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Dieser Beitrag ist vor 16 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Frage an sehr Erfahrene BR`ler - warum mit soviel Stunden einen TZV unterschreiben?

T
Teilchen
Jan 2018 bearbeitet

Folgendes:Wir arbeiten 3 schichten.Auch am We.In unserem Arbeitsvertrag steht weder dass wir Schichtarbeiter sind noch dass wir eine 7tage woche haben und auch nicht wieviel Mindeststunden man arbeiten muß im Monat.Es steht nur dass der AG einen zu Sonntag und Feiertag arbeit verpflichten kann.Jeder Vollzeitmitarbeiter hat etwa 210-220 std.im Monat. So,jetzt möchte ich an den Wochenenden nicht mehr arbeiten.Hab auch den Antrag im September gestellt. Antwort meines AG:Kein Problem,wenn ich ein Teilzeitvertrag unterschreibe. Ich soll dann jeden Monat erklären wie ich arbeiten möchte und dann geht dass. Ich werde auf 190-200std.jeden Monat kommen.Ich frag mich halt warum ich mit soviel stunden einen TZV unterschreiben soll?und gibt es nicht eine bestimmte anzahl von Stunden im Monat,wenn man die erreicht,dann ist man automatisch Vollzeit?

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Community-Antworten (13)

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DonJohnson

13.01.2010 um 23:56 Uhr

Sorry, ich darf dir nciht antworten. Nicht weil ich ja eigentlich noch immer im Streik bin, sondern weil ich keiner der "sehr Erfahrene BR´ler" bin :-(

Außerdem bin ich mir nciht siocher, ob diese Frage zulässig ist, da sie nciht mit einem klaren "JA" oder "NEIN" zu beantworten ist...

T
Teilchen

14.01.2010 um 00:07 Uhr

Man erklärte mir wenn ich immer über 160std.im Monat wäre,dann bin ich vom Status her eh ein Vollzeitler. Es geht ja um dass das man mir die stunden nicht garantieren kann.Vielleicht kann ich ja darauf bestehn?

D
DonJohnson

14.01.2010 um 00:17 Uhr

BR? TV? BV (wenn zulässig)? 7 Tage Woche? 220 Std im Monat? Dauerhaft? ArbZG?

Fragen über Fragen - aber die Antwort gilt nciht, da sie Fragen beinhaltet und nciht fachkompetent mit "Ja" oder "Nein" beantwortet wurde :-((( Sorry, aber so möchte es die WAF nun mal...

R
rainerw

14.01.2010 um 00:19 Uhr

Wenn ihr einen BR habt, sollte der hier schnellstens tätig werden. Bist Du in einer GEW und ihr habt keinen BR dann solltest Du dies hinzu ziehen. Ist auch das nicht gegeben würde ich umgehend einen Rechtsanwalt konsultieren, denn diese Thema ist zu komplex als das es hier genauestens gelöst werden kann. Ich kann Dir nur raten es nicht alleine versuchen zu lösen.

D
DonJohnson

14.01.2010 um 00:26 Uhr

rainerw Ja nun, so kann man es auch schreiben - dennoch könnten wenn wir dürften hier schon ein paar Tipps geben ;-)))

T
Teilchen

14.01.2010 um 00:35 Uhr

Deshalb schrieb ich ja Erfahrene BR`ler.Unser BR sagt mir dass es eigentlich unnötig wäre einen TZV zu unterschreiben.Es reicht auch eine Zusatzvereinbarung.Aber dass eben möchte mein AG nicht.

D
DonJohnson

14.01.2010 um 00:50 Uhr

Bitte nicht böse sein, aber in deiner jetzigen Situation, ist es schwer für uns zu helfen - klar könnten wir dir vieles sagen und die eine oder andere Frage beantworten. Ich befürchte aber, dass du mehr als diese Hilfe benötigst, drum war rainerw´s Anwort schon so schlecht nciht. Unsere Gegenfragen befürchte ich, kannst du nciht beantworten...

D
DonJohnson

14.01.2010 um 00:51 Uhr

Und ganz ehrlich - ich befürchte dein "TZV" ist das geringste Problem ;-)))

T
TROISDORFER

14.01.2010 um 03:14 Uhr

Wenn dir der Betriebsrat nicht hilft oder ihr keinen habt,bleibt dir nur die möglichkeit einen Fachanwalt für Arbeitrecht oder die Gewerkschaft zu kontaktieren,wie es Don schon sagte: dein "TZV" ist das geringste Problem ...:-( MFG Troisdorfer

T
Teilchen

14.01.2010 um 09:03 Uhr

Das würde ich aber jetzt mal gerne verstehn?

M
Magoom

14.01.2010 um 09:30 Uhr

Guten Morgen,

also als problematisch sehe ich allein schon die bisherige Arbeitzeit von ca.220h/Monat (bei angenommenen 31 Tagen wären das 7,1h/an JEDEM Tag) da im §9 ArbZG Ruhezeiten an Sonn- und Feiertagen festgelegt sind mit Ausnahme von §10 ArbZG. Stehen die Tätigkeiten die Ihr macht in dem im §10 ArbZG festgelegten Katalog und sind damit die Ruhezeiten ausser Kraft gesetzt? Ob und wie es rechtlich geregelt ist; ab wann man in Deinem Fall von Vollzeit und Teilzeit spricht; was Dein Tarifvertrag dazu aussagt; usw. usw. ist sicherlich so komplex, daß Du zur Klärung tatsächlich einen Anwalt für Arbeitrecht hinzuziehen solltest.

MfG Magoom

N
NiemandXXL

14.01.2010 um 09:37 Uhr

Was die Jungs meinen aber jetzt nicht sagen wollen, ist daß dein Arbeitgeber regelmäßig gegen das Arbeitszeitgesetz verstößt, mit den bei euch gelebten Arbeitszeiten. du solltest dir mal http://www.gesetze-im-internet.de/arbzg/BJNR117100994.html durchlesen. Du wirst sehen, daß dein AG sich in vielen Dingen sogar strafbar macht.

wie kommt ihr denn zu 210 bis 200 Stunden wenn in 24 Wochen im Durchschnitt acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden dürfen. Was ist mit dem Sonntags Beschäftigungsproblem und und und.

I
Immie

14.01.2010 um 09:51 Uhr

@Teilchen Stell deine Frage mal hier...

http://www.arbeitsrecht.de/forum/arbeitsrecht/

Es könnte sein das deine Frage hier gelöscht wird.

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