Guten Morgen,

ich habe eine Frage zur Anmeldung von Betriebsurlaub.

In einem unserer Bereiche findet jedes Jahr ein Stillstand, für etwa 4 Wochen statt. Ca. 7 Tage davon läuft nichts (Wasser, Strom..) und die Hauptreparaturen werden von einer kleinen Mannschaft durchgeführt.
Erstmalig fand dies 2017 statt. Seit 2017 wurde hierzu eine BV verfasst, in der genau stand, wann die 7 Tage Zentralstillstand sind und welche Personen zwingend vor Ort sein müssen und das der Rest, Urlaub oder alternativ Stunden abbauen muss.

2021 findet dieser Stillstand nun auch wieder statt und der Betriebsleiter sagt nun, dass es keiner BV mehr Bedarf, da es bekannt ist, dass der Stillstand kommt. (betriebliche Übung).

Ist das so richtig?
Wenn nicht, wann muss der Betriebsleiter den Kollegen mitteilen, dass sie X Tage Urlaub an Tag Y nehmen müssen?
Der Stillstand ist Anfang März.