Erstellt am 01.11.2013 um 17:12 Uhr von Nubbel
wir melden ins nicht ab und an, da der arbeitgeber auch keinen schickt um unsere arbeit in unserer abwesenheit zu erledigen
Erstellt am 01.11.2013 um 18:23 Uhr von Charlys
§37 verlangt aber die notwendige Freistellung, bedeutet das man in dieser Zeit seine arbeitsvertragliche Arbeit nicht erfüllen muss. Es bedeutet nicht Arbeit bleibt liegen und muss nachgeholt werden. Auch nicht Koll müssen sie zusätzlich mit erledigen. Sonst verlangt das Gesetz und auch BAG nur ab und zurückmelden. Der AG kann es sich ggf notieren, aber nicht nutzen um dem BR es vorzuhalten oder bei den Koll damit Stimmung zu machen. Er darf es auch, sofern er es elektr. aufzeichnet ohne MB nicht nutzen um Verhaltens und/oder Leistungskontrolle betreffend der Mandatstätigkeit zu machen.
Erstellt am 01.11.2013 um 18:52 Uhr von nicoline
* Auch nicht Koll müssen sie zusätzlich mit erledigen.*
neee genau, überall, wo es einen BR gibt, werden zusätzlich AN eingestellt, damit jedes BRM ungehindert, ungestört und in aller Ruhe der BR Tätigkeit nachgehen kann, oder, wenn das nicht der Fall ist, ist immer der AG verpflichtet, die Arbeit dann zu erledigen. § 74 a und 74 b BetrVG.
Erstellt am 02.11.2013 um 10:06 Uhr von gironimo
Nein - Ihr müsst die Zeiten nicht erfassen. Ich würde mich damit auch nicht weiter aufhalten. Das Ziel des AG - nämlich den BR gegenüber den Kollegen zu diskreditieren ist eindeutig. Das solltet Ihr auf keinen Fall hinnehmen. Ich würde einen Fachanwalt hinzuziehen.
Als erstes könnt Ihr natürlich dem AG mitteilen, dass Ihr die Zeiten ab sofort nicht mehr erfasst, sondern Euch nur noch beim Vorgesetzten an- und abmeldet, wie das Gesetz es vorsieht.
Erstellt am 02.11.2013 um 14:27 Uhr von polybär
@seesee,
das der Ag ihn nicht mehr als "Projekrverantwortlichen " einsetzen kann, ist keine Behinderung sondern nur das Ergebniss.
Sollange der Ag ihn kein Geld oder sonstige Leistungenstreicht hat der BRV keine Behinderung.
Es ist nur Logisch das ein BR ggf einige Aufgaben nicht mehr erfüllen kann, deshalb gibt es ja die Freistellungen !
Projetkverantwortlicher als BRV, das ist schon von sich aus sehr Wage
Erstellt am 04.11.2013 um 10:40 Uhr von Köfte
Moin,
wir haben ein Zeiterfassungssystem, also Ein- und Ausstempeln. Wir machen meist Projektarbeit, also buchen wir alle Stunden in SAP auf die eine oder andere Projektnummer. Auch für BR-Arbeit gibt es eine Projektnummer. Auch wir ignorieren die Anwürfe der GL über unsere ausufernden BR-Zeiten... Und BR-Zeiten nicht mehr buchen? Was bringt mir das? Wenn der AG nur die Projektzeiten zusammenzählen muss, sieht er doch, wieviel Zeit ich für BR-Arbeit aufgewendet habe.