Hallo liebe Forumsteilnehmer,

seit 15 Jahren haben wir erstmals wieder eine JAV.
Deshalb auch unsere Rechtsunsicherheit bei der Übernahme durch den AG.
Unser JAV-Vorsitzender hat dem AG ein Bewerbungsschreiben (ohne Angabe eines unbefristeten Weiterbeschäftigungswunsches) ohne Wissen des BR zugesandt.
Nun wurde ihm schriftlich mitgeteilt, dass er ab Oktober in ein zweijähriges befristetes Arbeitsverhältnis nach § 78a Abs. 1 BetrVG (....beabsichtigt der AG ihn NICHT auf unbestimmte Zeit zu übernehmen.....).
Abs. 2 formuliert aber.(..der JAV`ler kann vom AG inerhalb der letzten drei Monaten vom AG die Weiterbeschäftigung auf unbestimmte Zeit verlangen).

Dem JAV`ler liegt der befristete Vertrag nun vor.
Dem BR dessen befristete Einstellung nun ebenfalls.
FRAGE: Wie sollen sich BR und der JAV`ler verhalten, um keinen Formfehler zu
begehen?

Kann der BR vorbehaltlich zustimmen? Soll der JAV`ler noch warten, bis er innerhalb der genannten Dreimonatsfrist ist?........ Gibt es Urteile dazu?

Wieder mal vielen Dank im Voraus für eure fundierten Antworten.

Maria