Bestellung eines neuen Betriebsarzt-Wie ist der Betriebsrat zu beteiligen?
Bestellung eines neuen Betriebsarzt-Wie ist der Betriebsrat zu beteiligen? Unser alter Betriebsarzt (freiberuflich) hört auf und soll durch einen Neuen (freiberuflich) ersetzt werden. Unser Arbeitgeber ist der Meinung, dass nur die Art der Beauftragung, nämlich ob die Stelle intern oder extern besetzt wird Mitbestimmungspflichtig ist. Da die Stelle des Betriebsarztes schon immer extern besetzt war, will der Arbeitgeber den Betriebsarzt bestimmen und uns lediglich über die Besetzung informieren. Gibt es derartige Auslegungen des §9 ArbSichG und wo findet man Zitate bzw. Quellen? Danke
Community-Antworten (1)
21.10.2009 um 01:00 Uhr
@ikarusBus, dann teile Deinem AG mit, dass der Betriebsarzt nur mit Zustimmung des Betriebsrats zu bestellen und abzuberufen ist. Das Gleiche gilt, wenn deren Aufgaben erweitert oder eingeschränkt werden sollen. Kommt eine Einigung zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat nicht zustande, kann von beiden Seiten die betriebliche Einigungsstelle angerufen werden. § 9 III 3 ASiG enthält ein Anhörungsrecht des Betriebsrats, wenn ein Freiberufler oder ein überbetrieblicher Dienst verpflichtet werden soll.
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