Erstellt am 13.01.2010 um 22:56 Uhr von DonJohnson
Sorry, ich darf dir nciht antworten. Nicht weil ich ja eigentlich noch immer im Streik bin, sondern weil ich keiner der "sehr Erfahrene BR´ler" bin :-(
Außerdem bin ich mir nciht siocher, ob diese Frage zulässig ist, da sie nciht mit einem klaren "JA" oder "NEIN" zu beantworten ist...
Erstellt am 13.01.2010 um 23:07 Uhr von Teilchen
Man erklärte mir wenn ich immer über 160std.im Monat wäre,dann bin ich vom Status her eh ein Vollzeitler.
Es geht ja um dass das man mir die stunden nicht garantieren kann.Vielleicht kann ich ja darauf bestehn?
Erstellt am 13.01.2010 um 23:17 Uhr von DonJohnson
BR? TV? BV (wenn zulässig)? 7 Tage Woche? 220 Std im Monat? Dauerhaft? ArbZG?
Fragen über Fragen - aber die Antwort gilt nciht, da sie Fragen beinhaltet und nciht fachkompetent mit "Ja" oder "Nein" beantwortet wurde :-((( Sorry, aber so möchte es die WAF nun mal...
Erstellt am 13.01.2010 um 23:19 Uhr von rainerw
Wenn ihr einen BR habt, sollte der hier schnellstens tätig werden.
Bist Du in einer GEW und ihr habt keinen BR dann solltest Du dies hinzu ziehen.
Ist auch das nicht gegeben würde ich umgehend einen Rechtsanwalt konsultieren, denn diese Thema ist zu komplex als das es hier genauestens gelöst werden kann.
Ich kann Dir nur raten es nicht alleine versuchen zu lösen.
Erstellt am 13.01.2010 um 23:26 Uhr von DonJohnson
rainerw
Ja nun, so kann man es auch schreiben - dennoch könnten wenn wir dürften hier schon ein paar Tipps geben ;-)))
Erstellt am 13.01.2010 um 23:35 Uhr von Teilchen
Deshalb schrieb ich ja Erfahrene BR`ler.Unser BR sagt mir dass es eigentlich unnötig wäre einen TZV zu unterschreiben.Es reicht auch eine Zusatzvereinbarung.Aber dass eben möchte mein AG nicht.
Erstellt am 13.01.2010 um 23:50 Uhr von DonJohnson
Bitte nicht böse sein, aber in deiner jetzigen Situation, ist es schwer für uns zu helfen - klar könnten wir dir vieles sagen und die eine oder andere Frage beantworten. Ich befürchte aber, dass du mehr als diese Hilfe benötigst, drum war rainerw´s Anwort schon so schlecht nciht.
Unsere Gegenfragen befürchte ich, kannst du nciht beantworten...
Erstellt am 13.01.2010 um 23:51 Uhr von DonJohnson
Und ganz ehrlich - ich befürchte dein "TZV" ist das geringste Problem ;-)))
Erstellt am 14.01.2010 um 02:14 Uhr von Troisdorfer
Wenn dir der Betriebsrat nicht hilft oder ihr keinen habt,bleibt dir nur die möglichkeit
einen Fachanwalt für Arbeitrecht oder die Gewerkschaft zu kontaktieren,wie es Don schon sagte:
dein "TZV" ist das geringste Problem ...:-(
MFG Troisdorfer
Erstellt am 14.01.2010 um 08:03 Uhr von Teilchen
Das würde ich aber jetzt mal gerne verstehn?
Erstellt am 14.01.2010 um 08:30 Uhr von Magoom
Guten Morgen,
also als problematisch sehe ich allein schon die bisherige Arbeitzeit von ca.220h/Monat (bei angenommenen 31 Tagen wären das 7,1h/an JEDEM Tag) da im §9 ArbZG Ruhezeiten an Sonn- und Feiertagen festgelegt sind mit Ausnahme von §10 ArbZG. Stehen die Tätigkeiten die Ihr macht in dem im §10 ArbZG festgelegten Katalog und sind damit die Ruhezeiten ausser Kraft gesetzt? Ob und wie es rechtlich geregelt ist; ab wann man in Deinem Fall von Vollzeit und Teilzeit spricht; was Dein Tarifvertrag dazu aussagt; usw. usw. ist sicherlich so komplex, daß Du zur Klärung tatsächlich einen Anwalt für Arbeitrecht hinzuziehen solltest.
MfG Magoom
Erstellt am 14.01.2010 um 08:37 Uhr von NiemandXXL
Was die Jungs meinen aber jetzt nicht sagen wollen, ist daß dein Arbeitgeber regelmäßig gegen das Arbeitszeitgesetz verstößt, mit den bei euch gelebten Arbeitszeiten. du solltest dir mal http://www.gesetze-im-internet.de/arbzg/BJNR117100994.html durchlesen. Du wirst sehen, daß dein AG sich in vielen Dingen sogar strafbar macht.
wie kommt ihr denn zu 210 bis 200 Stunden wenn in 24 Wochen im Durchschnitt acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden dürfen. Was ist mit dem Sonntags Beschäftigungsproblem und und und.
Erstellt am 14.01.2010 um 08:51 Uhr von Immie
@Teilchen
Stell deine Frage mal hier...
http://www.arbeitsrecht.de/forum/arbeitsrecht/
Es könnte sein das deine Frage hier gelöscht wird.