Betriebsvereinbarung für zwei Tarifverträge
Könnt Ihr mir bitte etwas erklären? Wir sind eine Gesellschaft, bei uns liegen zwei unterschiedliche Tarifverträge vor, da unser Unternehmen vor 14 Jahren aus einem städtischen Amt heraus gelöst wurde und nun Tochter der Stadtwerke ist. Es herrschen der TV ÖD (in Personalgestellungsvertrag von Stadt) und der TV - N Bawü (Verträge der Stadtwerke) vor. Es geht um eine BV zum Thema Jubiläumszahlung bei langjähriger Betriebszugehörigkeit. Die ÖD-ler haben die Jubiläumszahlung bei 25Jahre (350,-€ brutto) und 40 Jahre (500€ brutto), die GF der SWK und unsere möchten Ihren MA bei 10 (500€),20 (1000€),30 (1500€),40 (2000€) Jahren eine Motivation zahlen. Die ÖD-ler sollen laut GF nicht mit in die BV, da die ja eine Regelung haben. Naja haben Sie schon aber die ist ja viel negativer und Beschäftigte der Gesellschaft sind diese ja trotzdem. Ist das nicht Diskriminierung? Was ist mit der Gleichstellung? Bzw. welche Möglichkeiten haben wir rechtlich, gesetzlich beide Tarifverträge in einer BV zu vereinbaren?? Oder müssen wir das tatsächlich hinnehmen, denn die ÖD-ler könnten ja gerne in den anderen TV wechseln??
Herzlichen Dank jetzt im Voraus für Eure tollen Antworten!!
Community-Antworten (5)
25.11.2016 um 18:17 Uhr
Verstehe ich das richtig. Die ÖD-ler haben eine Regelung, die sich aus dem einen Tarifvertrag ergibt und die anderen haben noch keine (der andere Tarif sieht keine Zahlung vor?), und Ihr wollt nun eine BV für alle abschließen?
Zunächst kann man zumindest schon einmal den § 77 Abs. 3 BetrVG ansprechen.
Was bereits in einem Tarifvertrag geregelt ist, kann nicht vom BR geregelt werden (Tarifsperre); es sei denn, der Tarif sieht durch eine Öffnungsklausel eine Regelung durch den BR vor.
25.11.2016 um 20:10 Uhr
Der TV - N schreibt im § für Besondere Zahlungen, dass dem AN bei langjähriger Betriebszugehörigkeit ein Jubiläumsgeld gezahlt werden KANN. Dies wird in einer BV geregelt. Also er erlaubt es ganz klar.
Im TV -ÖD steht bei Sonderzahlungen folgendes: 1Beschäftigte erhalten ein Jubiläumsgeld bei Vollendung einer Beschäftigungs-zeit (§ 34 Abs. 3) a) von 25 Jahren in Höhe von 350 Euro, b) von 40 Jahren in Höhe von 500 Euro. 2Teilzeitbeschäftigte erhalten das Jubiläumsgeld in voller Höhe. 3Im Bereich der VKA können durch Betriebs-/Dienstvereinbarung günstigere Regelungen getroffen werden.
Die Frage ist eben, können wir eine separate BV als Tochter der Stadtwerke machen, mit ÖD-lern im Personalgestellungsvertrag? Also prinzipiell? Die GF wird sich wehren, aber das müssen wir dann eben verhandeln.
26.11.2016 um 08:38 Uhr
Das entscheidende im TVÖD dürfte die Öffnungsklausel sein, dass günstigere Regeln möglich sind. (Was ist VKA - trifft das für euch zu? ).
Durch diese Klausel besteht die Möglichkeit auch für diese Kollegen etwas besser zu regeln.
Das einfachste wäre natürlich die Gewerkschaft zu fragen.
27.11.2016 um 12:21 Uhr
@gironimo
VKA = Vereinigung Kommunaler Arbeitgeber
Gruß Galaxy
27.11.2016 um 12:37 Uhr
Von wem bekommen die ÖDler denn ihr Entgelt, mit wem haben sie einen Arbeitsvertrag?
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