11 Stunden Ruhezeit auch wenn der nächste Tag eine Fortbildung ist?
Zwei unserer Mitarbeiter haben in der nächsten Woche Mittagschicht von 14:30 bis um 23:00. Am Dienstag und am Mittwoch werden diese vom Arbeitgeber auf einen Erste Hilfe Kurs für Ersthelfer von 07:00 bis um 17:00 Uhr geschickt. Muß zwischen Arbeitsende und Fortbildungsanfang nicht auch die 11 Stunden Frist eingehalten werden? Auf Nachfragen der betroffenden Mitarbeiter beim Abteilungsleiter kam nur die Antwort das dies bei einer Fortbildung nicht Nötig sei ud dieses Gesetz dort nicht greifen würde!! Wie er darauf kommt ud wo dies steht wurde nicht gesagt!!
Was gilt denn nu? Habe im ArbZG auch keine abweichende Aussage gefunden!!
Danke im vorraus!
Community-Antworten (7)
20.01.2010 um 18:42 Uhr
Brentan, zunächst mal: die Aussage des Abt. L. ist DUMMFUG!!! wird bei Euch ein TV angewendet?
20.01.2010 um 19:09 Uhr
Nö nur Haustarif! Und dieses Thema wird dort nicht behandelt sondern auf die Gestze verwiesen!!
20.01.2010 um 19:22 Uhr
Brentan, wenn ohne Öffnungsklausel im TV auf die Gesetze verwiesen wird, dann gilt das Gesetz und die 11 stündige Ruhezeit ist einzuhalten, basta!
20.01.2010 um 19:24 Uhr
Dann Danke ich mal schön für diese eindeutige Antwort! Von einer öffnungsklausel in einem TV war mir bis dato auch noch nichts bekannt aber man lernt ja wie man sieht nicht aus!
20.01.2010 um 19:58 Uhr
so eindeutig ist das alles nicht nach § 5 ArbZG könnten auch 10 stunden reichen und ob eine abweichende Regelung nach § 7 in Frage kommen würde, ist auch unklar
20.01.2010 um 20:13 Uhr
Wir haben nu mit dem Schichtführer und seines Zeichens Stellvertretender Abteilungsleiter die Sache so geregelt das Die Jungs am Montag eine Stunde frrüher kommen und gehen damit sie keine minusstunden machen und diese ind damit einverstanden... Nur die bekloppte Aussage des Leiters werden wir uns trotzdem mal vornehmen. Der war vorher bei einem Großem Untenehmen mit Metall Anbindung beschäftigt und meint eh regelmäßig was da so war müsse auch hier so sein solange es zu seinen Gunsten geht!!
20.01.2010 um 20:45 Uhr
lieber ruhezeitgeist, wer auch immer Du wirklich bist ;-((
da Brentan geschrieben hat:
Habe im ArbZG auch keine abweichende Aussage gefunden gehe ich davon aus, dass er den § 5 durchgelesen hat und keine "für seinen Betrieb" abweichende Regelung finden konnte!
und wenn Du schreibst: und ob eine abweichende Regelung nach § 7 in Frage kommen würde, ist auch unklar gehe ich davon aus, dass Du den § und auch meine Antwort nicht richtig gelesen hast denn ganz oben steht:
In einem Tarifvertrag oder auf Grund eines Tarifvertrags in einer Betriebs- oder Dienstvereinbarung kann zugelassen werden
und wenn Du jetzt mit den Absätzen 2a ff kommen willst, dann leg mal los, ich bin ganz Ohr!
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