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Versicherungsschutz persönlicher Wertgegenstände der AN auf Arbeit?

L
Laffo
Jan 2018 bearbeitet

Hallo liebes Forum,

wie verhält es sich mit dem Versicherungsschutz von Wert-& Sachgegenständen des Arbeitnehmers auf Arbeit?

Folgende Sachlage: Die AGin ist im Bereich der Lebensmittelindustrie aufgestellt & verpflichtet die AN vor Dienstbeginn sich in Hygienekleidung umzukleiden & Schmuck, Uhren etc. abzulegen. Dafür werden den AN abschließbare personenbezogene Garderobenschränke zur Verfügung gestellt. Es gibt weiterhin in den Pausenräume abschließbare personenbezogene Wertfachschränke. Auf Nachfrage des Betriebsrates verneinte die AGin einen Versicherungsschutz ihrerseits für die angeführte Problematik. Ist dies korrekt?& wenn ja, welche Versicherung haftet im Schadensfall(Diebstahl, Brand,Löschwasser->Sprinkleranlage)?

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Community-Antworten (2)

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gironimo

22.02.2014 um 17:25 Uhr

Im Fall von Brand etc., dürfte es klar sein. Wer bei seiner Arbeit einen Schaden erleidet, wird sich wohl an der AG wenden, der das Betriebsrisiko trägt.

Wenn der AG ansonsten sein nötigstes tut und gegen Diebstahl geeignete Schränke zur Verfügung stellt, die auch noch an einem relativ geschütztem Ort aufgestellt sind, habe ich schon meine Zweifel, ob man dem AG da so ohne weiteres in die Pflicht nehmen kann.

Da kommt es dann sicher auf die Umstände an. Sicherer dürfte sein, so wenig wie möglich Wertsachen mit sich zu führen.

Natürlich sollte man als BR den AG auf Sicherheitslücken hinweisen.

G
ganther

22.02.2014 um 20:56 Uhr

Warum sollte der AG da haften müssen? Das ist das allgemeine Lebensrisiko. Das muss der AN schon selber tragen

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