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Wahl der "freizustellenden Betriebsräte" Bereitstellung von Arbeitsmitteln

P
PfälzerBube
Apr 2018 bearbeitet

Hallo zusammen, wir hatten Anfang März bereits unsere Betriebsratswahl. Konstituierung war am 15.03. Bei der Wahl wurden von 6 Listen Personen in das BR Gremium gewählt. Dies besteht nun aus 27 Personen. Da dies eine neue Situation in unserem Betrieb ist, gestaltet sich das ganze Prozedere derzeit recht schwierig.

Die bereits langjährige Betriebsräte beanspruchen z.B. die kompletten Arbeitsmaterialien (Räumlichkeiten, Computern usw.) für sich und verweigern den "Neuen" z.B. die Nutzung. Die bereits vorhandenen Büros sind natürlich komplett mit deren zusätzlichen Materialien eingerichtet bzw. so wie es die noch vorhandenen BR des alten Gremiums halt hatten. Die "Neuen" sind somit aufgrund fehlender Arbeitsmittel nur äußerst eingeschränkt arbeitsfähig.

Nun wurden die Ausschüsse gewählt, jedoch wurden diesen eigentlich keine Aufgaben erteilt. Eine Geschäftsordnung wurde noch nicht beschlossen und die Wahl der freizustellenden Betriebsräte hat auch noch nicht stattgefunden. Eine Freistellung sollen laut der "alten" Betriebsräte auch nur "Leistungsträger wie z.B. Vorsitzende der Ausschüsse" bekommen, weil der Arbeitgeber die Freistellung sonst ablehnen würde. Auf diesen "Posten" wurden natürlich lediglich "alte" BR gewählt.
Der Arbeitgeber beruft sich darauf, dem BR die nötigen Mittel zur Verfügung zu stellen. Würden aufgrund eines nun größeren Gremiums weitere Materialien benötigt, könnte der Vorsitzende diese ja bestellen bzw. anfordern. Ansonsten organisiert sich laut AG der BR dann selbst. Somit schiebt der AG dem "alten" Betriebsrat die Verantwortung zu und diese halten die bereitgestellten Mittel seit Wochen zurück bzw. kümmern sich nur sehr langsam und schleppend um die zusätzlich benötigten Dinge.

Entgegen der Ansage der BR organisiere sich selbst, will der AG nun aber die "Neuen" BR zwingen weiterhin im Schichtbetrieb zu arbeiten. Bzw. er lehnt die Zahlung eines "Schichtausgleichbetrages" ab, den er als Bevorzugung der BR Mitglieder sieht. Somit werden die "Neuen" weiterhin in den Schichtdienst "erpresst", da Ihnen sonst erhebliche finanzielle Verluste drohen. Die steht im kompletten Gegensatz zur bis jetzt gelebten langjährigen Firmenpraxis (bis jetzt waren immer alle unter der Hand freigestellt und vom Schichtdienst befreit) und soll auch nur die "Neuen" betreffen. Die "alten", die bereits seit Jahren nicht mehr im Schichtdienst arbeiten und diesen Ausgleich bezahlt bekommen sollen dies auch weiter so bekommen. Ganz davon abgesehen arbeiten die BR Mitglieder dann in 4 verschiedenen Schichtmodellen was eine ordentliche Arbeit mehr als erschwert. Schichtwechsel oder Arbeit außerhalb der normalen Arbeitszeit soll dann im Vorfeld beim BR Vorsitzenden beantragt werden. Über diesen werden dann die Zeiten genehmigt, wenn er die Tätigkeit für die ein Wechsel nötig wäre bejaht und als notwendig betrachtet.... Auch so etwas habe ich noch nie gehört oder gelesen. Meines Erachtens ist dieses Vorgehen auch völlig rechtswidrig. Wie bereits erwähnt ist die ordentliche Aufnahme der BR Tätigkeit unter den derzeitigen Voraussetzungen kaum möglich. Einige von uns "Neuen" sind nun nicht bereit, das weiter bzw. noch länger mit zu machen. Könnt Ihr mir sagen, welchen Weg wir am besten gehen sollen bzw. was wir tun können, um unsere Tätigkeit schnellstens aufnehmen zu können? Und habt Ihr vielleicht das ein oder andere Gerichtsurteil greifbar, welches uns weiterhelfen könnte? Wir sind für jeden Rat dankbar!!!

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Community-Antworten (2)

H
hansimglueck

22.04.2018 um 11:32 Uhr

Das erste, was du tun solltest, ist Grundlagenseminare zu belegen, damit du weißt, wie der BR tickt. Denn bei euch ist so einiges im Argen.

Grundregel : Der BRV ist kein Chef. Und was der BR tut, wird in einer Sitzung durch Mehrheitsbeschluss festgelegt. Dazu gehört auch, welche Mittel erforderlich sind.

Wenn es um die Freistellungen geht, könnt ihr als Liste einen Vorschlag unterbreiten. Dann entscheidet d'Hondt über die verschiedenen Vorschläge.

A
AlterMann

22.04.2018 um 18:23 Uhr

Hallo Pfälzer Bube, bei Deiner Schilderung fällt mir einiges auf, was verbesserungsbedürftig ist:

  1. Alt gegen Neu-BRM: Das ist menschlich, scheint bei Euch aber Blüten zu treiben, die bearbeitet werden müssen. Könnt ihr Euch wenigstens einigen, dass Ihr da ein Problem habt? Dann könnte man eine Klausurtagung (mit Übernachtung?) ins Auge fassen, in der nicht nur die Planung im Vordergrund steht, sondern auch ein faires Zusammenwachsen als Grundlage der Arbeitsfähigkeit. Bei der Größe Eures BR könnte auch die wenigstens zeitweilige Begleitung durch einen Referenten/Moderator drin sein. Das ganze könnte/müsste man mit einer gemischten Arbeitsgruppe gut vorbereiten.
  2. "Schichtwechsel oder Arbeit außerhalb der normalen Arbeitszeit soll dann im Vorfeld beim BR Vorsitzenden beantragt werden. Über diesen werden dann die Zeiten genehmigt, wenn er die Tätigkeit für die ein Wechsel nötig wäre bejaht und als notwendig betrachtet...." - Nö, das ist nicht der gesetzlich vorgeschriebene Weg. Natürlich kann man es dem BRV überlassen, die Vorgesetzten über regelmäßige Sitzungstermine zu informieren. Aber sonst entscheidet jedes BRM selbst und meldet sich auch selbst beim Vorgesetzten ab und wieder an. Der BRV ist hier eindeutig nicht befugt, eine Plausibilitätsprüfung durchzuführen. (Und bei der Größe des Betriebs hätte er bei vernünftiger Amtsführung für so etwas auch gar keine Zeit.) Hier liegt dann auch die Zwickmühle für den AG: Entweder er schafft für die nicht freigestellten BRM Arbeitsbedingungen, bei denen sie ihr Amt betriebsschonend ausüben können, oder er nimmt in Kauf, dass sich BRM zu ungelegenen Zeiten abmelden. Eine gute Verhandlungsgrundlage sowohl im BR als auch mit dem AG.
  3. Wenn nicht genügend Büros (und vorläufig auch Arbeitsmittel) vorhanden sind, könnte man die Situation doch nutzen, indem immer ein "Alter" einen "Neuen" einarbeitet. Desto schneller seid Ihr ein arbeitsfähiges Team. Aber vielleicht lassen sich die "Alten" nicht gerne über die Schulter gucken, weil sie nicht so viel arbeiten?

All dies könnte man machen. Und vermutlich wäre der Druck dazu höher, wenn man ganz zart andeutet, dass man die Rechte des einzelnen BRM gegen den BRV oder gegen die Mehrheit ja derzeit gar nicht so genau prüfen will. Und dass ja auch irgendwann Betriebsversammlungen anstehen. Und dass man Erfolg nur erwarten kann, wenn alle mit einer Stimme sprechen. Und dass das nur so sein wird, wenn alle gehört und ernst genommen werden. Usw.

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