Unser alter Betriebsarzt (freiberuflich) hört auf und soll durch einen Neuen (freiberuflich) ersetzt werden. Unser Arbeitgeber ist der Meinung, dass nur die Art der Beauftragung, nämlich ob die Stelle intern oder extern besetzt wird Mitbestimmungspflichtig ist. Da die Stelle des Betriebsarztes schon immer extern besetzt war, will der Arbeitgeber den Betriebsarzt bestimmen und uns lediglich über die Besetzung informieren. Gibt es derartige Auslegungen des §9 ArbSichG und wo findet man Zitate bzw. Quellen? Danke
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