Zwei unserer Mitarbeiter haben in der nächsten Woche Mittagschicht von 14:30 bis um 23:00.
Am Dienstag und am Mittwoch werden diese vom Arbeitgeber auf einen Erste Hilfe Kurs für Ersthelfer von 07:00 bis um 17:00 Uhr geschickt.
Muß zwischen Arbeitsende und Fortbildungsanfang nicht auch die 11 Stunden Frist eingehalten werden?
Auf Nachfragen der betroffenden Mitarbeiter beim Abteilungsleiter kam nur die Antwort das dies bei einer Fortbildung nicht Nötig sei ud dieses Gesetz dort nicht greifen würde!!
Wie er darauf kommt ud wo dies steht wurde nicht gesagt!!

Was gilt denn nu?
Habe im ArbZG auch keine abweichende Aussage gefunden!!

Danke im vorraus!