Sonn und Feiertagtsarbeit
Hallo Liebe Mitstreiter,
ich habe da mal ne Frage zum Genemigunugsverfahren von Sonn und Feiertagsarbeit.
Wenn ein Unternehmen mehrere Niederlassungen in Deutschland hat, muss jede Niederlassung für sich die Genemigung beantragen in der der es seinen Sitz hat oder macht das der Hauptsitz in der jeweiligen Stadt für die anderen Niederlassungen im Deutschland??? Und wie kann man bei Verstößen dagegen vorgehen??
Community-Antworten (15)
19.11.2020 um 20:50 Uhr
Lese bitte mal Punkt 5 im folgendem Link.
19.11.2020 um 21:45 Uhr
Ok was hat dieser Punkt mit der Frage zu tun? Ist hier leider nicht erkennbar. Ok mal anders. Das Unternehmen ist eine GmbH Hauptsitz ist Düsseldorf mit einer Niederlassung in Berlin. Welche Behörde wäre für Berlin und derer Sondergenemigung für Sonn und Feiertagsarbeit zuständig. Im übrigen fällt das Unternehmen nicht unter der nicht genemigungs Pflichtigen Branchen. Es ist ein Callcenter.
19.11.2020 um 22:11 Uhr
Es muss in der Stadt beantragt werden, in der gearbeitet werden soll. Dieser Antrag kann aber auch die Verwaltung des Unternehmens aus Düsseldorf machen.
19.11.2020 um 22:41 Uhr
BRHamburg So isses........
20.11.2020 um 10:47 Uhr
Ich würde sagen ... kommt darauf an. Sprich "wer hat die Befugnisse das zu tun"? Ob z.B. der Chef der Niederlassung in Berlin das "darf", kann Dir hier niemand sagen.
Ansonsten stimme ich den Vorschreibern zu.
20.11.2020 um 15:34 Uhr
Das zu prüfen ist aber auch nicht Aufgabe des BR Gremiums. Es muss nur geprüft werden ob es eine Genehmigung gibt oder nicht. Wir haben z. B. keine eigene Genehmigung für Arbeiten an Sonn- und Feiertagen, weil diese schon durch die Genehmigung des Kunden abgedeckt ist.
20.11.2020 um 15:42 Uhr
@BR Hamburg, also Kd von Callcentern würden alles erlauben wenn es Ihnen dienlich ist aber ich bezweifle dass ein Kd von Amtswegen erlauben darf, dass der Dienstleister der im Auftrag von Ihm arbeitet über die Sonderregelung von Sonn und Feiertags von Personal bestimmen kann das nicht bei Ihm im Unternehmen beschäftigt ist.
20.11.2020 um 15:49 Uhr
@BRHamburg Ich bezweifle auch ganz stark das die Genehmigung eures Kunden für euch Rechtsgültigkeit hat. Aber das ist ja hier nicht das Thema.
20.11.2020 um 15:57 Uhr
"Ich bezweifle auch ganz stark das die Genehmigung eures Kunden für euch Rechtsgültigkeit hat."
Ich auch!
"Aber das ist ja hier nicht das Thema."
Das stimmt allerdings.
20.11.2020 um 17:01 Uhr
In NRW benötigt der Arbeitgeber für den Antrag die Zustimmung des BR.
20.11.2020 um 19:33 Uhr
Generell, weil dass unter der Zuständigkeit des § 87 fällt, oder??
20.11.2020 um 19:37 Uhr
Aber die eigendliche Frage für ist ja, wenn ich als BR Mitglied erfahre, dass bei der zuständigen Behörde generell keine Anträge eingegangen, Genemigungsverfahren bzw Genemigungen vorliegen, obwohl in unserem Unternehmen seit 12 Jahren Sonn und Feiertags gearbeitet wird. Dann fällt mir erstmal die Kinnlade runter
20.11.2020 um 19:38 Uhr
Was mach ich da??
20.11.2020 um 20:07 Uhr
Anträge können formlos gestellt werden. Vielleicht gibt es doch Genehmigung. Der BR ist bei der Verteilung der Wochenarbeitstage in der Mitbestimmung. Ihr habt doch alle Möglichkeiten. Ihr solltet aber die Interessen der Kollegen berücksichtigen.
21.11.2020 um 12:30 Uhr
jimbob2019 Ich denke das eure Begründung hier drin zu finden ist: Ausnahmen vom Verbot Die Ausnahmen sind vom Gesetzgeber eng gefasst und in §§ 10 bis 15 ArbZG festgelegt. Für die Callcenter-Branche kommt wohl nur die Ausnahme gem. § 13.5 in Betracht, so argumentiert auch der Branchenverband.
(5) Die Aufsichtsbehörde hat abweichend von § 9 die Beschäftigung von Arbeitnehmern an Sonn- und Feiertagen zu bewilligen, wenn bei einer weitgehenden Ausnutzung der gesetzlich zulässigen wöchentlichen Betriebszeiten und bei längeren Betriebszeiten im Ausland die Konkurrenzfähigkeit unzumutbar beeinträchtigt ist und durch die Genehmigung von Sonn- und Feiertagsarbeit die Beschäftigung gesichert werden kann.
Ich könnte mir hier gut vorstellen das bei euch eine -----ich sage es mal salop---- Generalgenehmigung vor liegt. Gibt euer Unternehmen euch keine Auskunft, könnt ihr dieses auch bei der zuständigen Behörde erfragen.
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