Arbeitszeitvergütung (Prozente für Überstunden) bei Pauschalisten
Hallo, wir haben in unserem Betrieb einige Mitarbeiter die monatlich eine feste Anzahl von Stunden zuzüglich ihrem Gehalt ausgezahlt bekommen, sogenannte Pauschalisten. Das heißt, das diese (als Beispiel) 250 Stunden Mehrarbeit pro Jahr, also ca. 21 Stunden pro Monat, pauschal vergütet bekommen, egal ob die Stunden geleistet werden, oder nicht... Nun möchte ein Mitarbeiter diese Pauschalisierten Stunden, die er auch in der Zeit wirklich geleistet hatte, mit den firmenüblichen Prozenten nochmals mehr vergütet haben... Ist diese Forderung gerechtfertigt oder nicht?
Community-Antworten (3)
03.12.2020 um 12:49 Uhr
Das kann niemand hier beurteilen. Grundsätzlich werden die Stunden ja vergütet, selbst wenn sie gar nicht anfallen. Von daher würde ich daraus schließen, das keine weitere Vergütung gerechtfertigt wäre. Aber wer weiß, auf welcher Grundlage diese Forderung beruht ...
03.12.2020 um 16:23 Uhr
Pauschale Überstunden werden vergütet? Noch nie gehört. Und der BR hat diesem so zugestimmt? Das geht in meinen Augen überhaupt nicht. Habt ihr den einen Überblick ob diese Stunden überhaupt anfallen? Sind diese Überstunden verteilt auf alle MA oder schuften einige wie die blöden und die anderen kassieren nur? Da ist mehr im Argen als nur mehr Vergütung zu erhalten.
03.12.2020 um 17:15 Uhr
- UdoWoe - es gibt nichts was es nicht gibt :)
- Das System ist Normalvergütung 176 h im Monat = 2816 Brutto Es gibt jeden Monat 333 € Brutto mehr für die Ableistung von 250 zusätzlichen Std. (Überstunden) - und das egal ob die 21 Std im Monat anfallen oder nicht
- Geht das laut ArbZG - ja
- Klar hätte der AG auch gleich eine Monatsarbeitszeit von 197 Std bei 3149 brutto im Monat vereinbaren können.
Ohne Kenntnis der Rechtsgrundlage, sowohl der Vereinbarung mit den Pauchalisten als auch der Rechtsgrundlage für die "Firmenüblichen Prozente" kann man da überhaupt nichts zu sagen.
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