Kurzarbeit
Guten Morgen, ein Frage zur Kurzarbeit. Wie kann es der BR ausschließen, dass im Betrieb einige Abteilungen keine Kurzarbeit machen, sondern nur die MA in der Produktion erhebliche Kurzarbeitstage haben im Monat. Gibt es hier einen Paragraphen oder einen schönen Satz, den der BR in die Betriebsvereinbahrung Kurzarbeit schreiben kann?
Community-Antworten (7)
30.11.2020 um 12:17 Uhr
In der BV einfach festlegen für welche Abteilungen die BV gilt....
30.11.2020 um 12:26 Uhr
"Wie kann es der BR ausschließen, dass im Betrieb einige Abteilungen keine Kurzarbeit machen, sondern nur die MA in der Produktion erhebliche Kurzarbeitstage haben im Monat."
Das Leben ist doch kein Wunschkonzert. Wenn zu wenig Arbeit da ist, dann gehen die entsprechenden Abteilungen in Kurzarbeit. Und es kann durchaus sein, das einige Abteilungen ganz normal weiter arbeiten "müssen". Mag aus Sicht der Fairness nicht glücklich sein, aber wer als BRM darauf pochen will, das ALLE Abteilungen in Kurzarbeit gehen, hat wohl etwas ganz grundsätzlich zum Thema Kurzarbeit nicht verstanden.
30.11.2020 um 12:31 Uhr
Es kann ja zum Beispiel sinnvoll sein, wenn Entwicklung und Vertrieb möglichst intensiv weiterarbeiten, damit die Produktion bald wieder was zu produzieren hat. Ebenfalls gilt für die Personalabteilung, dass hier der Arbeitsanfall während der Kurzarbeit deutlich erhöht ist.
30.11.2020 um 12:41 Uhr
Bei uns waren auch nur wenige Kollegen und Kolleginnen von KA betroffen. Und zwar alle, die zu Kunden mussten. Wir hatten sogar Bereiche, welche Überstunden beantragt haben. Das war auch für uns als BR nicht gerade berauschend. Lieder ist dies aber möglich. Dort wo keine Arbeit ist, kann KA beantragt werden. In anderen Abteilungen wo "Normal" oder sogar mehr gearbeitet werden kann, ist dies halt auch so. Begründen warum dies so ist, dass muss der AG gegenüber der Arbeitsagentur und auch dem BR beim erstellen eine BV KA. Wir haben uns dies sehr genau erklären lassen. Auch die Frage ob man Kollegen und Kollegin aus einer in eine andere Abteilung verschieben kann haben wir gestellt. Wo es möglich war, wurde dies auch gemacht. Ich glaube auch nicht, dass der BR einen Satz in die BV reinschreiben kann, dass es Abteilungen gibt die aus der KA rausgenommen werden. Wer in KA geht oder auch nicht, diese entscheidet noch immer der AG (in Zusammenarbeit mit dem BR wohlgemerkt).
30.11.2020 um 12:45 Uhr
"Ich glaube auch nicht, dass der BR einen Satz in die BV reinschreiben kann, dass es Abteilungen gibt die aus der KA rausgenommen werden."
Klar geht das ... der AG unterschreibt die BV ja. Wenn später dann diese Abteilung(en) aber doch in KA müssen, müssen BR und AG erneut ran. Folglich ist es zwar möglich, aber eigentlich totaler idiotisch.
30.11.2020 um 12:56 Uhr
Hallo celestro. Ich habe mich etwas ungünstig ausgedrückt. Klar kann der AG, als auch der BR in eine BV reinschreiben, dass er Abteilungen aus der KA herausnimmt. Ob es sinnvoll ist, dass ist ein anderes Thema. Man kann über abgeschlossene BVs immer nachverhandeln. Somit wäre es, so wie du es schreibst idiotisch Abteilungen herauszunehmen. Zumal niemand weis wie die Zukunft ausschaut.
30.11.2020 um 12:59 Uhr
Kein Problem. ;-)
Verwandte Themen
Mehrarbeit während der Kurzarbeit (Zeitraum ist unklar)
ÄlterHallo alle zusammen, ich hab eine Frage: Das Unternehmen hat für die Monate Jul bis Ende Dezember mit Zustimmung des Betriebsrates und gültiger Betriebsvereinbarung (Gültigkeit von 07 - 12/14) Kur
Arbeitsvertrag regelt keine Kurzarbeit
ÄlterHallo, bin Angestellter in der Firma mit Arbeitsvertrag. Im Arbeitsvertrag ist keine Klausel wegen Kurzarbeit. Im Arbeitsvertrag steht mein monatliches Einkommen und auch das 13 te Monatsgehalt. I
Fragen rund um die Kurzarbeit
ÄlterUnsere Arbeitgeberin hat es sich nicht nehmen lassen am frühen Morgen (um 04.30 h zum Arbeitsbeginn) höchstpersönlich den Mitarbeitern die bevorstehende Kurzarbeit anzukündigen. Der Betriebsrat wusste
Kurzarbeit / Coronakrise: dringende Fragen!
ÄlterMoin moin an alle, ich habe einige wichtige und dringende Fragen. Meine Frau hat gestern am 17.03. ein Schreiben vom Arbeitgeber erhalten, dass ab 16.03.2020 Kurzarbeit ansteht. Jeder Arbeitnehmer/in
Anwalt für eine BV
ÄlterGuten Morgen alle zusammen, Bei uns ist noch keine Kurzarbeit, der AG möchte das der BR eine BV für die Kurzarbeit ausarbeitet, falls doch die Kurzarbeit in den nächsten Monaten unser Unternehmen trif