Einführung Schichtarbeit an bestimmten Tagen - welches Gremium ist zuständig?
Hallo zusammen in unserem Team soll an bestimmten Tagen Schichtarbeit eingeführt werden (Do und Sa), bzw. in der Nacht von Do auf Fr und von Sa auf So. Normalerweise ist der BR in der Mitbestimmung, es sei denn - hat man mir gesagt - dass alle Teammitglieder freiwillig der AZ-Änderung zustimmen - ist das korrekt? Unser Team ist nun auf insgesamt 4 Standorte verteilt, damit sind auch die 4 jeweils dort ansässigen BR-Gremien zuständig. Wie ist das nun, wenn auch nur ein Kollege nicht freiwillig Schichtarbeit machen will, greift doch sicher die Mitbestimmung, aber welches Gremium ist dannzuständig? Das an dem Standort, wo der Kollege sitzt, irgendein beliebiges BR-Gremium aus den 4 Standorten oder gar alle Gremien, weil ja alle 4 Standort betroffen sind.
Community-Antworten (5)
17.01.2010 um 18:39 Uhr
Du hast Recht, der BR ist in der Mitbestimmung
17.01.2010 um 18:45 Uhr
der BR ist IMMER in der Mitbestimmung
es sei denn - hat man mir gesagt - dass alle Teammitglieder freiwillig der AZ-Änderung zustimmen - ist das korrekt? NEIN
17.01.2010 um 22:16 Uhr
Hallo fkneyer ich erspar Dir jetzt mal das Suchen und blättern, weil ich ja so gerne helfe und manche Leute nur bereit sind, etwas zu glauben, wenn sie es schwarz auf weiß, auf irgend einer offiziellen Seite sehen:
BetrVG – Kommentar für die Praxis (hrsg. von Däubler/Kittner/Klebe/Wedde) Schicht- und Nachtarbeit Rn 84
Der Mitbestimmung unterliegen die Einführung, der Abbau sowie die konkreten Modalitäten von Schichtarbeit (vgl. die Mustervereinbarungen zu Schicht- und Nachtarbeit bei DKKWF-Klebe/Heilmann, § 87 Rn. 18 und 21; Fergen/Schweflinghaus, AiB 06, 672 ff.), wie z. B. die zeitliche Lage der einzelnen Schichten, der Schichtplan und die Abgrenzung des Personenkreises, der Schichtarbeit zu leisten hat (BAG 26. 3. 91, DB 91, 1734;; 1. 7. 03, NZA 03, 1209 [1211]; 29. 9. 04, NZA 05, 184, Ls.; vgl. auch LAG Köln 17. 9. 07, AuR 08, 230, Ls.; Fitting, Rn. 120 ff.; MünchArbR-Matthes, § 334 Rn. 55 f.; Richardi-Richardi, Rn. 288 f.; enger HSWGN-Rose, Rn. 161 f.)
Und genau so wenig, wie der AG freiwillig geleistete Überstunden ohne Mitbestimmung entgegennehmen darf, darf er, selbst, wenn alle betroffenen AN diesem Schichtdienstmodell zustimmen, die MB umgehen!!!!!!!!
(BAG, Urteil vom 27.11.1990 AP Betriebsverfassungsgesetz 1972 Arbeitszeit Nr. 41; BAG, Urteil vom 16.07.1991 AP Betriebsverfassungsgesetz 1972 § 87 Arbeitszeit Nr. 41, 44). Ohne Beteiligung des Betriebsrats darf der Arbeitgeber also auch freiwillig geleistete Überstunden nicht annehmen. Wird dieses Mitbestimmungsrecht verletzt, dann ist die Anordnung der Leistung von Überstunden unwirksam.
Insofern kann man diese Frage: *es sei denn - hat man mir gesagt - dass alle Teammitglieder freiwillig der AZ-Änderung zustimmen - ist das korrekt? * wie erwin schon sagte, mit einem glatten, deutlichen NEIN beantworten!
Da ihr an 4 Standorte verteilt wurdet, müsste, aus meiner Sicht, zunächst einmal geklärt werden, ob eine "Versetzung" vom Inhalt des Arbeitsvertrages her, überhaupt möglich ist. Unabhängig davon, ist der "abgebende BR" zu dieser Versetzung zu hören, auch, wenn es arbeitsvertraglich möglich ist und der aufnehmende BR ebenfalls, da es sich dort um eine Einstellung handeln könnte.
Wird die Arbeitszeit nur für das Team des abgebenden Standortes geändert, ohne, dass es Auswirkungen auf die Arbeitszeit und die Beschäftigten der anderen Standorte hat, ist der abgebende BR in der MB. Hat es Auswirkungen auch auf die Arbeitszeit und die Beschäftigten der anderen Standorte, sollte sich der Gesamtbetriebsrat dieses Themas annehmen.
Wenn es jemand besser weiß, bitte melden! ;-))
17.01.2010 um 23:42 Uhr
Es dürfte sich wohl die Frage erübrigen, ob man als BR eine eventuell vorliegende Betriebsänderung bei dieser "Verteilung" der Mitarbeiter ins Auge gefasst bzw. überprüft hat ?
Hat man natürlich nicht..................................
18.01.2010 um 08:42 Uhr
@nicoline: Ich verstehe in diesem Zusammenhang den Begriff Versetzung nicht. Es wird kein AM versetzt - geplant ist, dass alle MA dieses verteilten Teams (4 Standorte - insgesamt 15 - 17 MA) an zwei Tagen (Do auf Fr sowie Sa auf So) Schichtarbeit leisten sollen. Nach meinem Verständnis ist dann doch jeweils das örtliche Gremium für die dort ansässigen Kollegen zuständig. (BTW, die Aussage, dass die MB wegfällt, wenn alle MA freiwillig mitmachen würden, stammt von meinem BRV)
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