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Dieser Beitrag ist vor 12 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Erfasst Ihr die BR-Zeiten?

S
seesee
Jan 2018 bearbeitet

Hallo,

bisher haben alle BRMs ihre BR-Zeiten auf eine separate Auftrag Nummer geschrieben und so dem AG mitgeteilt. Immer wieder hält uns der AG diese Zeiten vor. Ob wir denn der Meinung sind, dass diese Zeiten verhältnismäßig seien und wir uns vorstellen könnten, wieviel das kostet, etc. Gestern wurde dem BRV von seinem Abteilungsleiter vorgerechnet, wieviele Stunden er auf Kundenauftrag und wieviele auf BR-Arbeit gestempelt hat. Er könne den BRV nicht mehr als Projekrverantwortlichen einsetzen... (dass das als Behinderung zu werten ist, ist uns klar) Kürzlich haben wir erfahren, dass wir gar nicht verpflichtet sind, unsere BR-Zeiten auf die BR-Auftrags-Nr. zu stempeln, An und Abmelden reicht.

Wie macht Ihr das in Euren Betriebe?

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Community-Antworten (6)

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Nubbel

01.11.2013 um 18:12 Uhr

wir melden ins nicht ab und an, da der arbeitgeber auch keinen schickt um unsere arbeit in unserer abwesenheit zu erledigen

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Charlys

01.11.2013 um 19:23 Uhr

§37 verlangt aber die notwendige Freistellung, bedeutet das man in dieser Zeit seine arbeitsvertragliche Arbeit nicht erfüllen muss. Es bedeutet nicht Arbeit bleibt liegen und muss nachgeholt werden. Auch nicht Koll müssen sie zusätzlich mit erledigen. Sonst verlangt das Gesetz und auch BAG nur ab und zurückmelden. Der AG kann es sich ggf notieren, aber nicht nutzen um dem BR es vorzuhalten oder bei den Koll damit Stimmung zu machen. Er darf es auch, sofern er es elektr. aufzeichnet ohne MB nicht nutzen um Verhaltens und/oder Leistungskontrolle betreffend der Mandatstätigkeit zu machen.

N
nicoline

01.11.2013 um 19:52 Uhr

  • Auch nicht Koll müssen sie zusätzlich mit erledigen.* neee genau, überall, wo es einen BR gibt, werden zusätzlich AN eingestellt, damit jedes BRM ungehindert, ungestört und in aller Ruhe der BR Tätigkeit nachgehen kann, oder, wenn das nicht der Fall ist, ist immer der AG verpflichtet, die Arbeit dann zu erledigen. § 74 a und 74 b BetrVG.
G
gironimo

02.11.2013 um 11:06 Uhr

Nein - Ihr müsst die Zeiten nicht erfassen. Ich würde mich damit auch nicht weiter aufhalten. Das Ziel des AG - nämlich den BR gegenüber den Kollegen zu diskreditieren ist eindeutig. Das solltet Ihr auf keinen Fall hinnehmen. Ich würde einen Fachanwalt hinzuziehen.

Als erstes könnt Ihr natürlich dem AG mitteilen, dass Ihr die Zeiten ab sofort nicht mehr erfasst, sondern Euch nur noch beim Vorgesetzten an- und abmeldet, wie das Gesetz es vorsieht.

P
polybär

02.11.2013 um 15:27 Uhr

@seesee, das der Ag ihn nicht mehr als "Projekrverantwortlichen " einsetzen kann, ist keine Behinderung sondern nur das Ergebniss. Sollange der Ag ihn kein Geld oder sonstige Leistungenstreicht hat der BRV keine Behinderung. Es ist nur Logisch das ein BR ggf einige Aufgaben nicht mehr erfüllen kann, deshalb gibt es ja die Freistellungen ! Projetkverantwortlicher als BRV, das ist schon von sich aus sehr Wage

K
Köfte

04.11.2013 um 11:40 Uhr

Moin,

wir haben ein Zeiterfassungssystem, also Ein- und Ausstempeln. Wir machen meist Projektarbeit, also buchen wir alle Stunden in SAP auf die eine oder andere Projektnummer. Auch für BR-Arbeit gibt es eine Projektnummer. Auch wir ignorieren die Anwürfe der GL über unsere ausufernden BR-Zeiten... Und BR-Zeiten nicht mehr buchen? Was bringt mir das? Wenn der AG nur die Projektzeiten zusammenzählen muss, sieht er doch, wieviel Zeit ich für BR-Arbeit aufgewendet habe.

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