Betriebsvereinbarung zu Entlohnungsgrundsätzen vs. AV
hallo Ihr Lieben, folgendes Problem, wir haben eine BV zu Entlohnungsgrundsätzen unterschrieben (ja, ich weiß, wir haben nicht! über die Höhe verhandelt) uns ging es um die Steigerung des Lohns im Zusammenhang mit der Betriebszugehörigkeit. Nun wurde hier auch festgelegt, dass die genannten Löhne für 40W/h gelten. Nun hat ein! Kollege einen AV mit 38,5 W/h. Wie muss er sich oder wir uns nun verhalten? Er will mit den Stunden nicht hochgehen und bekommt nun natürlich den Lohn anteilig, ebenso wie seine Zulage. Haben wir was verpennt? Danke fürs Gedanken machen Glühwurm
Community-Antworten (1)
14.01.2010 um 11:38 Uhr
Hallo Glühwurm
auf die Schnelle würde ich sagen, ohne die genauen Umstände zu kennen: Ihr habt nichts verpennt.
Wenn es anteilig im Verhältnis 40 : 38,5 geregelt ist, ist es doch ok - oder?
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