Hallo liebes Forum,

wie verhält es sich mit dem Versicherungsschutz von Wert-& Sachgegenständen des Arbeitnehmers auf Arbeit?

Folgende Sachlage: Die AGin ist im Bereich der Lebensmittelindustrie aufgestellt & verpflichtet die AN vor Dienstbeginn sich in Hygienekleidung umzukleiden & Schmuck, Uhren etc. abzulegen. Dafür werden den AN abschließbare personenbezogene Garderobenschränke zur Verfügung gestellt. Es gibt weiterhin in den Pausenräume abschließbare personenbezogene Wertfachschränke. Auf Nachfrage des Betriebsrates verneinte die AGin einen Versicherungsschutz ihrerseits für die angeführte Problematik.
Ist dies korrekt?& wenn ja, welche Versicherung haftet im Schadensfall(Diebstahl, Brand,Löschwasser->Sprinkleranlage)?