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DRINGEND: Behinderung von Betriebsratsarbeit durch den Vorstand / Geschäftsführung

J
jaypar
Nov 2016 bearbeitet

Liebe BR-ler,

vor kurzem hatte ich Einsicht in die Brutto-Gehaltslisten aller Mitarbeiter-/innen beim Geschäftsführer angefordert. Es wurde mir eine Liste ausgehändigt, die jedoch nur abgespeckt ausgestellt war.

Heute fand das Gespräch mit dem Geschäftsführer statt. Er berichtete mir, dass er selbst dem Personalverantwortlichen gesagt habe, er solle seine (also dem Personalverantwortlichen) und die Angaben des weiteren Mitarbeiters mit Leitungsaufgaben NICHT mit auf der Liste erfassen, da diese in gewisser Weise meine Vorgesetzten seien. Deshalb solle ich als BR deren Gehalt nicht erfahren.

Ich wendete zunächst ein, dass ich die Gesetze nicht gemacht habe und dass es für diese Entscheidung auch keine gesetzl. Grundlage gebe. Außerdem würde diese Konstellation ja in vielen Betrieben bestehen, da ja meist der BR nicht hauptamtlich ist.

Daraufhin erklärte mir der Geschäftsführer, dass er "die Sache" zunächst dem Vorstandsvorsitzenden vorgetragen habe. Dieser habe dann gesagt, dass er dies nochmal mit dem Geschäftsführer gemeinsam beratschlagen wolle.

Man glaubt es kaum...

Ich bin stinksauer und ich werde nun abwarten, was bei dem Gespräch zwischen Geschäftsführer und Vorstandsvorsitzendem heraus kommt.

Falls mir dann mitgeteilt wird, dass ich NICHT die vollständige Liste erhalte, überlege ich, den Geschäftsführer zu fragen, ob ihm denn auch klar sei, dass es sich bei seiner Entscheidung um eine Behinderung von Betriebsratsarbeit handele... und ob ihm klar sei, was das bedeutet...

Ich bin nun sehr gespannt auf Eure Kommentare.

Danke und Gruss, jaypar

2.330017

Community-Antworten (17)

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Nubbel

14.03.2014 um 09:14 Uhr

du solltest aufpassen was du beantragst, sonst könnte es ne fiese bauchlandung geben. du hast nur das recht der einsicht, nicht auf aushändigung einer liste!

G
gironimo

14.03.2014 um 10:34 Uhr

Hänge es nicht so hoch auf. Viele AG liegen hier in ihren Ansichten völlig falsch.

Wenn er mit den vollständigen Informationen nicht raus rückt, forderst Du ihn noch einmal unter Androhung rechtlicher Schritte auf, seinen Informationspflichten nachzukommen. Tut er es nicht, gehst Du zum Arbeitsgericht und leierst ein § 23 BetrVG-Verfahren an.

L
Leuchtfeuer

14.03.2014 um 10:40 Uhr

Aber komplett sollte die Liste schon sein. Wie haben in unserem Betrieb mit dem Chef ähnliches erlebt. Wir haben dann ein Verfahren beim Arbeitsgericht geführt und natürlich recht bekommen. Der Chef war zwar stinksauer wegen dem Gerichtsverfahren , aber seit dem funktioniert die Einsicht ( nicht aushändigen einer Liste, mein Vorschreiber hat da recht ) in die Lohn und Gehaltslisten einwandfrei.

J
jaypar

14.03.2014 um 11:49 Uhr

Vielen Dank für Eure Antworten.

Ich habe grds. auch eine EINSICHT gefordert. Aber ich erhielt eine Liste mit den Daten und daher habe ich dann auch darum gebeten, diese Liste zu vervollständigen.

Eben habe ich ein weiteres Schreiben an die Geschäftsführung / Vorstand abgegeben, in dem ich darauf hingewiesen habe, dass ich ein Recht auf Einsicht habe und dass - falls der Vorstand sich dazu entschließen sollte, mir die Liste auch weiterhin nur abgespeckt zur Verfügung zu stellen - es sich dabei um eine "Behinderung von Betriebsratsarbeit" handele. Dazu habe ich dann ein Zitat aus einem Gesetzeskommentar hinzugefügt, wo alle rechtlichen Schritte aufgeführt werden, die dies ggf. nach sich ziehen könnten.

Zusätzlich habe ich jedoch auch nochmal klar geschrieben, dass mir eine vertrauensvolle Zusammenarbeit wichtig ist und dass ich gerne auch zu einem gemeinsamen Gespräch bereit bin.

Im Moment tagt gerade der Vorstand und ich bin nun gespannt auf die Reaktion.

Drückt mir die Daumen... ;-)

Schöne Grüße, jaypar

P
paula

14.03.2014 um 16:27 Uhr

Behinderung der BR- Arbeit ist für mich aber der falsche Begriff. Der AG kommt siener Verpflichtung nicht nach. OK! Da kann man dann wunderbare Verfahren führen. Die Behinderung der BR Arbeit hat aber eine Stoßrichtung und wird ggf auch anders verfolgt...

zu große Worte fördern evtl. falsche Reaktionen

J
jaypar

18.03.2014 um 09:53 Uhr

Hallo nochmal...

Danke für Dein Posting - paula - Ich denke dennoch, dass es genau das ist, als was ich es auch bezeichnet habe. In diesem Fall benötige ich die Angaben der Brutto-Gehälter, um zu sehen, ob eine bestimmte Mitarbeiterin "gerecht" bezahlt wird und um überhaupt vergleichen zu können, ob es diesbezügliche Ungerechtigkeiten gibt (es gibt da gewisse Hinweise...).

Da die Geschäftsführung / Vorstand mir auch nach einer schriftlichen Erinnerung, einem persönlichen Gespräch und des weiteren Schreibens bisher noch nicht die benötigte Einsicht in die VOLLSTÄNDIGE Liste ermöglicht hat, wird meine Arbeit behindert... sogar verhindert. Daher denke ich schon, dass ich richtig liege.

Die großen Worte müssen halt auch manchmal sein. Vor allem deshalb, da bei uns immer wieder meine Arbeit behindert und mir so schwer wie irgend möglich gemacht wird. Es gibt keinerlei Informationen und Einbezug in Planungen oder Entscheidungen etc. gibt es NIE... Auf diesbezügliche Anfragen meinerseits wird einfach nicth reagiert... auch nicht auf mehrere Erinnerungen. Dies geht nun seit 16 Jahren so.

Irgendwann muss man dann (leider) auch mal die größere Kanone auspacken, wenn man überhaupt ernst genommen werden will... oder etwa nicht?

Ich vermute übrigens, dass es (wie immer) dann wieder so kommt, dass meine BR-Arbeit und meine normale Arbeit wieder nicht auseinander gehalten werden und ich wieder irgendwelche Sonderaufgaben bekomme oder man nimmt mir wieder Arbeiten weg, die ich gerne mache... kenne ich alles schon seit Jahren!!

Ist wirklich nicht einfach hier...

Wie geht Ihr damit um - und - ist es bei Euch auch manchmal so?

Danke und schöne Grüße, jaypar

J
jaypar

21.03.2014 um 09:20 Uhr

...hmmm... keine Antworten mehr?

Würde mich über ein wenig Input freuen ;-)

LG jaypar

P
Petrus

21.03.2014 um 12:57 Uhr

Wie Paula schon sagte: Behinderung der BR-Arbeit ist was anderes.

Hier wäre zunächst ein Verfahren nach 23.3 angezeigt. Solte das nicht fruchten, gibt es ein zweites Verfahren nach 23.3 - was dann wohl finanzzielle Konsequenzen hätte. Und erst wenn das nicht fruchtet, dann kommen wir in die Region, in der man über das Wort "BR-Behinderung" mal vorsichtig nachdenken könnte...

J
jaypar

21.03.2014 um 15:27 Uhr

UPDATE:

Hatte eben ein Gespräch mit dem Geschäftsführer. Er sagte mir, dass einer der beiden Mitarbeiter mit Leitungsfunktion (keine ltd. Ang.) darauf bestehen würde, dass seine Gehaltsangaben NICHT an mich weitergegeben werden.

Der Geschäftsführer sagte mir weiter dazu, dass das Thema somit nochmal in der kommenden Vorstandssitzung besprochen werden soll.

Ich fragte ihn dann, was denn da besprochen werden soll, denn auch der Vorstand könne ja keine Gesetze ändern. Ich sagte weiter, dass ich im Grunde das Recht habe, diese Angaben einsehen zu dürfen... und zwar von allen Mitarbeiter-/innen, für die ich als Betriebsrat auch zuständig bin.

Gebracht hat mein Einwand jedoch nichts...

Falls der Vorstand sich jetzt dazu entscheidet, dem Wunsch des Mitarbeiters mit Leitungsfunktion nachzugeben, bleibt mir nur noch die Möglichkeit, einen Rechtsbeistand einzuschalten.

Genau das wollte ich zwar unbedingt verhindern, aber ich kann mich auch nicht immer unter Druck setzen lassen oder "klein beigeben". Das würde (gerade bei uns) eher dazu führen, dass man noch mehr versucht, mich zu übergehen etc.

Wie wäre nun Euer Tipp?

Danke und schöne Grüße, jaypar

P
Petrus

21.03.2014 um 15:56 Uhr

Du hältst ihm einen Kommentar deiner Wahl unter die Nase, z.B. Fitting §80 Rn. 77 - und Dein Chef wird feststellen, dass diese Frage seit gut 25 Jahren höchstrichterlich geklärt ist. Wenn Du einen Anwalt einschalten müsstest, würde der sich enorm freuen - leichter kann der sein Geld nicht verdienen.

die Möglichkeit, einen Rechtsbeistand einzuschalten. Genau das wollte ich zwar unbedingt verhindern

HÄÄÄ?

DU sprachst doch die ganze Zeit von "BR-Behinderung"! Da brauchst Du in der Tat keinen Rechtsbeistand - das Verfahren übernimmt der Staatsanwalt...

J
jaypar

21.03.2014 um 16:03 Uhr

Vielen Dank @ petrus.

Ich werde mich am Montag nochmal ganz eingehend damit befassen und dann ggf. den von Dir genannten Kommentar (§80 Rn. 77) an den Geschäftsführer schriftlich weiterleiten... ggf. mit dem zusätzlichen Hinweis darauf, dass im Falle der Nichtbeachtung sich u.U. auch gleich die Staatsanwaltschaft damit befassen könnte...

Aber das muss ich am Montag nochmal alles in Ruhe überlegen.

Danke jedenfalls für den super Tipp! Bin natürlich für weitere Tipps sehr dankbar...

Danke und Gruss, jaypar

J
jaypar

25.03.2014 um 11:20 Uhr

Tja... auch wenn sich in Sachen Rückmeldungen / Antworten nicht wirklich viel tut... Ich teile weiter mit :-)

Habe heute den Geschäftsführer nochmals (nun mit dem 4. Schreiben) angeschrieben und ihm aus zahlreichen Kommentaren mit Randnummern aus dem Fitting bzw. Däubler/Kittner zitiert.

Danach dürfte ihm (bzw. dem Vorstand) mehr als klar werden, dass es keine andere Möglichkeit gibt, als mir nun endlich die Einsichtnahme in die VOLLSTÄNDIGEN Brutto-Entgeltlisten zu gewähren.

Im Däubler/Kittner/Klebe - Kommentar in Randnr. 113 steht sogar wörtlich folgendes:

"Das Einblicksrecht besteht unabhängig vom Willen einzelner Arbeitnehmer, ggf. selbst gegen deren Willen."

Da kann man ja eigentlich nichts mehr falsch interpretieren...

Zusätzlich habe ich nun geschrieben, dass - falls der Vorstand sich in seiner Sitzung noch immer dagegen entscheidet, mit eine Einsichtnahme in die vollständigen Daten zu gewähren - mir nur die Möglichkeit bleibt, mich an einen Rechtsbeistand zu wenden.

Ich hoffe, dass die ganz Sache damit mal zu einem Abschluss kommt.

Am Ende habe ich aber auch nochmal ein Gespräch angeboten, in dem der Vorstand gerne noch einmal mit mir über eine Verbesserung der Zusammenarbeit reden kann.

Danke und Gruss, jaypar

K
Kulum

25.03.2014 um 11:30 Uhr

Lass den 119er da lieber raus, der bringt dir die Bruttolohn- und Gehaltslisten auch nicht. Geh auf den 23.3er und du hast ruckzuck deine Einsichtnahme. Wenn du jetzt vier Schreiben wegen dem selben Sachverhalt abgegeben hast, würde ich vorschlagen, dass fünfte wird der Beschluss einen Anwalt mit der Einleitung des Verfahren zu beauftragen. Schreibst du noch öfter, machst du dich einfach unglaubwürdig bezüglich der Ernsthaftigkeit des in Aussicht gestellten Verfahrens. Die gewöhnen sich einfach dran, dass sie, egal was du schreibst, erstmal nichts machen brauchen, da Wochen oder Monate ins Land ziehen bevor ihr Nichtstun Konsequenzen hat.

J
jaypar

25.03.2014 um 11:54 Uhr

Hallo und danke für Deine Antwort...

Ich habe in meinem heutigen Schreiben ja nichts vom 119er geschrieben, sondern lediglich mehrere passende Kommentare abgetippt :-)

Damit will ich eben erreichen, dass dem Geschäftsführer nochmals ganz klar wird, dass dem Vorstand in seiner kommenden Sitzung nur die Möglichkeit bleibt, mir endlich Einsichtnahme in die vollständige Liste zu gewähren.

Im Schreiben habe ich ja bereits auch nochmals deutlich gemacht, dass ich bei einer anderen Entscheidung des Vorstandes, dann einen Rechtsbeistand einschalten werde...

Denke das dürfte nun reichen und ansonsten werde ich mich dann auch an einen Anwalt wenden.

Wenn man darüber nachdenkt, dass nun bereits 5 Wochen ins Land gegangen sind, 4 Schreiben nötig waren und 2 persönliche Gespräche, dann muss man sich wirklich fragen, was das Ganze soll... ich finde es ärgerlich, dass meine Tätigkeit als BR hier so erschwert wird... und das ist leider ein Normalzustand hier!!!

Danke und Gruss, jaypar

G
Globus

25.03.2014 um 22:10 Uhr

die die dir hier geantwortet haben sind richtig gute vertraue ihnen - wiel eines ist sicher - mit dem 119er bist du echt weit weit von entfernt - davon ab ist das ein stumpfes schwert - je nachdem wie lange ihr noch im amt seid ist der 233 der einzig wahre - aber wenn ihr noch wählen müßt, bekommt ihr das auch nciht mehr durch - in der zeit - glaube mir, sowas dauert... Sorry, ich befürchte du bist auf dem holzweg in deinem handeln....

F
Farce

26.03.2014 um 00:46 Uhr

Holzweg????

Kulum hat es schon richtig umschrieben. Zuviel Lamentieren ermüdet den einen nur und belustigt vielleicht den anderen. Also nicht immer lange Fackeln und schnellstmöglich eine entweder oder Situation herstellen und danach handeln.

J
jaypar

26.03.2014 um 12:27 Uhr

@ Globus: Sorry, aber Deine Antwort kann ich jetzt auch nicht wirklich nachvollziehen. Vor allem - wieso bin ich auf dem Holzweg? Ich habe ja nun Fakten geschaffen und dem Vorstand mitgeteilt, dass - wenn sie sich weiterhin weigern, mir den Einblick in eine VOLLSTÄNDIGE Liste zu gewähren - ich einen Rechtsanwalt mit der Sache betrauen werde.

Ich bin sicher, dass das der richtige Weg ist. Übrigens nochmal... Ich habe in diesem Schreiben auch überhaupt nichts von 119er oder 23.3-er oder ähnlichem erwähnt!!

@ Farce: Danke - so sehe ich das (jetzt) auch. Ich denke, dass ich wohl jetzt den richtigen Weg gewählt habe und der Vorstand hat jetzt im Grunde nur die Möglichkeit, nach dem Gesetz zu handeln - ansonsten müssen sie ihre Entscheidung vor dem Arbeitsgericht erklären...

Danke und Gruss, jaypar

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