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Bestandschutz Leistungszulage ERA-TV

N
neci
Okt 2018 bearbeitet

Hallo zusammen Bei uns wurde ein Kollege von einer Abteilung in eine andere versetzt. In der neuen Abteilung, in der nun eingesetzt ist,ist die durchschnittliche Leistungszulage weitaus geringer, als in seiner "alten" Abteilung, bedingt durch die nicht so anspruchsvolle Tätigkeit. Nun stehen Ende des Jahres wieder die Bewertungen für die Leistungszulage an. Der Kollege wurde zum 01.10.2018 versetzt. Nun meine Frage: Gibt es so etwas wie Bestandsschutz bei der Leistungszulage? Ich denke, das der Kollege spätestens im nächste Jahr wohl ein paar Prozente verlieren wird, da ja, wie gesagt, die Tätigkeit eine völlig andere ist. Sollte der Kollege aber, wie von ihm befürchtet, schon dieses Jahr Prozente verlieren, wie könnten wir darauf reagieren. Der neue Vorgesetzte kann in 2 Monaten ja gar nicht beurteilen, wie sich der Kollege in der neuen Abteilung integriert und wie seine Leistung ist. Danke schon im vorraus

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Community-Antworten (2)

A
Angi

10.10.2018 um 15:05 Uhr

Hallo neci, wir haben eine Betriebsvereinbarung zur Leistungsbeurteilung abgeschlossen. Darin steht dass bei Versetzungen erst nach 6 Monaten eine neue Beurteilung stattfinden darf und bis dahin die alte Leistungszulage gezahlt werden muss.

LG Angel

N
neci

10.10.2018 um 16:09 Uhr

Super, danke für Antwort, leider haben wir keine BV darüber

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