13.04.2007 um 17:16 Uhr von NetPilger
Ich arbeite auch in einer Firma in der eine geteilte Schicht möglich ist. Wir haben in der BV zu stehen das vier Stunden zwischen den geteilten Schichten sein müssen z.B. 6.00-10.00 und 14.00-18.00 Uhr. Nun ist der Arbeitnehmer ja versichert wenn er zur Arbeit oder von der Arbeit nach Hause fährt oder geht. Ich denke, dorthin zielt die Frage. Wir haben eine Kollegin die weiter weg wohnt, für die würde sich der Heimweg nicht lohnen.... Sondern die fährt zu einer Kollegin in die Wohnung. Wenn auf diesen Weg ein Unfall passiert zählt der als "Arbeitswegeunfall" ?