Erstellt am 20.01.2010 um 17:42 Uhr von nicoline
Brentan,
zunächst mal: die Aussage des Abt. L. ist DUMMFUG!!!
wird bei Euch ein TV angewendet?
Erstellt am 20.01.2010 um 18:09 Uhr von Brentan
Nö nur Haustarif!
Und dieses Thema wird dort nicht behandelt sondern auf die Gestze verwiesen!!
Erstellt am 20.01.2010 um 18:22 Uhr von nicoline
Brentan,
wenn ohne Öffnungsklausel im TV auf die Gesetze verwiesen wird, dann gilt das Gesetz und die 11 stündige Ruhezeit ist einzuhalten, basta!
Erstellt am 20.01.2010 um 18:24 Uhr von Brentan
Dann Danke ich mal schön für diese eindeutige Antwort!
Von einer öffnungsklausel in einem TV war mir bis dato auch noch nichts bekannt aber man lernt ja wie man sieht nicht aus!
Erstellt am 20.01.2010 um 18:58 Uhr von ruhezeitgeist
so eindeutig ist das alles nicht
nach § 5 ArbZG könnten auch 10 stunden reichen
und ob eine abweichende Regelung nach § 7 in Frage kommen würde, ist auch unklar
Erstellt am 20.01.2010 um 19:13 Uhr von Brentan
Wir haben nu mit dem Schichtführer und seines Zeichens Stellvertretender Abteilungsleiter die Sache so geregelt das Die Jungs am Montag eine Stunde frrüher kommen und gehen damit sie keine minusstunden machen und diese ind damit einverstanden...
Nur die bekloppte Aussage des Leiters werden wir uns trotzdem mal vornehmen.
Der war vorher bei einem Großem Untenehmen mit Metall Anbindung beschäftigt und meint eh regelmäßig was da so war müsse auch hier so sein solange es zu seinen Gunsten geht!!
Erstellt am 20.01.2010 um 19:45 Uhr von nicoline
lieber ruhezeitgeist, wer auch immer Du wirklich bist ;-((
da Brentan geschrieben hat:
*Habe im ArbZG auch keine abweichende Aussage gefunden*
gehe ich davon aus, dass er den § 5 durchgelesen hat und keine "für seinen Betrieb" abweichende Regelung finden konnte!
und wenn Du schreibst:
*und ob eine abweichende Regelung nach § 7 in Frage kommen würde, ist auch unklar*
gehe ich davon aus, dass Du den § und auch meine Antwort nicht richtig gelesen hast denn ganz oben steht:
In einem Tarifvertrag oder auf Grund eines Tarifvertrags in einer Betriebs- oder Dienstvereinbarung kann zugelassen werden
und wenn Du jetzt mit den Absätzen 2a ff kommen willst, dann leg mal los, ich bin ganz Ohr!